Neben den staatlichen Förderungen sind flexible Finanzierungsmodelle ein entscheidender Faktor, um das eigene E-Auto zu finanzieren. Ob Autokredit, Leasing oder Ballonfinanzierung – jede Option bringt individuelle Vorteile mit sich.
Finanzierungsoptionen: E-Autos können über Autokredite, Leasing oder Ballonfinanzierung mit flexiblen Ratenmodellen finanziert werden.
Steuervorteile & Förderungen: Kfz-Steuerbefreiung bis 2030 und regionale Zuschüsse reduzieren die Gesamtkosten trotz Wegfall des Umweltbonus.
Langfristige Einsparungen: Trotz hoher Anschaffungskosten gleichen niedrigere Betriebs-, Wartungs- und Energiekosten den Preis oft aus.
Neben den staatlichen Förderungen sind flexible Finanzierungsmodelle ein entscheidender Faktor, um das eigene E-Auto zu finanzieren. Ob Autokredit, Leasing oder Ballonfinanzierung – jede Option bringt individuelle Vorteile mit sich.
Der Umstieg auf ein Elektroauto lohnt sich. Da Elektroautos im Betrieb günstiger sind als Verbrennerfahrzeuge, profitieren E-Auto-Käuferinnen und -Käufer neben dem geringeren Verbrauch auch von zahlreichen Vorteilen: Die Wartungskosten sind geringer. Die Energiekosten sind niedriger. Und es gibt steuerliche Vergünstigungen. Der sogenannte Umweltbonus und weitere Förderprogramme senken zusätzlich den Listenpreis des Fahrzeugs. Dank des stetigen Ausbaus der Lade-Infrastruktur wird das Fahren von E-Autos zunehmend alltagstauglich.
Die Bundesregierung hat zum Ziel, dass bis zum Jahr 2030 mindestens 10 Millionen Elektroautos auf den Straßen unterwegs sind. Diese Initiative wird durch Förderprogramme, Investitionen in die Infrastruktur und umfangreiche Anreize für Käuferinnen und Käufer unterstützt.
Wann lohnt sich ein E-Auto? Wenn Sie auf kurzen oder mittleren Strecken unterwegs sind, können Sie von den geringen Betriebskosten eines E-Autos profitieren. Gerade im Stadtverkehr spielen diese Fahrzeuge ihre Stärken aus.
Autokredit: Ein Autokredit ermöglicht es, die gesamte Kreditsumme für die Anschaffung eines Fahrzeugs zu finanzieren. Die Monatsraten bleiben über die Laufzeit konstant, und durch eine Sondertilgung können Sie den Kredit flexibel vorzeitig ablösen. Kreditangebote finden Sie sowohl bei Banken als auch direkt bei Händlerinnen und Händlern.
Leasing: Beim Leasing zahlen Sie nur für die Nutzung des Fahrzeugs. Die Restwertbindung sorgt dafür, dass Sie sich am Ende der Laufzeit zwischen Rückgabe oder Übernahme des Fahrzeugs entscheiden können. Leasingverträge sind ideal für Personen, die regelmäßig ihr Auto wechseln möchten.
Ballonfinanzierung: Eine Ballonfinanzierung oder 3-Wege-Finanzierung kombiniert niedrige Monatsraten mit einer meist hohen Schlussrate am Ende der Laufzeit. So bleibt die finanzielle Belastung während der Vertragslaufzeit gering.
Für die Anschaffung eines Elektroautos stehen attraktive Fördermöglichkeiten zur Verfügung. Obwohl die Bundesregierung den Umweltbonus abgeschafft hat, können Käuferinnen und Käufer weiterhin von finanziellen Vorteilen profitieren. Wer sein neues E-Auto bis Ende 2025 auf eigenen Namen anmeldet, wird von der Kfz-Steuer befreit. Diese Steuervergünstigung gilt bis Ende 2030. Wer ein gebrauchtes E-Auto kauft, profitiert ebenfalls von der Steuerbefreiung bis Ende 2030, solange die Erstzulassung des Fahrzeugs nicht länger als zehn Jahre besteht. Ab 2031 wird die Steuerhöhe anhand des Gesamtgewichts des E-Autos berechnet. Dabei wird die Steuer 50 Prozent geringer sein als bei herkömmlichen Fahrzeugen.
Der Staat unterstützt Sie bis Ende 2030 auch in Form anderer steuerlicher Anreize. Wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen das kostenlose oder vergünstigte Aufladen des privaten Elektrofahrzeugs am Arbeitsplatz gestattet, fallen für Sie keine Steuern an. Auch regionale Förderprogramme können die Gesamtkosten für die Anschaffung eines Elektroautos und der Wallboxen reduzieren.
Die genauen Beträge variieren je nach Modell und Listenpreis. Informationen über Förderprogramme auf Bundes- und Landesebene finden Sie in der Förderdatenbank des Bundes.
Zusätzlich ermöglicht das E-Kennzeichen Fahrerinnen und Fahrern in vielen Gebieten kostenfreies Parken auf öffentlichen Straßen oder vergünstigte Parkgebühren, die Nutzung von Bus- und Sonderspuren sowie Ausnahmen bei beschränkter Zufahrtserlaubnis.
Die Anschaffungskosten von Elektroautos sind im Vergleich zu Benzin- oder Dieselautos oft teurer. E-Autos unter 30.000 Euro gibt es wenige. Für die meisten Elektroautos müssen Käuferinnen und Käufer zwischen 35.000 und 55.000 Euro ausgeben. Der Anschaffungspreis hängt jedoch in erster Linie von der Ausstattung und der Reichweite des verbauten Akkus ab. Die Gesamtkosten setzen sich aus Anschaffungspreis, Versicherung, Wartung, Strom und Wertverlust zusammen.
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Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist sowohl für Verbrenner als auch für Elektroautos verpflichtend. Daher gibt es auch keine Beitragsunterschiede. Die Haftpflicht bietet aber keinen Schutz für Schäden am eigenen Fahrzeug. Diesen Teil übernehmen die Teil- und Vollkaskoversicherungen. Bei Elektroautos empfiehlt der ADAC eine Kaskoversicherung, da diese auch den Akku oder spezielle Schäden abdeckt, die bei Verbrennern nicht auftreten. Mittlerweile gibt es auch spezielle Versicherungsangebote für E-Autos, die vor allem Batterieschäden nach Ablauf des Garantiezeitraums absichern. Bei gebrauchten Elektroautos empfiehlt sich eine Versicherung, die im Anschluss an den Garantiezeitraum speziell den Akku absichert.
Die Wartung eines Elektroautos ist rund 35 Prozent günstiger als die eines Benzin- oder Dieselautos, denn beim Elektroauto sind weniger verschleißanfällige Teile verbaut. Für den Akku gilt in der Regel ein Garantiezeitraum von bis zu acht Jahren und 160.000 Kilometer. Nach Ablauf der Akkugarantie besteht bei den meisten Herstellern die Möglichkeit, nur einzelne defekte Akkuteile auszutauschen, was die Reparaturkosten senkt. Für die Wartung der Software in einer für E-Autos spezialisierten Werkstatt müssen Sie zwischen 100 und 300 Euro einplanen. Etwa 90 Euro kostet die regelmäßige Hauptuntersuchung beim TÜV. Wenn Sie einen Neuwagen gekauft haben, müssen Sie diese zum ersten Mal nach drei Jahren durchführen – danach alle zwei Jahre.