Die sogenannten Sonderklassen 0, ½, S und M werden vor allem Fahranfängerinnen und Fahranfängern zugeordnet. Versicherer berechnen in diesen Sonderklassen einen Risikoaufschlag auf den Basissatz von 100 Prozent.
Schadenfreiheitsklasse 0 gilt für alle, die einen Pkw versichern möchten, aber weniger als drei Jahre im Führerscheinbesitz sind. Somit zahlen Führerscheinneulinge den vollen Betrag für Ihre Kfz-Versicherung. Um das zu verhindern, können sie ihr Fahrzeug als Zweitwagen über ein Elternteil oder eine Partnerin bzw. einen Partner versichern.
Die Schadenfreiheitsklasse ½ wird verwendet, wenn ein Fahrzeug erstmals versichert werden soll und keine bestehende Schadenfreiheitsklasse übernommen werden kann. Diese Klasse wird beispielsweise Personen zugeordnet, die seit mindestens drei Jahren im Führerscheinbesitz sind.
In die Schadenfreiheitsklasse S werden Autofahrerinnen und Autofahrer der SF-Klasse 1 zurückgestuft, wenn sie einen Unfall verursachen. Mit dieser Zurückstufung fallen Autofahrerinnen und Autofahrer zumindest nicht ganz in die Klasse 0.
Die Schadenfreiheitsklasse M ist eine Malusklasse (von lat. „malus“ für „schlecht“), in die Fahrzeuge eingestuft werden, die unfallbelastet sind. In dieser Malusklasse haben Autofahrerinnen und Autofahrer den höchsten Beitragssatz von allen Schadenfreiheitsklassen.