Schadenfreiheitsklasse: Bedeutung und Berechnung

Kurz und kompakt

  • Die Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) zeigt, wie viele Jahre Sie unfallfrei unterwegs waren. Je mehr, desto günstiger ist Ihre Kfz-Versicherung.

  • Die Regionalklasse zeigt das Unfallrisiko in bestimmten Gebieten und hat Einfluss darauf, wie viel Sie für Ihre Kfz-Versicherung zahlen.

  • Zweitwagenregelung und SF-Übertragung machen Versicherungstarife günstiger, vor allem für Fahranfängerinnen, Fahranfänger und im Fall einer Fahrzeugübernahme.

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Rabatte für unfallfreies Fahren

Die Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) spiegelt die Anzahl der Jahre wider, in denen Autofahrerinnen und Autofahrer unfallfrei gefahren sind. Danach bemisst sich die Beitragshöhe Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung und Vollkaskoversicherung. Was Sie über Schadenfreiheitsklassen, Schadenfreiheitsrabatte und Kfz-Versicherungen wissen sollten, erfahren Sie hier.

Das ist die Schadensfreiheitsklasse

Fahranfängerinnen und Fahranfänger beginnen meist in der SF-Klasse 0 oder ½. Mit jedem Jahr ohne Unfall steigen sie eine Klasse auf. In welcher Schadenfreiheitsklasse Sie sich aktuell befinden, ist auf der Beitragsrechnung Ihrer Kfz-Versicherung vermerkt. Alternativ finden Sie die Angabe auch im Versicherungsportal für Kundinnen und Kunden Ihrer Versicherung oder Sie fragen direkt bei Ihrer Versicherung nach.

Schadenfreiheitsrabatt senkt Beitragssatz Ihrer Kfz-Versicherung

Je mehr Jahre Sie ohne selbstverursachten Unfall fahren, desto höher ist Ihr Schadenfreiheitsrabatt. Entsprechend niedriger fällt der Beitragssatz für Ihre Kfz-Versicherung aus. Voraussetzung für das Aufsteigen in eine höhere Schadenfreiheitsklasse ist, dass Ihr Fahrzeug in einem Kalenderjahr für mindestens 6 Monate versichert war.

Wer 35 Versicherungsjahre lang ohne Schaden gefahren ist, erreicht die SF-Klasse 35. Das ist bei den meisten Versicherern die höchste SF-Klasse. Damit liegt Ihr Beitragssatz nur noch bei etwa 20 Prozent. Manche Versicherer zählen allerdings bis zur Schadenfreiheitsklasse 50. Wie hoch dabei die Schadenfreiheitsrabatte ausfallen, hängt vom jeweiligen Versicherer ab.

Tabelle zu den Schadenfreiheitsklassen

Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die verschiedenen Schadenfreiheitsklassen und die Schadenfreiheitsrabatte in Prozent. Es handelt sich dabei um Durchschnittswerte. Wie hoch die Werte im Einzelnen ausfallen, hängt vom jeweiligen Versicherer ab.

SchadenfreiheitsklasseUnfallfreie JahreBeitragssatz Kfz-HaftpflichtSchadenfreiheitsrabatt
505016 %84 %
44 bis 4944 bis 4917 %83 %
39 bis 4339 bis 4318 %82 %
36 bis 3836 bis 3819 %81 %
353520 %80 %
343421 %79 %
333322 %78 %
3231 und 3223 %77 %
29 und 3029 und 3024 %76 %
27 und 2827 und 2825 %75 %
25 und 2625 und 2626 %74 %
23 und 2423 und 2427 %73 %
21 und 2221 und 2228 %72 %
19 und 2019 und 2029 %71 %
17 und 1817 und 1830 %70 %
15 und 1615 und 1631 %69 %
141432 %68 %
131333 %67 %
121234 %66 %
111136 %64 %
101037 %63 %
9938 %62 %
8839 %61 %
7741 %59 %
6642 %58 %
5544 %56 %
4446 %54 %
3348 %52 %
2252 %48 %
1158 %42 %

Die Bedeutung der Regionalklassen

Wie hoch Ihre Beiträge zur Kfz-Versicherung ausfallen, hängt unter anderem auch von der Regionalklasse ab. Diese spiegelt die Häufigkeit von Schäden in einer bestimmten Region wider und dient dazu, das Risiko abzubilden, das mit dem Fahren in diesem Gebiet verbunden ist. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) berechnet die Regionalklassen jedes Jahr aufs Neue. Sie beeinflussen maßgeblich die Höhe Ihres Versicherungsbeitrags im kommenden Jahr.

Regionen mit vielen Unfällen und hohen Schadenssummen landen in höheren Regionalklassen, was bedeutet, dass Autofahrerinnen und Autofahrer in diesen Gebieten höhere Versicherungsbeiträge zahlen müssen. In Regionen mit wenigen Unfällen und geringen Schadenssummen sind die Beiträge dementsprechend niedriger.

Bei der Berechnung wird zwischen den Regionalklassen für Haftpflicht-, Teil- und Vollkaskoversicherungen unterschieden. Da für jede Versicherung unterschiedliche Einstufungskriterien ausschlaggebend sind, können in einer Region 3 unterschiedliche Klassen für Haftpflicht-, Teil- und Vollkaskoversicherung gelten. Entscheidend für die Einstufung ist dabei, wie häufig oder in welcher Höhe folgende Leistungen gezahlt werden:

  • Kfz-Haftpflichtversicherung (Klassen von 1 bis 12): Leistungen an geschädigte Dritte, meist an Unfallopfer,
  • Vollkaskoversicherung (Klassen von 1 bis 9): Leistungen für Schäden nach selbstverursachten Unfällen,
  • Teilkaskoversicherung (Klassen von 1 bis 16): Leistungen für unter anderem Schäden durch Autodiebstahl, Glasbruch, Fahrzeugbrand, Wildunfälle oder Naturereignisse.

Was sind SF-Sonderklassen?

Die Sonderklassen 0, ½, S und M gelten vor allem für Fahranfängerinnen und Fahranfänger. Versicherer berechnen in diesen Sonderklassen einen Risikoaufschlag von 100 Prozent auf den Basissatz.

Schadenfreiheitsklasse 0 gilt für alle, die einen Pkw versichern möchten, aber weniger als 3 Jahre im Führerscheinbesitz sind. Somit zahlen Führerscheinneulinge den vollen Betrag für Ihre Kfz-Versicherung. Um das zu verhindern, können sie ihr Fahrzeug als Zweitwagen durch ein Elternteil oder eine Partnerin bzw. einen Partner versichern lassen.

Die Schadenfreiheitsklasse ½ gilt, wenn ein Fahrzeug erstmals versichert werden soll und sich keine bestehende Schadenfreiheitsklasse übernehmen lässt. Diese Klasse erhalten beispielsweise Personen, die seit mindestens 3 Jahren im Führerscheinbesitz sind.

In die Schadenfreiheitsklasse S werden Autofahrerinnen und Autofahrer der SF-Klasse 1 zurückgestuft, wenn sie einen Unfall verursachen. Durch diese Zurückstufung fallen sie zumindest nicht in die Klasse 0.

Autofahrerinnen und Autofahrer, die mehrere Unfälle in einem Jahr verursacht haben, laufen Gefahr, in die Schadenfreiheitsklasse M eingestuft zu werden. Diese Malusklasse (von lat. „malus“ für „schlecht“) zeichnet sich durch sehr hohe Beiträge aus und der Malus wird auch bei einem Versicherungswechsel übernommen. Um ihn zu verlieren ist es in den meisten Fällen erforderlich über mehrere Jahre unfallfrei zu fahren.

Was ist die Zweitfahrzeugregelung?

Versicherer stufen Zweitfahrzeuge häufig zu besseren Konditionen ein. Damit sorgt die sogenannte Zweitwagenregelung für niedrigere Beiträge. Besonders vorteilhaft ist dies für Paare und Familien mit mehreren Fahrzeugen. Fahranfängerinnen und Fahranfänger können ebenfalls von der Zweitwagenregelung profitieren: Wenn sie das erste Auto auf die Eltern zulassen und als Zweitwagen versichern, steigen sie mit einer günstigeren Schadenfreiheitsklasse ein und haben die Möglichkeit, diese später auf sich übertragen zu lassen.

SF-Klassen übertragen

Übertrag auf eine andere Person

Kinder sowie Enkelkinder haben die Möglichkeit, die Schadenfreiheitsklasse der Eltern oder Großeltern zu übernehmen. Auf diese Weise profitieren sie von einer günstigeren Kfz-Versicherung. Diese Möglichkeit haben auch Ehepartnerinnen und Ehepartner und oft auch Lebenspartnerinnen und Lebenspartner. Im Todesfall können nahe Angehörige auch die Kfz-Versicherung der verstorbenen Person übernehmen. Auf folgende Familienmitglieder lässt sich eine Schadenfreiheitsklasse übertragen:

  • Ehepartnerin und Ehepartner,
  • Lebenspartnerin und Lebenspartner,
  • Eltern bzw. Schwiegereltern,
  • Großeltern,
  • Kinder bzw. Schwiegersohn und Schwiegertochter,
  • Geschwister.

Viele Versicherungen erlauben auch eine Übertragung auf Stief-, Pflege- und Adoptivkinder.

Es lassen sich nur so viele schadensfreie Jahre übernehmen, wie die übernehmende Person im Besitz eines Führerscheins ist. Überträgt also ein Großvater seine SF-Klasse an den Enkel, der erst seit 4 Jahren einen Führerschein hat, übernimmt er 4 Jahre. Unter Umständen ist eine Mitnahme auch zu einer anderen Versicherung möglich. Der Übertrag lässt sich ganz bequem per Online-Formular oder per Post erledigen.

Übertrag auf ein anderes Fahrzeug

Eine Übertragung der Schadenfreiheitsklasse von Fahrzeug zu Fahrzeug ist grundsätzlich möglich, wenn beide Fahrzeuge derselben Fahrzeuggruppe angehören oder das neue Fahrzeug in eine höhere Fahrzeuggruppe eingestuft ist. Die Einstufung der Fahrzeuggruppen nimmt jeder Versicherer individuell vor. In den meisten Fällen zählen Pkws, Wohnmobile und Motorräder zur selben Gruppe. Lediglich Lkws, Landwirtschaftsfahrzeuge oder Sonderfahrzeuge stufen Versicherer meist in höhere Gruppen ein.

Wer zum Beispiel sein Motorrad abmeldet und dafür ein Auto versichert, kann die bestehende SF-Klasse in der Regel mitnehmen. Für die Übertragung der SF-Klasse ist das sogenannte Rabattgrundjahr wichtig, also die schadensfrei gefahrene Zeit. Wenn ein Motorrad zum Beispiel 24 Jahre unfallfrei gefahren wurde, wird es in die SF-Klasse 20 eingestuft – die höchstmögliche Klasse für Motorräder. Der Versicherer übernimmt das und stuft das neue Auto in die SF-Klasse 20 ein.

SF-Klassen für Motorräder und Wohnmobile

Bei der Motorrad-Versicherung bildet das System der Schadenfreiheitsklassen ebenfalls die Grundlage zur Berechnung des Versicherungsbeitrags. Die Einstufung in die SF-Klassen bei der Motorradversicherung ist ähnlich der einer Autoversicherung. Jedoch legen Versicherer das SF-Klassen-System für Motorräder individuell fest, sodass es keine einheitliche Regelung gibt.

Schadenfreiheitsklassen gelten nicht für Wohnwagen, da sie sich nur auf motorisierte Fahrzeuge wie Wohnmobile beziehen. Für Wohnmobile gibt es in der Regel bis zu 20 SF-Klassen. Abgesehen von der Anzahl der Klassen entsprechen die Regelungen zur Einstufung von Wohnmobilen denjenigen zur Einstufung sonstiger Kfz.

Rückstufung im Schadensfall

Versicherungsnehmerinnen und -nehmer, die in einen selbstverschuldeten Unfall verwickelt sind, stehen vor der Wahl, ob Sie die Kosten selbst tragen oder den Schaden von der Versicherung bezahlen lassen.

Die Versicherung übernimmt

Lassen Sie Ihre Versicherung die Unfallkosten übernehmen, werden Sie in der Schadenfreiheitsklasse zurückgestuft. Für eine Rückstufung ist die Anzahl der Schadensfälle entscheidend, nicht die Höhe der dadurch entstehenden Kosten. Das bedeutet, dass für einen abgefahrenen Spiegel und für einen Unfall mit Totalschaden die Rückstufung gleich ist, obwohl bei dem einen Schaden die Kosten deutlich höher sind als bei dem anderen. Jeder Versicherer hat eigene Rückstufungstabellen, auf deren Grundlage er festlegt, wie weit eine Versicherungsnehmerin oder ein Versicherungsnehmer in der Schadenfreiheitsklasse zurückfällt. Diese Tabellen sind für die Kfz-Haftpflichtversicherung und die Vollkaskoversicherung unterschiedlich. Die Rückstufung hat aber in beiden Fällen höhere Versicherungsbeiträge für das darauffolgende Jahr zur Folge. Bei vielen Versicherern gibt es die Möglichkeit, die im Schadensfall gezahlten Leistungen innerhalb eines bestimmten Zeitraumes zurückzuzahlen. Mit diesem sogenannten Schadensrückkauf verhindern Sie die Rückstufung.

Sie zahlen selbst

Alternativ können Sie den Unfall nicht der Versicherung melden und die Kosten selbst tragen. Das lohnt sich besonders bei kleinen Schäden, denn so bleiben Sie in der günstigeren SF-Klasse. Prüfen Sie, ob die Kosten für eine Reparatur geringer ausfallen werden als die zu erwartende Beitragserhöhung durch die Rückstufung in eine niedrigere Schadenfreiheitsklasse, bevor Sie Ihre Entscheidung treffen. Eine andere Möglichkeit, die Höherstufung zu verhindern, ist der Rabattretter. Diesen Rabattschutz können Versicherte zu ihrer Police dazubuchen. Auf diese Weise bleibt die Schadenfreiheitsklasse im Falle eines Schadens unverändert oder Sie werden weniger weit zurückgestuft.

Tipps zum Vermeiden der Rückstufung

  1. Kosten-Nutzen-Verhältnis abwägen: Gerade bei kleineren Schäden ist es oft günstiger, die Kosten selbst zu übernehmen als mehrere Jahre lang höhere Versicherungsbeiträge zu zahlen, bis Sie Ihre alte SF-Klasse wieder erreicht haben.
  2. Schadensmanagement des Versicherers nutzen: Viele Versicherer haben ein Netz an Werkstätten, mit denen sie zusammenarbeiten. Lassen Sie den entstandenen Schaden hier reparieren, wirkt sich dies positiv auf die Rückstufung aus und Sie profitieren von geringeren Gesamtkosten.
  3. Rabattschutz vereinbaren: Prüfen Sie, ob sich die Zubuchung eines Rabattschutzes für Sie rechnet. Informieren Sie sich über die Bedingungen und die Anzahl der abgedeckten Schäden bei Ihrer Versicherung.
  4. Daten aktuell halten: Achten Sie darauf, dass Ihr Versicherer die korrekten Angaben zu den Nutzerinnen und Nutzern des Fahrzeugs, den gefahrenen Kilometern und dem Abstellort des Fahrzeugs 

Bestandsschutz bei Versicherungswechsel

Bei einem Versicherungswechsel bleibt die erreichte Schadenfreiheitsklasse der Versicherungsnehmerin oder des Versicherungsnehmers gleich. Allerdings legt der jeweilige Versicherer fest, wie viel Prozent des Beitragssatzes er welcher SF-Klasse zuordnet und ob er weiterhin Rabattschutz gewährt. Ihre Schadenfreiheitsklasse wird also in jedem Fall übertragen, die Versicherungsbeiträge können sich allerdings trotzdem ändern. Sie sind mit Ihrem aktuellen Versicherungsvertrag unzufrieden? Dann lassen Sie sich bei Ihrer Volksbank Raiffeisenbank zur Haftpflicht-, Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung beraten. Auf Wunsch unterstützt Sie eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter dabei, Ihre Autoversicherung zu wechseln.

FAQs zur Schadenfreiheitsklasse

Bei einer Vertragspause wird die Schadenfreiheitsklasse in der Regel für bis zu 7 Jahre eingefroren. Wenn Sie nach dieser Zeit wieder eine Versicherung abschließen, erhalten Sie die SF-Klasse, die Sie vor der Vertragspause hatten. Einige Versicherer erkennen die SF-Klasse aber auch nach 10 Jahren Vertragspause noch an und einige wenige Versicherer gewähren sogar unbegrenzte Vertragspausen ohne Zurückstufung.

Wie lange die Schadenfreiheitsklasse gilt, legen die einzelnen Versicherer fest. Bei vielen verfällt sie nach 7 oder 10 Jahren, wenn Sie kein Fahrzeug angemeldet haben. Bei manchen verfällt sie wiederum nie.

Nein, bei einem Wechsel bleibt die SF-Klasse erhalten.

Bei vielen Versicherern ist SF 35 die höchste Schadenfreiheitsklasse. Es gibt aber auch Anbieter, die bis zur SF 50 gehen. In jedem Fall sorgt die höchste Schadenfreiheitsklasse dafür, dass Sie die niedrigsten Versicherungsbeiträge zahlen.

Ja, für die Kfz-Haftpflicht- und die Vollkaskoversicherung gibt es unterschiedliche SF-Klassen, die die Versicherer unabhängig voneinander berechnen. Autofahrerinnen und Autofahrer können also bei diesen Versicherungen in unterschiedlichen Klassen sein, abhängig davon, wie viele Schäden die Versicherung bislang übernommen hat. Für die Teilkaskoversicherung gibt es keine SF-Klassen, denn sie gilt nur für Schäden, die durch äußere Einflüsse entstanden sind.

Mit jedem Jahr ohne selbstverschuldeten Unfall steigen Sie in die nächsthöhere Schadenfreiheitsklasse auf.

Ein Rabattretter oder Rabattschutz ist eine Zusatzleistung, die Sie zu einer Kfz-Haftpflicht- oder Vollkaskoversicherung hinzubuchen können. Er verhindert im Schadensfall die Rückstufung in eine niedrigere Schadenfreiheitsklasse. Allerdings gilt der Schutz nur bei der aktuellen Versicherung und die gerettete Klasse können Sie bei einem Versicherungswechsel nicht mitnehmen.

Wenn Sie einen Zweitwagen beim selben Anbieter versichern, zum Beispiel ein Fahrzeug mit Saisonkennzeichen, ein Wohnmobil oder ein Motorrad, profitieren Sie in den meisten Fällen aufgrund der Zweitwagenregelung von einer günstigeren Einstufung im Vergleich zum Hauptfahrzeug. Wichtig ist, dass der Zweitwagen auf die gleiche Person zugelassen ist wie das erste Fahrzeug.

Wenn Sie Ihr Auto abmelden, zum Beispiel weil Sie es nach einem Umzug nicht mehr benötigen, bleibt Ihre Schadenfreiheitsklasse bestehen. Bei einer erneuten Anmeldung nach einigen Jahren erhalten Sie wieder dieselbe SF-Klasse. Wie lange die Klasse anerkannt wird, legt jeder Versicherer selbst fest, meistens gilt eine Zeitspanne von 7 bis 10 Jahren. Lassen Sie sich bei der Abmeldung eine Bescheinigung ausstellen, um Ihre SF-Klasse zu dokumentieren. Einige Versicherungen erkennen bei Vorlage der Bescheinigung die SF-Klasse für einen unbegrenzten Zeitraum an.

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