Die Sonderklassen 0, ½, S und M gelten vor allem für Fahranfängerinnen und Fahranfänger. Versicherer berechnen in diesen Sonderklassen einen Risikoaufschlag von 100 Prozent auf den Basissatz.
Schadenfreiheitsklasse 0 gilt für alle, die einen Pkw versichern möchten, aber weniger als 3 Jahre im Führerscheinbesitz sind. Somit zahlen Führerscheinneulinge den vollen Betrag für Ihre Kfz-Versicherung. Um das zu verhindern, können sie ihr Fahrzeug als Zweitwagen durch ein Elternteil oder eine Partnerin bzw. einen Partner versichern lassen.
Die Schadenfreiheitsklasse ½ gilt, wenn ein Fahrzeug erstmals versichert werden soll und sich keine bestehende Schadenfreiheitsklasse übernehmen lässt. Diese Klasse erhalten beispielsweise Personen, die seit mindestens 3 Jahren im Führerscheinbesitz sind.
In die Schadenfreiheitsklasse S werden Autofahrerinnen und Autofahrer der SF-Klasse 1 zurückgestuft, wenn sie einen Unfall verursachen. Durch diese Zurückstufung fallen sie zumindest nicht in die Klasse 0.
Autofahrerinnen und Autofahrer, die mehrere Unfälle in einem Jahr verursacht haben, laufen Gefahr, in die Schadenfreiheitsklasse M eingestuft zu werden. Diese Malusklasse (von lat. „malus“ für „schlecht“) zeichnet sich durch sehr hohe Beiträge aus und der Malus wird auch bei einem Versicherungswechsel übernommen. Um ihn zu verlieren ist es in den meisten Fällen erforderlich über mehrere Jahre unfallfrei zu fahren.