Die meisten Jugendlichen möchten so schnell wie möglich selbst hinter dem Steuer sitzen. Wer den Führerschein mit 17 macht, hat die Möglichkeit, in Begleitung Fahrpraxis zu sammeln.
Der Führerschein mit 17 ermöglicht es Jugendlichen in Deutschland, bereits mit 17 Jahren in Begleitung einer erfahrenen Fahrerin oder eines erfahrenen Fahrers Fahrpraxis zu sammeln.
Der Führerschein kann mit 16,5 Jahren begonnen werden. Die theoretische Prüfung ist drei Monate vor dem 17. Geburtstag, die praktische einen Monat vorher möglich.
Begleitpersonen müssen mindestens 30 Jahre alt sein, seit fünf Jahren einen Führerschein der Klasse B besitzen und dürfen maximal einen Punkt im Fahreignungsregister haben.
Die meisten Jugendlichen möchten so schnell wie möglich selbst hinter dem Steuer sitzen. Wer den Führerschein mit 17 macht, hat die Möglichkeit, in Begleitung Fahrpraxis zu sammeln.
Die Erlaubnis zum Führerschein mit 17 dient vor allem der Verkehrssicherheit. Junge Fahrerinnen und Fahrer sind häufiger an Verkehrsunfällen beteiligt, weil sie wenig Fahrerfahrung haben und oft eine hohe Risikobereitschaft zeigen. Statistiken belegen: Wer im ersten Jahr mit Begleitung fährt, baut weniger Unfälle, denn die Fahrerin oder der Fahrer wird durch die Beifahrerin oder den Beifahrer in gefährlichen Verkehrssituationen unterstützt und lernt, besonnen zu fahren. Die Fahrschulausbildung und die Führerscheinprüfung sind für 17-Jährige nicht leichter oder schwerer. Sie laufen genauso ab, wie bei älteren Fahrschülerinnen und Fahrschülern.
Mit 16-einhalb Jahren können Sie sich in einer Fahrschule für den Führerschein anmelden und dort auch die Antragsformulare für die Teilnahme am BF17 ausfüllen. Außerdem ist eine Anmeldung bei der Führerscheinstelle notwendig, wo unter anderem ein aktueller Sehtest und die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs verlangt werden. Die theoretische Prüfung dürfen Fahrschülerinnen und Fahrschüler drei Monate vor ihrem 17. Geburtstag ablegen. Frühestens einen Monat vor Erreichen des 17. Lebensjahres steht die praktische Führerscheinprüfung an.
Beim Führerschein mit 17 können beliebig viele Begleitpersonen eingetragen werden, für die bei der Anmeldung jeweils eine Gebühr anfällt. Es eignen sich zum Beispiel die Eltern oder andere Verwandte. Sie können aber auch andere Personen angeben, wenn die Eltern oder Erziehungsberechtigten dem zustimmen. Außerdem muss jede Begleitperson folgende Kriterien erfüllen:
Wenn die 17-jährige Fahranfängerin oder der 17-jährige Fahranfänger die Prüfung bestanden hat, erhält sie oder er eine Prüfungsbescheinigung, auf der auch die Begleitpersonen eingetragen sind. Sie gilt nur in Kombination mit dem Personalausweis. Bei Unfällen wird die Begleitperson nicht zur Verantwortung gezogen. Im Schadensfall haftet die Fahrerin oder der Fahrer. Wer mit dem Führerschein ab 17 ohne Begleitung fährt, begeht einen Gesetzesverstoß. Der Fahranfängerin oder dem Fahranfänger wird dann die Fahrerlaubnis entzogen, die Probezeit verlängert sich, ein Bußgeld wird fällig und sie oder er muss ein kostenpflichtiges Aufbauseminar besuchen. Fahrerinnen und Fahrer unter 18 Jahren dürfen zudem nur in Deutschland und in Österreich in Begleitung fahren. Im anderweitigen Ausland wird die Fahrerlaubnis nicht anerkannt. Außerdem ist die Zustimmung der Kfz-Versicherung notwendig.
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Am Tag der bestandenen Prüfung beginnt die zweijährige Probezeit. Auch hier gelten dieselben Regeln wie bei über 18-Jährigen. Bis zum 21. Geburtstag gilt für Autofahrerinnen und Autofahrer ein absolutes Alkoholverbot. Mit dem Führerschein mit 17 sollten Fahranfängerinnen und Fahranfänger so oft wie möglich fahren, um Erfahrung zu sammeln. Vor allem unmittelbar nach der Fahrschule bedeuten die ersten Fahrten mit einem fremden Auto erstmal eine Umstellung. Ab dem 18. Geburtstag dürfen Führerscheinbesitzerinnen und Führerscheinbesitzer alleine fahren. Die Bescheinigung muss innerhalb von drei Monaten gegen den normalen Führerschein getauscht werden.