Unterschiede zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung

Kurz und kompakt

  • In Deutschland gibt es zwei grundlegende Modelle der Krankenversicherung: die gesetzliche (GKV) und die private (PKV) Krankenversicherung.

  • Die GKV bietet einkommensabhängigen Schutz mit einheitlichem Leistungsumfang und kostenloser Mitversicherung von Familienangehörigen.

  • In der PKV wird der Beitrag individuell berechnet, abhängig von Faktoren wie Alter, Gesundheitszustand und gewähltem Tarif, Familienmitglieder sind nicht mitversichert.

  • Der Wechsel zwischen GKV und PKV ist an Einkommensgrenzen und Lebensumstände gebunden, Rückkehr in die GKV ist ab 55 Jahren meist ausgeschlossen.

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Umfassend versichern: Überblick über GKV und PKV

In Deutschland gibt es zwei Systeme zur gesundheitlichen Absicherung: die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) und die private Krankenversicherung (PKV). Worin sich die beiden Versicherungsformen unterscheiden und welche dieser Formen auf Dauer besser ist, erfahren Sie hier.

Gesetzliche Krankenversicherung

Die gesetzliche Krankenversicherung ist ein System der gesundheitlichen Absicherung, in dem alle Versicherten den gleichen Versicherungsschutz genießen – unabhängig von Alter, Gesundheitszustand oder Einzahlsumme. Als Versicherte oder Versicherter zahlen Sie einen monatlichen Beitrag, der abhängig von Ihrem Einkommen ist. Im Krankheitsfall kommt die Mitgliedergemeinschaft für die Kosten auf. Mitglieder der gesetzlichen Krankenkasse haben grundsätzlich Anspruch auf dieselben medizinisch notwendigen Leistungen. Der Leistungsumfang für gesetzlich Versicherte ist im fünften Sozialgesetzbuch, kurz SGB V, geregelt. Laut Gesetzgeber haben sie zum Beispiel Anspruch auf Leistungen, die der Vermeidung, Früherkennung und Behandlung von Krankheiten dienen. Ehepartnerinnen und Ehepartner sowie Kinder bis zum vollendeten 25. Lebensjahr mit einem Einkommen von maximal 450 Euro im Monat sind bei der GKV im Rahmen der Familienversicherung beitragsfrei mitversichert.

Die gesetzliche Krankenversicherung im Überblick:

  • Jede Person, die die Jahresarbeitsentgeltgrenze nicht überschreitet, kann in der GKV versichert sein.
  • Der Beitragssatz beträgt 14,6 Prozent zzgl. Zusatzbeitrag der jeweiligen Krankenkasse.
  • Der ermäßigte Beitragssatz beträgt 14 Prozent, beispielsweise für Versicherte, die Altersrente beziehen und nebenbei arbeiten.
  • Ehepartnerinnen und Ehepartner sowie Kinder ohne eigenes Einkommen sind beitragsfrei mitversichert.
  • Studierende, Selbstständige sowie freiwillig Versicherte zahlen einen für ihre Gruppe festgelegten Mindestbeitrag.

Private Krankenversicherung

Eine private Krankenversicherung funktioniert nach dem Individualsystem. Dabei zahlen privat Versicherte einen individuellen Beitrag, der zum Beispiel von Alter, Gesundheitszustand und individuell gewähltem Versicherungsschutz abhängt. Familienangehörige werden nicht mitversichert, sondern müssen einen eigenen beitragspflichtigen Vertrag abschließen. Die private Krankenversicherung umfasst ein umfangreiches Leistungsangebot: von der soliden Grundversorgung bis hin zur internationalen Absicherung. Im Gegensatz zur GKV bietet die PKV Versicherten Behandlungen durch Spezialistinnen und Spezialisten und mit den neuesten medizinischen Techniken sowie kurzfristigere Arzttermine.

Eine private Krankenvollversicherung ist beispielsweise für Arbeitnehmer ab einem bestimmten Einkommen oder für Selbstständige eine gute Alternative zur gesetzlichen Krankenversicherung. Der Versicherungsschutz ist auf Ihre Bedürfnisse und Ihre Lebenssituation abgestimmt.

Fakten über die private Krankenversicherung:

  • Sie ist nur für Beamtinnen und Beamte und Selbstständige sowie Angestellte, die ein jährliches Brutto-Einkommen von über 73.800 Euro haben, abschließbar.
  • Private Krankenversicherungsgesellschaften können sich ihre Versicherten selbst auswählen und auch Versicherungsanträge ablehnen.
  • Leistungen sind abhängig vom Tarif, den sich der oder die Versicherte ausgesucht hat.

Leistungsunterschiede gesetzliche und private Krankenversicherung

  Gesetzliche KrankenkassePrivate Krankenkasse
AmbulantArztwahl• freie Arztwahl (bei Ärztinnen und Ärzten mit Kassenzulassung)• freie Arztwahl
 Arzneimittel• mit Zuzahlung (für verschreibungspflichtige Arzneimittel)
• keine Kostenerstattung bei rezeptfreien Arzneimitteln
• in der Regel vollständige Kostenerstattung
 Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker/Psychotherapie• keine Leistungen durch Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker
• Kostenübernahme für Psychotherapie (bei Kassenzulassung der Therapeuteninnen und Therapeuten)
• Heilpraktikerleistungen mitversichert
• Kostenübernahme für Psychotherapie hängt vom Tarif ab
 Hilfsmittel wie Prothesen• Kostenübernahme (mit Zuzahlung)• eingeschränkte Kostenübernahme
 Brillen• Erstattung nur bei sehr schwerer Seebeeinträchtigung• Erstattung, falls die Brille medizinisch notwendig ist
StationärKrankenhausauswahl• Einweisung in das nächstgelegene freie Krankenhaus• Freie Krankenhauswahl, je nach Tarif auch Privatklinik möglich
 Arztbehandlung• Behandlung durch den diensthabenden Arzt oder die diensthabene Ärztin• Chefarztbehandlung
 Zimmerwahl• Mehrbettzimmer  • Einzel- oder Zweibettzimmer
 Zuzahlung• 10 Euro pro Tag für max. 28 Tage im Jahr• keine
DentalBehandlung• vollständige Kostenübernahme der Grundversorgung sowie Zuschuss zu teureren Behandlungen• Kostenübernahme für alle Behandlungen
 Zahnersatz• Zuschuss von 60 Prozent auf Grundversorgung, für restliche Kosten keine Übernahme • Kostenübernahme für Grundversorgung, weitere Kosten werden je nach Tarif übernommen
VerdienstausfallKrankengeld• ab der 7. Krankheitswoche werden nur 70 % des Bruttoarbeitslohnes ausgezahlt
• Zahlungen enden nach der 72. Woche
• Auszahlung des vollen Nettogehalts, ohne zeitliche Begrenzungen
 Mutterschutz• max. 13 EUR pro Tag, Arbeitgeber zahlt den Rest bis zum Nettogehalt• max. 210 EUR vom Bundesversicherungsamt
 Elternzeit• beitragsfrei• keine Beitragsfreiheit
AulandskrankenschutzVersicherungsschutz• in EU-Ländern und Ländern, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht
• kein Rücktransport
• abhängig vom Tarif europaweit uneingeschränkter Krankenschutz, für zeitlich begrenzte Auslandsaufenthalte auch weltweit
• mit Rücktransport
PflegeAbsicherung• Pflicht zur Pflegeversicherung
• Beitrag richtet sich nach dem Verdienst
• Familienmitglieder ohne eigenes Einkommen sind beitragsfrei mitversichert
• Pflicht zur Pflegeversicherung
• Beitrag ist einkommensunabhängig für alle gleich
• Nicht erwerbstätige Kinder sind beitragsfrei mitversichert, vorausgesetzt, ein Elternteil zahlt Beiträge zur gesetzlichen Pflegeversicherung

Sachleistungs- und Kostenerstattungsprinzip

Das Sachleistungsprinzip und das Kostenerstattungsprinzip stellen zwei verschiedene Abrechnungsmethoden dar. Das Sachleistungsprinzip findet Anwendung in der GKV. Hier erhalten gesetzlich Versicherte Gesundheitsleistungen direkt und bargeldlos. Die Krankenkassen übernehmen die Kosten für die Behandlungen direkt von den Leistungserbringenden wie Ärztinnen und Ärzten oder Krankenhäusern. Versicherte müssen sich nicht um die Abrechnung der Leistungen kümmern, sondern lediglich ihre Versicherungskarte vorlegen.

Das Kostenerstattungsprinzip hingegen findet in der PKV Anwendung. Privatversicherte begleichen die Kosten für Gesundheitsleistungen zunächst selbst und reichen anschließend die Rechnung bei ihrer Versicherung ein. In Abhängigkeit von den Versicherungsbedingungen erstattet die PKV den ganzen Betrag oder einen Teilbetrag. Auch gesetzlich Versicherte können sich für die Kostenerstattung entscheiden. In diesem Fall bindet sich der oder die Versicherte für mindestens zwölf Monate an dieses Prinzip.

Berechnungsbeispiel: Beitragsberechnung für GKV und PKV

GKV-Berechnungsbeispiel

Bruttoeinkommen: 4.000 Euro pro Monat

Beitragssatz der GKV: 14,6 Prozent des Bruttoeinkommens

Durchschnittlicher Zusatzbeitrag der Krankenkasse: 2,5 Prozent

Arbeitgeberanteil: 7,3 Prozent

Arbeitnehmeranteil: 7,3 Prozent

Berechnung:

Allgemeiner GKV-Beitrag: 4.000 Euro × 14,6 Prozent / 100 = 584 Euro

Zusatzbeitrag: 4.000 Euro × 2,5 Prozent / 100 = 100 Euro

Gesamtbeitrag zur GKV: 584 Euro + 100 Euro = 684 Euro pro Monat

Arbeitgeberanteil: 4.000 Euro × 7,3 Prozent / 100 = 292 Euro

Arbeitnehmeranteil: 684 Euro − 292 Euro = 392 Euro

Ergebnis: Der monatliche Beitrag der Arbeitnehmerin bzw. des Arbeitnehmers zur GKV beträgt 392 Euro.

PKV-Berechnungsbeispiel

Alter der Versicherten bzw. des Versicherten: 32 Jahre

Gesundheitszustand: keine Vorerkrankungen

Gewählter Tarif: Basisabsicherung mit Selbstbeteiligung

Berechnung:

Da die Beitragszahlungen in der PKV nicht vom Einkommen abhängen, sondern von der Wahl der Versicherungsgesellschaft und dem Tarif sowie individuellen Risikofaktoren wie Alter oder Gesundheitszustand, variiert der Beitrag für Versicherte hier stark. Eine 32-jährige versicherte Person zahlt pro Jahr beispielsweise einen monatlichen Beitrag von etwa 400 Euro für eine Basisabsicherung, inklusive Selbstbeteiligung von 300 Euro. Ein Topschutztarif beginnt bei etwa 600 Euro, inklusive 500 Euro Selbstbehalt.

Beitragssatzstabilität und Anpassungen

Die Beitragssatzstabilität in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bezieht sich darauf, die Beitragssätze für die Versicherten über einen möglichst langen Zeitraum konstant zu halten, um eine finanzielle Planbarkeit für die Mitglieder zu gewährleisten und die Kosten im Gesundheitssystem kontrollierbar zu machen. Auch die Ausgaben der gesetzlichen Krankenkassen sollen durch die Beitragssatzstabilität nicht schneller steigen als ihre beitragsbedingten Einnahmen. Diese Ziele sind allerdings angesichts steigender Gesundheitsausgaben, demografischer Veränderungen und des medizinisch-technischen Fortschritts herausfordernd geworden.

Wechsel zwischen GKV und PKV

 

Von GKV zu PKVVon PKV zu GKV

 

  • Freiwillig Versicherte der GKV können jederzeit in die PKV wechseln.
  • Für Pflichtversicherte, deren Arbeitsentgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt (2025 liegt diese bei 73.800 Euro), endet automatisch die Versicherungspflicht in der GKV und ein Wechsel zur PKV wird möglich.
  • Zum Ende der Versicherungspflicht ist es möglich, zwischen einer PKV oder der freiwilligen GKV zu wählen.

 

 

 

 

  • In der Regel ist ein Wechsel von PKV zu GKV nicht möglich.
  • Ausnahme besteht bei stark veränderten Lebensverhältnissen, wodurch es möglich ist, in eine beliebige GKV zu wechseln.
  • Personen über 55, die in den letzten 5 Jahren nicht gesetzlich versichert und oft versicherungsfrei, versicherungsbefreit oder selbstständig waren, haben keine Rückkehrmöglichkeit zur GKV.

Wechsel zwischen PKV und GKV in Deutschland zwischen 2010 und 2023

¹ Vor 2022 wurden die Werte der Berichtsreihe "Basisdaten des Gesundheitswesens" des Verbandes der Ersatzkassen (vdek) entnommen.

© Statista 2025, PKV; vdek

FAQs zur GKV und PKV

In der Theorie ist dies möglich. Versicherte müssen in diesem Fall monatlich für beide Versicherungen Beiträge zahlen. Allerdings kann im Falle eines Leistungsanspruchs lediglich eine der Versicherungen Leistungen erbringen. Die Entscheidung, welche Versicherung in Anspruch genommen wird, liegt bei jeder Behandlung beim Versicherten.

Nein. Familienangehörige müssen einen eigenen beitragspflichtigen Vertrag abschließen. Anders ist es bei der privaten Pflegeversicherung. Zahlt mindestens ein Elternteil Beiträge zur gesetzlichen Pflegeversicherung, sind nicht erwerbstätige Kinder beitragsfrei mitversichert.

Da sich die Beiträge in der PKV nach dem Alter, dem Gesundheitszustand und den ausgewählten Leistungen der Versicherten richten, steigen oft die Beiträge im Alter. Während junge, gesunde Versicherte oft geringere Beiträge zahlen, steigen die Beiträge in der Rentenphase sprunghaft an.

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