Welche Versicherung zahlt bei Wildunfällen

Kurz und kompakt

  • Für die Versicherung ist eine gründliche Dokumentation mit Fotos und eine Wildunfallbescheinigung von Polizei oder Jagdpächter notwendig.

  • Die Teilkasko zahlt bei Kollision mit Haarwild. Schäden durch Ausweichmanöver müssen gut begründet und nachgewiesen werden.

  • Die Vollkasko greift bei allen Wildunfällen, diese können aber eine Rückstufung im Schadenfreiheitsrabatt und damit höhere Beiträge zur Folge haben.

Vorsichtsmaßnahmen und Tipps für den Ernstfall

Die meisten Wildunfälle auf den Straßen passieren im Herbst. Deshalb ist in dieser Jahreszeit beim Autofahren besondere Aufmerksamkeit geboten. Falls es trotz aller Vorsicht doch zu einem Zusammenprall kommt, sollten Sie einige Punkte beachten und den Schaden umgehend Ihrer Versicherung melden.

So verhalten Sie sich richtig, wenn ein Tier auf der Straße steht

Straßenabschnitte mit einem hohen Risiko für Wildwechsel sind stets ausgeschildert. Fahren Sie deshalb auf solchen Abschnitten langsamer. Steht ein Tier auf der Straße, empfiehlt es sich, zu hupen, den Fuß vom Gas zu nehmen und das Fernlicht abzublenden. Denn bei Fernlicht verlieren Tiere oft die Orientierung und laufen instinktiv auf das Licht zu. Wenn Sie die Kollision nicht mehr vermeiden können, gilt: Halten Sie das Lenkrad fest, reißen Sie nicht daran und bremsen Sie stark ab. Vermeiden Sie Ausweichmanöver, denn Sie könnten mit dem Gegenverkehr kollidieren oder von der Straße abkommen.

Ein Wildunfall erfordert eine gründliche Dokumentation

Sichern Sie bei einem Wildunfall die Unfallstelle unbedingt mit Warnblinker und -dreieck. Um andere Verkehrsteilnehmende nicht in Gefahr zu bringen, sollte das Tier von der Straße entfernt werden. Fassen Sie das Tier jedoch nicht selbst an, wenn es noch lebt. Es könnte Sie verletzen. Verständigen Sie umgehend die Polizei. Diese informiert auch die Jagdpächterin oder den Jagdpächter. Während Sie auf die Beamtinnen und Beamten warten, sollten Sie Fotos von Unfallort, Tier und Fahrzeug machen. Diese werden Sie eventuell später für die Versicherungsunterlagen benötigen. Die Polizei oder die Jagdpächterin bzw. der Jagdpächter stellt Ihnen eine Wildunfallbescheinigung für die Versicherung aus.

Ist der Schaden durch ein Ausweichmanöver ohne Tierkontakt entstanden? Dann müssen Sie der Versicherung gegenüber nachweisen, dass es sich um eine Rettungsmaßnahme handelte, die größere Schäden verhindern sollte. Entfernen Sie die Spuren des Unfalls erst, wenn Ihre Versicherung das Fahrzeug inspiziert hat. 

Informieren Sie Ihre Versicherung

Die Kfz-Teilkaskoversicherung zahlt für Schäden, die durch einen Wildunfall entstanden sind. Vorausgesetzt, es gilt wirklich als Wildunfall mit Haarwild. Dazu gehören beispielsweise Rehe, Füchse, Hasen, Dachse, Wildschweine und Rotwild gemäß Paragraf 2 Bundesjagdgesetz. Schäden durch Vögel oder Haustiere zählen nicht dazu. Melden Sie sich schnellstmöglich online oder telefonisch bei Ihrer Versicherung, wenn Sie einen Unfall hatten. Dort erhalten Sie Auskunft darüber, ob der Schaden unter die Teilkasko oder die Vollkasko fällt. Bei Haarwild ist der Schaden durch die Teilkasko gedeckt. Bei einem Ausweichmanöver oder einem Schaden durch andere Tierarten zahlt die Versicherung nur, wenn Sie eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen hatten. Es kommt auf den genauen Unfallhergang und die Konditionen Ihrer Versicherung an.

Ihre Kfz-Vollkaskoversicherung zahlt für jeden Unfall. Dies hat wiederum Einfluss auf den Schadenfreiheitsrabatt. Eine Zurückstufung beim Schadenfreiheitsrabatt führt dazu, dass die Prämien steigen. Die Selbstbeteiligung beträgt bei Teilkaskoverträgen um die 300 Euro, kann jedoch je nach Vertrag stark variieren. 
Weitere Informationen zur Kfz-Versicherung erhalten Sie bei Ihrer Volksbank Raiffeisenbank vor Ort.

Wichtig

Die Meldung eines Wildunfalls an die Versicherung muss unverzüglich erfolgen.

FAQs zu Versicherung bei Wildunfällen

Ein Wildunfall liegt vor, wenn Ihr Fahrzeug mit sogenanntem Haarwild, also jagdbaren Tieren nach dem Bundesjagdschutzgesetz, kollidiert. Nur diese sind in der Regel durch die Teilkasko gedeckt.

In der Regel nein. Die Teilkaskoversicherung übernimmt nur Schäden aufgrund einer direkten Kollision mit Haarwild. Schäden, die durch ein Ausweichmanöver verursacht werden, müssen Sie meist selbst zahlen.

In diesem Fall können Sie keine Wildschadenbescheinigung einer Jägerin, eines Jägers oder der Polizei vorlegen. Ohne diese Bescheinigung übernimmt die Versicherung den Schaden in der Regel nicht, weil der Nachweis des Wildunfalls fehlt.

Die Teilkasko reicht für Haarwild-Kollisionen aus. Wenn Sie jedoch auch indirekte Schäden etwa durch Ausweichmanöver absichern möchten, bietet die Vollkasko den umfassendsten Schutz.

Ein Wildunfall, der über die Teilkasko reguliert wird, führt in der Regel zu einer Rückstufung Ihrer Schadenfreiheitsklasse im Folgejahr. Wenn Sie einen Rabatt‑Schutz im Vertrag vereinbart haben, können Sie diese Rückstufung unter Umständen vermeiden.

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