Die Kfz-Teilkaskoversicherung zahlt für Schäden, die durch einen Wildunfall entstanden sind. Vorausgesetzt, es gilt wirklich als Wildunfall mit Haarwild. Dazu gehören beispielsweise Rehe, Füchse, Hasen, Dachse, Wildschweine und Rotwild gemäß Paragraf 2 Bundesjagdgesetz. Schäden durch Vögel oder Haustiere zählen nicht dazu. Melden Sie sich schnellstmöglich online oder telefonisch bei Ihrer Versicherung, wenn Sie einen Unfall hatten. Dort erhalten Sie Auskunft darüber, ob der Schaden unter die Teilkasko oder die Vollkasko fällt. Bei Haarwild ist der Schaden durch die Teilkasko gedeckt. Bei einem Ausweichmanöver oder einem Schaden durch andere Tierarten zahlt die Versicherung nur, wenn Sie eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen hatten. Es kommt auf den genauen Unfallhergang und die Konditionen Ihrer Versicherung an.
Ihre Kfz-Vollkaskoversicherung zahlt für jeden Unfall. Dies hat wiederum Einfluss auf den Schadenfreiheitsrabatt. Eine Zurückstufung beim Schadenfreiheitsrabatt führt dazu, dass die Prämien steigen. Die Selbstbeteiligung beträgt bei Teilkaskoverträgen um die 300 Euro, kann jedoch je nach Vertrag stark variieren.
Weitere Informationen zur Kfz-Versicherung erhalten Sie bei Ihrer Volksbank Raiffeisenbank vor Ort.