Ihre Kfz-Versicherung können Sie zum Ende jedes Versicherungsjahres kündigen. Dieses stimmt in der Regel mit dem Kalenderjahr überein, sodass ein Versicherungswechsel zum Jahresende möglich ist. Allerdings nur unter der Voraussetzung, dass Sie Ihre Kündigung fristgerecht einreichen. Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat. In den meisten Fällen endet die Frist also am 30. November. Dies ist der Stichtag, an dem das Kündigungsschreiben für Ihre Autoversicherung beim Versicherer vorliegen muss. Um rechtskräftig zu sein, muss das Schreiben außerdem noch folgende Angaben enthalten:
Entspricht die Kündigungsfrist nicht dem Ende des Kalenderjahres, müssen Sie die Vorgaben des jeweiligen Versicherers beachten. Nach einem Versicherungswechsel informiert die Versicherung die zuständige Kfz-Zulassungsstelle.
Vergleichen Sie die verschiedenen Angebote gründlich, bevor Sie sich für einen Wechsel entscheiden. Nicht immer ist ein neuer Anbieter die beste Möglichkeit, um Geld zu sparen. Manchmal kann es sich lohnen, stattdessen ein verbessertes Angebot der aktuellen Versicherung anzunehmen.