Kfz-Versicherung wechseln: So geht's!

Kurz und kompakt

  • Ein Kfz-Versicherungswechsel ist meist zum Jahresende möglich, sofern die Kündigung bis spätestens 30. November beim Anbieter eingeht.

  • Ein Sonderkündigungsrecht besteht bei Fahrzeugwechsel, Beitragserhöhungen ohne Mehrleistung oder nach einem Schadensfall.

  • In der Kündigung sollten Versicherungsnummer, Kennzeichen, Grund für die Kündigung sowie der Hinweis auf eine gewünschte Eingangsbestätigung genannt werden.

Die wichtigsten Informationen rund um den Versicherungswechsel

Unfälle im Straßenverkehr werden schnell teuer. Eine zuverlässige Kfz-Versicherung schützt Sie im Schadensfall vor hohen Kosten. Wer mit seinen aktuellen Konditionen nicht zufrieden ist, sollte den jährlichen Stichtag Ende November für einen Versicherungswechsel nutzen.

Wann ist ein Wechsel möglich?

Ein Wechsel Ihrer Kfz-Versicherung ist zum Ende jedes Versicherungsjahres möglich. Dieses stimmt in der Regel mit dem Kalenderjahr überein. Sie kündigen also zum Jahresende. Wichtig ist, dass Sie Ihre Kündigung fristgerecht einreichen. Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat. In den meisten Fällen endet die Frist also am 30. November. Dies ist der Stichtag, an dem das Kündigungsschreiben bei der Versicherung vorliegen muss. Einige Versicherungen bieten auch die Möglichkeit an, zur Jahresmitte zu wechseln. Die genauen Konditionen finden Sie in Ihrem Vertrag. Um rechtskräftig zu sein, muss das Schreiben folgende Angaben enthalten:

  • die Versicherungsscheinnummer,
  • das Fahrzeugkennzeichen,
  • den Kündigungsgrund sowie
  • eine Aufforderung zur Kündigungsbestätigung.

Entspricht die Kündigungsfrist nicht dem Ende des Kalenderjahres, müssen Sie die Vorgaben des jeweiligen Versicherers beachten. Nach einem Versicherungswechsel informiert die Versicherung die zuständige Kfz-Zulassungsstelle.

Diese Unterlagen brauchen Sie

Halten Sie folgende Unterlagen bereit, wenn Sie eine Kfz-Versicherung abschließen oder Ihren Anbieter wechseln wollen:

  • Ihre persönlichen Daten: Name, Adresse, Geburtsdatum,
  • Führerschein,
  • Bankverbindung,
  • Kilometerstand,
  • Angaben zu der Anzahl der Fahrer sowie die zu erwartende jährliche Fahrleistung,
  • Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil 1).

Bei einem Versicherungswechsel benötigen Sie zudem:

  • den Versicherungsvertrag der aktuellen Versicherung und
  • die letzte Beitragsrechnung des bestehenden Vertrags.

Sonderkündigungsrecht bei der Kfz-Versicherung

Bei einem Fahrzeugwechsel, einer Neuzulassung oder einem Schadensfall können Sie vom außerordentlichen Kündigungsrecht für Ihre Autoversicherung Gebrauch machen. Bei einer Beitragserhöhung ohne gleichzeitige Erhöhung des Leistungsumfangs haben Sie ebenfalls Anspruch auf das Sonderkündigungsrecht. Dieses gilt für vier Wochen. Der Stichtag 30. November spielt für das Sonderkündigungsrecht keine Rolle, sofern Ihr Versicherer Sie erst nach diesem Datum über anstehende Änderungen informiert hat.

Beachten Sie aber, dass es Gründe gibt, die das Sonderkündigungsrecht bei steigenden Prämien unwirksam machen. Ziehen Sie beispielsweise um und Ihr neuer Wohnort liegt in einer teureren Regionalklasse, greift es nicht. Das gilt auch, wenn ein neuer Arbeitsplatz für mehr gefahrene Kilometer sorgt. Auch weitere Fahrerinnen und Fahrer in Ihrem Versicherungsvertrag können den Beitrag erhöhen, ohne dass Sie dadurch ein Sonderkündigungsrecht erhalten. Gehen Sie auf Nummer sicher, indem Sie die Kündigungsregelungen in Ihrem Vertrag überprüfen.

Kfz-Versicherung wechseln: Schritt für Schritt

  1. Kündigungsgrund prüfen: Gibt es einen Grund, aus dem Sie vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen können? Oder möchten Sie in einen Vertrag mit besseren Konditionen wechseln?
  2. Fristen beachten: Achten Sie auf die Kündigungsfrist, wenn Sie zum Ende eines Versicherungsjahres wechseln wollen. Die Kündigung muss fristgerecht eingehen.
  3. Tarife vergleichen: Vergleichen Sie die verschiedenen Anbieter und Tarife. Achten Sie dabei auf die angebotenen Leistungspakete und Konditionen. So finden Sie die Versicherung, die am besten zu Ihren Anforderungen passt.
  4. Vertrag abschließen: Schließen Sie den neuen Versicherungsvertrag ab. Bei vielen Anbietern geht das bequem online.
  5. Bestätigung abwarten: Warten Sie auf die Bestätigung des neuen Versicherungsvertrags, bevor Sie Ihre alte Kfz-Versicherung über Ihre Kündigung informieren. Andernfalls riskieren Sie, dass Ihr Auto für eine kurze Zeit keinen Versicherungsschutz hat. In diesem Zeitraum kann es nicht gefahren werden.
  6. Alte Versicherung fristgerecht kündigen: Ist die Bestätigung da, steht der fristgerechten Kündigung Ihres alten Vertrags nichts mehr im Wege.

Schadenfreiheitsklasse mitnehmen

Grundsätzlich nehmen Sie Ihre Schadenfreiheitsklasse bei einem Versicherungswechsel mit. Beachten Sie aber, dass Ihre neue Versicherung auch über vergangene Schäden informiert wird. Sie hat das Recht, Sie auf dieser Grundlage zurückzustufen. Informieren Sie sich darüber, wie die Versicherung Schäden einstuft und ob Sondereinstufungen anerkannt werden, bevor Sie sich für einen neuen Anbieter entscheiden. Enthält Ihr aktueller Vertrag einen Rabattschutz, wird dieser in der Regel nicht übertragen. Um die Rückstufung in eine schlechtere Schadenfreiheitsklasse zu vermeiden, ist es ratsam, auch beim neuen Vertrag einen Rabattschutz abzuschließen. 

Kfz-Versicherung: Warum Autofahrer wechseln

Warum haben Sie in der Vergangenheit die Kfz-Versicherung gewechselt?

Quelle: Statista (Stand 2016)

Teil- und Vollkaskoversicherung

Für einen umfassenden Versicherungsschutz schließen viele Autobesitzerinnen und Autobesitzer zusätzlich zur gesetzlich vorgeschriebenen Kfz-Haftpflichtversicherung weitere Autoversicherungen ab. Vor allem, wenn sie sich durch langes Sparen oder mithilfe eines Autokredits endlich ihr Wunschauto anschaffen konnten. Eine Teilkasko hilft bei Schäden, für die sich keine Dritte oder kein Dritter haftbar machen lässt – zum Beispiel Unwetterschäden.

Im Unterschied dazu greift eine Vollkasko unter bestimmten Voraussetzungen auch bei selbstverschuldeten Schäden sowie bei solchen, die durch Vandalismus oder Fahrerflucht entstanden sind. Wenn Sie Ihre Kfz-Versicherung wechseln, sollten Sie die neue auch danach auswählen, welche der angebotenen Versicherungszusatzleistungen für Sie sinnvoll sind.

Behalten Sie die Typ- und Regionalklassen im Blick

Ihre jährlichen Beiträge sind nicht nur von individuellen Kriterien wie der Kilometerlaufleistung des Fahrzeugs oder der Höhe der Selbstbeteiligung abhängig. Auch die Regional- und Typklassen spielen eine Rolle. Diese werden jedes Jahr neu bestimmt. Für die Neubewertungen ist der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) verantwortlich. Er berechnet die Klassen für rund 400 Zulassungsbezirke. Für die Bewertung analysiert er die Schadensbilanzen der Bezirke und lässt versicherungsmathematisch einen Indexwert für jede Regionalklasse ermitteln. Der Index bezieht sich auf den Bundesdurchschnitt mit dem Wert 100. Liegt der Wert Ihrer Region unter 100, ist die Schadensbilanz besser als der Schnitt. Liegt er höher, ist sie schlechter.

Die Typklassen-Statistik des GDV umfasst mittlerweile rund 33.000 verschiedene Modelle. Wenn die Fahrerinnen und Fahrer mit einem Automodell vergleichsweise wenige Schäden und geringe Reparaturkosten verursachen, erhält dieses Modell eine niedrige Typklasse. Bei vielen Schäden und hohen Versicherungsleistungen hingegen erhält es eine hohe. Dementsprechend haben viele hochmotorisierte Oberklasse-Modelle und SUVs eher eine hohe Typklasse, ältere Modelle und Kleinwagen eine niedrige. Besonders alte Autos gehören meist zu den niedrigsten Typklassen. Da die Besitzerinnen und Besitzer dafür jedoch meist eine spezielle Oldtimer-Versicherung abschließen, spielt hier die Einstufung keine Rolle.

Vergleichen Sie Konditionen und Leistungsumfang

Das Angebot an Versicherungen und Tarifen ist groß. Damit Sie sich für den passenden Tarif entscheiden, hilft ein Blick auf die folgenden Punkte. Überlegen Sie zudem, welcher Leistungsbestandteil für Sie besonders wichtig ist, und gewichten Sie entsprechend.

Selbstbeteiligung: Bei Kaskoversicherungen ist die Höhe der Selbstbeteiligung in der Regel frei wählbar. Entscheiden Sie sich für eine höhere Selbstbeteiligung, sparen Sie bei der Höhe des monatlichen Beitrags. Im Schadensfall haben Sie aber auch einen höheren Eigenanteil.

Versicherungssumme: Ein wichtiger Punkt bei Kfz-Versicherungen. Achten Sie unbedingt darauf, dass die Versicherungssumme nicht zu niedrig angesetzt ist. Der ADAC empfiehlt mindestens 100 Millionen Euro pauschal und 15 Millionen Euro pro geschädigter Person.

Grobe Fahrlässigkeit: Ist grobe Fahrlässigkeit im Leistungsumfang enthalten, zahlt die Versicherung auch, wenn die Fahrerin oder der Fahrer grob fahrlässig gehandelt hat. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn Sie einen Unfall verursachen, weil Sie zu schnell gefahren sind oder eine rote Ampel überfahren haben. Der Versicherungsschutz gilt allerdings nicht bei Trunkenheit am Steuer oder wenn der Schlüssel stecken gelassen wurde.

Fahrleistung: Kalkulieren Sie realistisch, wie viele Kilometer Sie jährlich voraussichtlich fahren werden. Dieser Wert ist genauso wichtig bei der Suche nach dem passenden Tarif wie die Größe des Fahrerkreises. Planen Sie zu knapp, drohen Nachzahlungen oder Vertragsstrafen.

Wildunfälle und Marderschäden: Informieren Sie sich, ob Unfälle mit allen Tieren versichert sind, oder ob der Schutz nur für Haarwild gilt. Der Begriff umfasst alle jagdbaren Säugetiere. Auch Folgeschäden durch Marderbisse sind nicht in allen Tarifen enthalten.

Besonderheiten bei E-Autos

Vor allem bei Kaskoversicherungen gibt es Leistungen, auf die Besitzerinnen und Besitzer von E-Autos besonders achten sollten. Dazu zählen:

  • Akkuschäden durch Brand, Kurzschluss oder Marderbiss,
  • Schäden an der Wallbox oder am Ladekabel und
  • Hackerangriffe.

Wichtig: Achten Sie nicht nur darauf, ob diese Schäden durch die Versicherung abgedeckt sind, sondern auch auf die Höhe der Erstattungssumme. Akkus für E-Autos sind teuer, ein Austausch geht schnell ins Geld.

Bei Kfz-Haftpflichtversicherungen gibt es in der Regel keine Besonderheiten, die E-Autos von Verbrennern unterscheiden.

Zusatzleistungen für Ihre Kfz-Versicherung

Ob Pannen oder Unfälle: In einer Notlage wünschen sich Autofahrerinnen und Autofahrer schnelle und unkomplizierte Unterstützung. Ein Schutzbrief ist in solchen Situationen oft sehr nützlich. Denn er bietet Leistungen wie Pannen- und Unfallhilfe, Reparaturdienste oder auch Krankenrücktransporte. Entscheiden Sie sich für eine Police mit Schadenfreiheitsrabatt, schützt Sie das bei selbstverursachten Unfällen vor der Rückstufung in eine niedrigere Schadenfreiheitsklasse. Die Fahrerschutzversicherung greift bei selbst- oder mitverschuldeten Unfällen. Sie bietet Leistungen wie Schmerzensgeld und eine Kompensation bei Verdienstausfall.

Sparen ohne Versicherungswechsel

Auch im Rahmen eines bestehenden Vertrags können Sie Geld sparen. Viele Versicherer bieten einen Nachlass auf die Versicherungsprämie an, wenn der gesamte Jahresbetrag im Voraus gezahlt wird statt monatlich oder quartalsweise. Auch eine höhere Selbstbeteiligung, eine geringe jährlich gefahrene Kilometerzahl oder eine Beschränkung der eingetragenen Fahrenden senken den Beitrag.

Viele Versicherer arbeiten mit Partnerwerkstätten zusammen. Entscheiden Sie sich für einen Vertrag mit Werkstattbindung und lassen Schäden in der von der Versicherung gewählten Werkstatt beheben, spart das ebenfalls Kosten. Sie müssen allerdings abwägen, ob Ihnen die Ersparnis den Verzicht auf die Werkstatt Ihres Vertrauens wert ist.

FAQs zum Wechseln der Kfz-Versicherung

Der Stichtag für die Kündigung der Kfz-Versicherung ist der 30. November jeden Jahres.

Das Sonderkündigungsrecht gilt, wenn die Versicherung ohne Mehrleistung die Beiträge erhöht, Sie Ihr Fahrzeug wechseln oder nachdem Sie einen Schadensfall über die Versicherung abgewickelt haben.

Ein Versicherungswechsel ist immer zum Ende des Versicherungsjahres möglich, also zum Jahreswechsel. Da es eine Kündigungsfrist von einem Monat gibt, sollte die Kündigung spätestens am 30. November bei Ihrer aktuellen Versicherung eingegangen sein. Manche Versicherungen bieten auch einen Wechsel zum Halbjahr an. Diese Regelungen gelten nicht für Sonderkündigungen.

Bei einem Versicherungswechsel wird die Schadenfreiheitsklasse von der neuen Versicherung übernommen. Sie hat aber das Recht, aufgrund von vergangenen Schäden eine Rückstufung vorzunehmen.

Warten Sie die Bestätigung Ihres neuen Versicherungsvertrags ab, bevor Sie Ihre alte Kfz-Versicherung kündigen.

Für den Versicherungswechsel sollten Sie folgende Unterlagen bereithalten:

  • Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil 1),
  • Versicherungsvertrag der aktuellen Versicherung,
  • Die letzte Beitragsrechnung des bestehenden Vertrags,
  • Ihre persönlichen Daten inklusive Bankverbindung und
  • Angaben zu Fahrerinnen und Fahrern sowie zur jährlichen Fahrleistung.

Die eVB-Nummer dient als elektronische Versicherungsbestätigung. Wenn Sie die Versicherung mit einem bestehenden Fahrzeug wechseln, müssen Sie Ihre aktuelle eVB-Nummer nicht angeben. Die neue Versicherung teilt der Zulassungsstelle nach dem Wechsel automatisch eine neue eVB-Nummer mit.

Kfz-Versicherungen bieten in der Regel eine Online-Kündigungsfunktion an. Alternativ ist eine Kündigung auch per Mail oder Post möglich. Wichtig ist der Nachweis darüber, dass die Kündigung fristgerecht eingegangen ist.

Besonders die Höhe der Selbstbeteiligung und die Versicherungssumme sind wichtige Faktoren, die Sie neben der Höhe des Beitrags bei der Wahl des Tarifs bedenken sollten. Auch der Versicherungsschutz bei grober Fahrlässigkeit und Wildunfällen sind wichtige Bestandteile der Versicherungsleistung.

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