Wenn Sie als geschädigte Person die Kosten selbst tragen müssen, haben Sie noch eine Chance auf Entschädigung durch den Verein Verkehrsopferhilfe. Die Verkehrsopferhilfe e. V. ist ein Fonds der deutschen Kfz-Haftpflichtversicherer. Sie schützt Geschädigte vor unzumutbaren Härten, wenn sonst niemand für die Schäden aufkommt. Das ist der Fall, wenn die Täterin oder der Täter nach einem Unfall mit Fahrerflucht nicht ermittelt werden kann. Aber auch, wenn das Fahrzeug nicht versichert ist und die verantwortliche Person die Kosten nicht selbst begleichen kann, hilft die Verkehrsopferhilfe. Sie springt auch ein, wenn die leistungspflichtige Versicherung insolvent ist. Die Verkehrsopferhilfe leistet Entschädigungszahlungen bei Personen- und Sachschäden, auch wenn der Unfall im Ausland passiert. Sie wird allerdings nicht selbst tätig. Geschädigte müssen einen Antrag stellen. Dafür haben sie nach einem Unfall 3 Jahre Zeit. Ein Anspruch auf Begleichung der Schäden besteht aber nicht. Wenn Sie als geschädigte Person die Kosten selbst tragen müssen, haben Sie noch eine Chance auf Entschädigung durch den Verein Verkehrsopferhilfe. Die Verkehrsopferhilfe e. V. ist ein Fonds der deutschen Kfz-Haftpflichtversicherer. Sie schützt Geschädigte vor unzumutbaren Härten, wenn sonst niemand für die Schäden aufkommt. Das ist der Fall, wenn die Täterin oder der Täter nach einem Unfall mit Fahrerflucht nicht ermittelt werden kann. Aber auch, wenn das Fahrzeug nicht versichert ist und die verantwortliche Person die Kosten nicht selbst begleichen kann, hilft die Verkehrsopferhilfe. Sie springt auch ein, wenn die leistungspflichtige Versicherung insolvent ist. Die Verkehrsopferhilfe leistet Entschädigungszahlungen bei Personen- und Sachschäden, auch wenn der Unfall im Ausland passiert. Sie wird allerdings nicht selbst tätig. Geschädigte müssen einen Antrag stellen. Dafür haben sie nach einem Unfall 3 Jahre Zeit. Ein Anspruch auf Begleichung der Schäden besteht aber nicht.