Wer sein Auto bei der Kfz-Zulassungsstelle anmelden möchte, benötigt eine elektronische Versicherungsbestätigung, die sogenannte eVB-Nummer. Was sich dahinter verbirgt und wie Sie diese erhalten, erfahren Sie hier.
Die eVB-Nummer ist ein siebenstelliger Code, über den die Zulassungsstelle auf Versicherungs- und Fahrzeugdaten zugreifen kann.
Sie wird bei vielen Anlässen benötigt: etwa bei Neuzulassung, Halterwechsel, technischen Änderungen oder Umzug in einen neuen Zulassungsbezirk.
Die Gültigkeit variiert je nach Anbieter, liegt aber höchstens bei zwei Jahren. Gängig sind drei bis sechs Monate.
Wer sein Auto bei der Kfz-Zulassungsstelle anmelden möchte, benötigt eine elektronische Versicherungsbestätigung, die sogenannte eVB-Nummer. Was sich dahinter verbirgt und wie Sie diese erhalten, erfahren Sie hier.
Die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) wurde 2008 im Rahmen der Fahrzeugzulassungs-Verordnung (FZV) eingeführt und ersetzt seitdem die Doppelkarte. Sie dient als Nachweis dafür, dass Sie für Ihr Fahrzeug eine Haftpflichtversicherung bei einem Versicherungsunternehmen abgeschlossen haben. Nur wenn ein Wagen über den notwendigen Versicherungsschutz verfügt, kann eine Anmeldung bei der zuständigen Zulassungsbehörde erfolgen.
Die eVB-Nummer ist ein siebenstelliger alphanumerischer Code. Die ersten zwei Zeichen sind immer dem Versicherer zuzuordnen. Die restlichen fünf Zeichen werden zufällig generiert.
Mithilfe der Nummer erhalten die Zulassungsstellen online Zugriff auf die in der eVB hinterlegten Daten. Dabei weist die elektronische Versicherungsbestätigung nicht nur den Kfz-Haftpflichtversicherungsschutz aus, sondern enthält auch wichtige Informationen zur versicherten Person sowie zum Fahrzeug. Zudem ist das eVB-Verfahren besonders missbrauchs- und fälschungssicher. Mit 0,001 Prozent nicht versicherter Fahrzeuge schneidet Deutschland im internationalen Vergleich besonders gut ab.
Die eVB-Nummer dient der Zulassungsbehörde als Nachweis dafür, dass das Fahrzeug versichert ist. Daher beantragen die meisten Fahrzeughalterinnen und Fahrzeughalter eine eVB-Nummer, wenn sie ein neues oder gebrauchtes Auto zulassen wollen. Denken Sie aber daran, dass die eVB-Nummer allein nicht für die Zulassung reicht. Sie benötigen außerdem:
Die Erstzulassung eines neu gekauften Autos ist nicht der einzige Anlass, zu dem eine eVB-Nummer erforderlich ist. Der Versicherungsnachweis ist auch notwendig bei
Wenn Sie ein Fahrzeug abmelden wollen, ist die eVB-Nummer nicht erforderlich.
Nicht nur Autofahrerinnen und Autofahrer brauchen eine eVB-Nummer. Sie ist für alle zulassungspflichtigen Fahrzeuge verpflichtend, also auch für Wohnmobile, zulassungspflichtige Wohnwagen und Motorräder.
Zulassungspflichtige Fahrzeuge ohne Kennzeichen und Zulassungsbescheinigung dürfen in der Regel nicht am öffentlichen Verkehr teilnehmen. Fahren Sie ohne Kfz-Zulassung zur Zulassungsbehörde, ist dies trotz eVB-Nummer bis auf einzelne Ausnahmen verboten. Handelt es sich bei Ihrem Fahrzeug zum Beispiel um einen vorübergehend abgemeldeten Wagen mit einem entstempelten amtlichen Kennzeichen, sind Fahrten zur Wiederzulassung und der Hauptuntersuchung im selben oder angrenzenden Zulassungsbezirk erlaubt. Voraussetzung ist, dass die Fahrten durch eine eVB-Nummer abgedeckt sind.
Ihre eVB-Nummer beantragen Sie bei Ihrem Versicherungsunternehmen. Die Beantragung ist kostenlos. Das gilt auch, wenn Sie im Gültigkeitszeitraum der von Ihnen beantragten Nummer doch kein Auto zulassen. Da sie nur für den einmaligen Gebrauch gedacht ist, benötigen Sie zum Beispiel bei einer Ummeldung des Fahrzeugs einen neuen Nachweis. Stellen Sie vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle sicher, dass Ihre eVB-Nummer noch gültig ist, denn sie hat nur eine begrenzte Gültigkeitsdauer.
Wie lange Ihre eVB-Nummer gültig ist, hängt von Ihrem Versicherer ab, die maximale Gültigkeitsdauer beträgt allerdings 730 Tage, also zwei Jahre. Üblich sind meistens Zeiträume zwischen drei bis sechs Monaten. Wird die eVB-Nummer im Zeitraum ihrer Gültigkeit nicht benutzt, verfällt sie automatisch. Je nach Anbieter können Sie die Nummer telefonisch, online oder in der Geschäftsstelle beantragen. In der Regel wird sie Ihnen dann sofort zugeschickt – per Post oder auf elektronischem Weg.
Wenn Sie auf der Suche nach der passenden Autoversicherung sind, hilft Ihnen Ihre Volksbank Raiffeisenbank vor Ort gerne weiter. Ob Kfz-Haftpflicht-, Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung: Wir finden den Schutz, der zu Ihren Bedürfnissen passt. So erhalten Sie umgehend eine eVB-Nummer für die Zulassung Ihres Wagens.
Bei einem Wechsel zu einer anderen Versicherungsgesellschaft muss man nicht die eVB-Nummer vorzeigen. Dies erfolgt automatisch über den Versicherer.