eVB-Nummer für die Kfz-Zulassung

Kurz und kompakt

  • Die eVB-Nummer ist ein siebenstelliger Code, über den die Zulassungsstelle auf Versicherungs- und Fahrzeugdaten zugreifen kann.

  • Sie wird bei vielen Anlässen benötigt: etwa bei Neuzulassung, Halterwechsel, technischen Änderungen oder Umzug in einen neuen Zulassungsbezirk.

  • Die Gültigkeit variiert je nach Anbieter, liegt aber höchstens bei zwei Jahren. Gängig sind drei bis sechs Monate.

So weisen Sie Ihren Versicherungsschutz nach

Wer sein Auto bei der Kfz-Zulassungsstelle anmelden möchte, benötigt eine elektronische Versicherungsbestätigung, die sogenannte eVB-Nummer. Was sich dahinter verbirgt und wie Sie diese erhalten, erfahren Sie hier.

Was ist die eVB-Nummer?

Die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) wurde 2008 im Rahmen der Fahrzeugzulassungs-Verordnung (FZV) eingeführt und ersetzt seitdem die Doppelkarte. Sie dient als Nachweis dafür, dass Sie für Ihr Fahrzeug eine Haftpflichtversicherung bei einem Versicherungsunternehmen abgeschlossen haben. Nur wenn ein Wagen über den notwendigen Versicherungsschutz verfügt, kann eine Anmeldung bei der zuständigen Zulassungsbehörde erfolgen.

Die eVB-Nummer ist ein siebenstelliger alphanumerischer Code. Die ersten zwei Zeichen sind immer dem Versicherer zuzuordnen. Die restlichen fünf Zeichen werden zufällig generiert.

Wozu wird die eVB-Nummer benötigt?

Mithilfe der Nummer erhalten die Zulassungsstellen online Zugriff auf die in der eVB hinterlegten Daten. Dabei weist die elektronische Versicherungsbestätigung nicht nur den Kfz-Haftpflichtversicherungsschutz aus, sondern enthält auch wichtige Informationen zur versicherten Person sowie zum Fahrzeug. Zudem ist das eVB-Verfahren besonders missbrauchs- und fälschungssicher. Mit 0,001 Prozent nicht versicherter Fahrzeuge schneidet Deutschland im internationalen Vergleich besonders gut ab.

Wann brauche ich eine eVB-Nummer?

Die eVB-Nummer dient der Zulassungsbehörde als Nachweis dafür, dass das Fahrzeug versichert ist. Daher beantragen die meisten Fahrzeughalterinnen und Fahrzeughalter eine eVB-Nummer, wenn sie ein neues oder gebrauchtes Auto zulassen wollen. Denken Sie aber daran, dass die eVB-Nummer allein nicht für die Zulassung reicht. Sie benötigen außerdem:

  • ein gültiges Ausweisdokument,
  • den Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung für das Fahrzeug (TÜV),
  • die Zulassungsbescheinigungen Teil I und Teil II.

Die Erstzulassung eines neu gekauften Autos ist nicht der einzige Anlass, zu dem eine eVB-Nummer erforderlich ist. Der Versicherungsnachweis ist auch notwendig bei

  • Veränderungen an der Technik des Wagens, die in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden müssen,
  • Beantragung eines Kurzzeitkennzeichens (für eine Probe- oder Überführungsfahrt),
  • Antrag auf Saisonkennzeichen,
  • Wohnortwechsel der Halterin oder des Halters in einen anderen Zulassungsbezirk oder Namenswechsel, z. B. nach einer Hochzeit,
  • Wiederzulassung eines abgemeldeten Fahrzeugs und 
  • einem Halterwechsel.

Wenn Sie ein Fahrzeug abmelden wollen, ist die eVB-Nummer nicht erforderlich.

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evB – nicht nur für PKW

Nicht nur Autofahrerinnen und Autofahrer brauchen eine eVB-Nummer. Sie ist für alle zulassungspflichtigen Fahrzeuge verpflichtend, also auch für Wohnmobile, zulassungspflichtige Wohnwagen und Motorräder.

Darf ich nur mit eVB-Nummer und ohne Kennzeichen fahren?

Zulassungspflichtige Fahrzeuge ohne Kennzeichen und Zulassungsbescheinigung dürfen in der Regel nicht am öffentlichen Verkehr teilnehmen. Fahren Sie ohne Kfz-Zulassung zur Zulassungsbehörde, ist dies trotz eVB-Nummer bis auf einzelne Ausnahmen verboten. Handelt es sich bei Ihrem Fahrzeug zum Beispiel um einen vorübergehend abgemeldeten Wagen mit einem entstempelten amtlichen Kennzeichen, sind Fahrten zur Wiederzulassung und der Hauptuntersuchung im selben oder angrenzenden Zulassungsbezirk erlaubt. Voraussetzung ist, dass die Fahrten durch eine eVB-Nummer abgedeckt sind.

So beantragen Sie die eVB-Nummer

Ihre eVB-Nummer beantragen Sie bei Ihrem Versicherungsunternehmen. Die Beantragung ist kostenlos. Das gilt auch, wenn Sie im Gültigkeitszeitraum der von Ihnen beantragten Nummer doch kein Auto zulassen. Da sie nur für den einmaligen Gebrauch gedacht ist, benötigen Sie zum Beispiel bei einer Ummeldung des Fahrzeugs einen neuen Nachweis. Stellen Sie vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle sicher, dass Ihre eVB-Nummer noch gültig ist, denn sie hat nur eine begrenzte Gültigkeitsdauer.

So lange ist eine eVB-Nummer gültig

Wie lange Ihre eVB-Nummer gültig ist, hängt von Ihrem Versicherer ab, die maximale Gültigkeitsdauer beträgt allerdings 730 Tage, also zwei Jahre. Üblich sind meistens Zeiträume zwischen drei bis sechs Monaten. Wird die eVB-Nummer im Zeitraum ihrer Gültigkeit nicht benutzt, verfällt sie automatisch. Je nach Anbieter können Sie die Nummer telefonisch, online oder in der Geschäftsstelle beantragen. In der Regel wird sie Ihnen dann sofort zugeschickt – per Post oder auf elektronischem Weg.

Wenn Sie auf der Suche nach der passenden Autoversicherung sind, hilft Ihnen Ihre Volksbank Raiffeisenbank vor Ort gerne weiter. Ob Kfz-Haftpflicht-, Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung: Wir finden den Schutz, der zu Ihren Bedürfnissen passt. So erhalten Sie umgehend eine eVB-Nummer für die Zulassung Ihres Wagens.

Gut zu wissen

Bei einem Wechsel zu einer anderen Versicherungsgesellschaft muss man nicht die eVB-Nummer vorzeigen. Dies erfolgt automatisch über den Versicherer.

FAQs zur eVB-Nummer

Wenn Sie eine eVB-Nummer beantragen wollen, benötigt Ihre Versicherung folgende Daten von Ihnen:

  • Name, Geburtsdatum und Anschrift der versicherten Person,
  • persönliche Daten der Fahrzeughalterin bzw. des Fahrzeughalters, wenn diese bzw. dieser nicht mit der versicherten Person identisch ist,
  • Hersteller des Fahrzeugs,
  • Fahrzeugnummer und
  • Typschlüsselnummer.

Sie finden die erforderlichen Daten zu Ihrem Auto in der Zulassungsbescheinigung (früher Fahrzeugschein).

Für die Ausgabe der eVB-Nummer ist Ihr Kfz-Versicherer zuständig. Die Beantragung geht schnell und unkompliziert, entweder online, telefonisch oder in der Geschäftsstelle. Sie erhalten die eVB-Nummer dann per Post, E-Mail oder SMS.

Die maximale Gültigkeitsdauer einer eVB-Nummer beträgt 730 Tage, also zwei Jahre. Allerdings kann jeder Versicherer selbst entscheiden, wie lange die von ihm ausgegebenen Nummern gültig sind. In den meisten Fällen liegt der Gültigkeitszeitraum zwischen drei und sechs Monaten. 

Die Beantragung der eVB-Nummer ist kostenlos – unabhängig davon, ob Sie im Gültigkeitszeitraum ein Auto anmelden oder nicht.

Ja, die meisten Versicherer bieten eine Online-Beantragung an. Sie erhalten die eVB-Nummer oft bereits am selben Tag per Mail. Natürlich ist es auch möglich, die Nummer telefonisch oder persönlich in der Geschäftsstelle zu beantragen.

Nein, die eVB-Nummer ist nur für den einmaligen Gebrauch gültig. Wenn Sie mehrere Fahrzeuge zulassen wollen, müssen Sie für jedes Fahrzeug eine eigene eVB-Nummer beantragen. Ebenso ist es nicht möglich, die gleiche eVB-Nummer im Gültigkeitszeitraum mehrfach für dasselbe Fahrzeug zu verwenden, es also zum Beispiel an- und umzumelden.

Ja, die eVB-Nummer ist immer ein siebenstelliger, alphanumerischer Code. Die ersten beiden Zeichen sind die Versicherungs-ID, die übrigen fünf werden zufällig generiert.

eVB ist die offizielle Abkürzung für elektronische Versicherungsbestätigung. Sie wurde 2008 im Rahmen der Fahrzeugzulassungs-Verordnung (FZV) eingeführt. Mit der FZV waren Versicherer verpflichtet, die Versicherungsbestätigung auf elektronischem Wege an die Zulassungsbehörden zu übermitteln.

Ja. Wenn Sie die Versicherung wechseln, bekommen Sie von Ihrem neuen Versicherer eine neue eVB-Nummer. Diese wird von der Versicherung an die Zulassungsstelle übermittelt.

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