Sie als Kontoinhaberin entscheiden mit einer Bankvollmacht – auch Kontovollmacht genannt – welche Personen Zugang zu Ihrem Bankkonto erhalten. Das können zum Beispiel Ihre Partnerin oder Ihr Partner, Ihre Eltern oder volljährige Kinder sein. Dabei ist es wichtig, dass Sie als Vollmachtgeberin eine vertrauenswürdige Person als Bevollmächtigte oder Bevollmächtigten auswählen. Sie können die Bankvollmacht auch so ausstellen, dass sie nicht nur bei Fürsorgebedürftigkeit und damit zu Ihren Lebzeiten, also prämortal, sondern auch postmortal, das heißt nach Ihrem Tod gilt. Diese Art der Kontovollmacht nennt sich "transmortale Vollmacht". Wenn Sie keine entsprechenden Vorkehrungen treffen, erhält ein vom Gericht bestellter Betreuer Zugriff auf Ihr Konto.