Kurz und kompakt

  • Eine Bankvollmacht stellt sicher, dass vertraute Personen im Ernstfall finanzielle Angelegenheiten regeln können.

  • Sie kann prämortal, postmortal oder transmortal gelten und verhindert die gerichtliche Bestellung eines Betreuers bzw. einer Betreuerin.

  • Ehepartner sind ohne ausdrückliche Vollmacht nicht automatisch berechtigt, Bankgeschäfte des Verstorbenen zu führen.

  • Umfang und Bedingungen der Vollmacht sind individuell festlegbar; bestimmte Handlungen bleiben meist ausgeschlossen.

So regeln Sie Ihre finanziellen Angelegenheiten für den Ernstfall

Schicksalsschläge wie ein Unfall oder eine Krankheit können zur Folge haben, dass Sie nicht mehr in der Lage sind, Ihre Bankgeschäfte selbst zu erledigen. Mit einer Bankvollmacht kann eine von Ihnen autorisierte Person Ihre finanziellen Angelegenheiten regeln – zu Ihren Lebzeiten oder danach.

Warum Sie eine Bankvollmacht erteilen sollten

Sie als Kontoinhaberin entscheiden mit einer Bankvollmacht – auch Kontovollmacht genannt – welche Personen Zugang zu Ihrem Bankkonto erhalten. Das können zum Beispiel Ihre Partnerin oder Ihr Partner, Ihre Eltern oder volljährige Kinder sein. Dabei ist es wichtig, dass Sie als Vollmachtgeberin eine vertrauenswürdige Person als Bevollmächtigte oder Bevollmächtigten auswählen. Sie können die Bankvollmacht auch so ausstellen, dass sie nicht nur bei Fürsorgebedürftigkeit und damit zu Ihren Lebzeiten, also prämortal, sondern auch postmortal, das heißt nach Ihrem Tod gilt. Diese Art der Kontovollmacht nennt sich "transmortale Vollmacht". Wenn Sie keine entsprechenden Vorkehrungen treffen, erhält ein vom Gericht bestellter Betreuer Zugriff auf Ihr Konto.

Vollmacht für den Todesfall

Es besteht auch die Möglichkeit, lediglich für den Todesfall eine Vollmacht zu erteilen. Das erleichtert es den Angehörigen, den letzten Willen zu regeln und die Hinterlassenschaft der Kontoinhaberin oder des Kontoinhabers aufzuteilen. Denn wenn die Kontoinhaberin oder der Kontoinhaber stirbt, ohne jemandem eine Vollmacht gewährt zu haben, kommt niemand an das Geld heran. Dann müssen die Hinterbliebenen auf den Erbschein warten. Das kann jedoch eine Weile dauern, da Erbangelegenheiten häufig recht viel Zeit in Anspruch nehmen.

Witwen oder Witwer sind nicht automatisch vertretungsbefugt

Entgegen der landläufigen Meinung brauchen hinterbliebene Ehepartnerinnen und Ehepartner genauso wie unverheiratete Partnerinnen und Partner und andere Angehörige eine Bankvollmacht, um die finanziellen Angelegenheiten der verstorbenen Person zu regeln. Lediglich Erbinnen und Erben haben nach dem Ableben der Kontoinhaberin oder des Kontoinhabers automatisch Vollmacht und damit Kontozugriff sowie Depotvollmacht. Ehepartnerinnen und Ehepartner gehören jedoch nicht immer zu den Erbinnen und Erben und müssen zu Bevollmächtigten ernannt werden.

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Was bei einer Bankvollmacht zu beachten ist

Eine Bankvollmacht muss keine Generalvollmacht sein. Stattdessen definieren Sie beim Ausstellen der Vollmacht, in welchen Situationen sie greift und welche Beschränkungen bei den Befugnissen gelten. Maßnahmen wie die Aufnahme eines Kredits, die Auflösung des Kontos oder hochspekulative Bankgeschäfte sind in der Regel ausgeschlossen. Eine Bankvollmacht können Sie sowohl für die Verwaltung eines bestimmten Girokontos als auch für verschiedene weitere Konten bei Ihrem Kreditinstitut einrichten.

Was eine bevollmächtigte Person darf und was nicht

Sofern nicht anders von Ihnen festgelegt, darf eine Bevollmächtigte oder ein Bevollmächtigter grundsätzlich

  • über das Geld auf dem Konto der Vollmachtgeberin oder des Vollmachtgebers und dessen Kreditrahmen verfügen,

  • Devisen und Wertpapiere kaufen und verkaufen,

  • Kontoauszüge, Post, Depotauszüge erhalten sowie

  • Schulden gegenüber Gläubigern anerkennen.

Falls Sie es nicht ausdrücklich in Ihrer Kontovollmacht aufführen, dürfen Bevollmächtigte nicht

  • Konten in Ihrem Namen eröffnen, kündigen oder auf andere Namen umschreiben,

  • Untervollmachten ausstellen,

  • Kreditverträge abschließen oder ändern,

  • Kreditkarten oder Debit-Karten wie die girocard beantragen sowie

  • Schließfächer einrichten.

Bankvollmacht widerrufen

Sie als Vollmachtgeberin können nicht nur einer oder mehreren Vertrauenspersonen eine Kontovollmacht erteilen, sondern diese auch gegenüber dem Kreditinstitut mit sofortiger Wirkung jederzeit widerrufen. Dazu müssen Sie weder die Einwilligung der bevollmächtigten Person haben noch Gründe angeben. Auch die bevollmächtigte Person kann die ihr übertragene Vollmacht von sich aus widerrufen.

Eine Bankvollmacht ist keine Vorsorgevollmacht

Bitte verwechseln Sie nicht die Bankvollmacht mit der Vorsorgevollmacht. Die Bankvollmacht ist ausschließlich für Bankgeschäfte vorgesehen, die direkt die Kontoführung betreffen. Eine allgemeine Vorsorgevollmacht hingegen umfasst auch die Wohnsituation, den Umgang mit Krankheit sowie behördliche Angelegenheiten.

So erteilen Sie eine Bankvollmacht

Für die Erstellung einer Bankvollmacht ist Ihre Hausbank der beste Ansprechpartner. Wenn Sie die Vollmacht dort erteilen, beugen Sie späteren Zweifeln an deren Rechtmäßigkeit vor. Ihre Bank weiß, was bei der Erstellung zu beachten ist, und hält die entsprechenden Formulare zur Unterschrift bereit.