Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Schenkung einer Immobilie zu Lebzeiten der Erblasserin oder des Erblassers eine Alternative sein, zum Beispiel, um die Erbinnen und Erben bei der Erbschaftsteuer zu entlasten. Ob eine Schenkung der richtige Weg ist, hängt von den jeweiligen Vermögens- und Familienverhältnissen ab. Bei einer Schenkung gelten zwar die gleichen Steuersätze und Freibeträge wie bei einer Erbschaft, aber der Freibetrag darf alle zehn Jahre neu genutzt werden. Dies eröffnet die Möglichkeit, weitere Vermögenswerte steuerfrei zu übertragen.
Die Schenkung einer Immobilie an die Ehepartnerin oder den Ehepartner bzw. die eingetragene Lebenspartnerin oder den eingetragenen Lebenspartner ist zu Lebzeiten steuerfrei, unabhängig davon, wie hoch der Wert des Objektes ist. Genau wie der Verkauf einer Immobilie muss auch eine Schenkung notariell beglaubigt werden. Bedenken Sie also, dass Kosten für die Notarin oder den Notar und die Änderung des Grundbucheintrags anfallen.
Auch wenn eine Schenkung aus finanziellen Gründen attraktiv erscheinen mag, bedenken Sie, dass Sie mit diesem Schritt bereits zu Lebzeiten alle Eigentumsrechte an der Immobilie abgeben. Im Falle eines finanziellen Engpasses besteht dann nicht mehr die Möglichkeit, das Objekt zu verkaufen. Außerdem erlischt mit der Schenkung der Immobilie auch das Nutzungsrecht. Handelt es sich also um ein selbstbewohntes Objekt, sollten Sie, genau wie bei einem Verkauf, zu Ihrer eigenen Sicherheit ein Wohnrecht oder eine Nießbrauchnutzung vereinbaren.