Erbschaftssteuer: Was muss ich beachten?

Kurz und kompakt

  • Drei Steuerklassen regeln die Erbschaftssteuer, abhängig vom Verwandtschaftsgrad zum Erblasser – von Ehepartnern bis zu nicht verwandten Personen.

  • Freibeträge variieren je nach Beziehung, etwa 500.000 € für Ehepartner und 400.000 € für Kinder, die steuerfrei vererbt werden können.

  • Schenkungen zu Lebzeiten unterliegen denselben Freibeträgen und können alle zehn Jahre erneut genutzt werden, um Steuern zu sparen.

Steuerklassen und Freibeträge beim Erbe

Auf den Nachlass einer verstorbenen Person oder bei einer Schenkung unter Lebenden kann eine Erbschafts- beziehungsweise Schenkungssteuer anfallen. Bei einer Erbschaft zahlen die Erbinnen und Erben die Steuern, wenn sie die Erbschaft auch antreten. Sie fragen sich: Was muss ich dabei beachten? Wissenswertes zur Erbschaftssteuer, den Steuerklassen und Freibeträgen erfahren Sie hier.

Was ist eine Erbschaftssteuer?

Ein Erbe kann jegliche Bereicherung sein: von Geld über Wertgegenstände und Immobilien bis hin zu Wohn- und Nutzungsrechten. Die Erbschaftssteuer fällt an, wenn die Bereicherung abzüglich der Schulden die allgemeinen und persönlichen Freibeträge überschreitet. Allgemeine Freibeträge sind zum Beispiel Freibeträge für Hausrat und andere Wertgegenstände. Diese belaufen sich, je nach Verwandtschaftsgrad, auf 12.000 bis 53.000 Euro. Zu diesen Freibeträgen gehören auch die Kosten für Beerdigungen bis zu einer Höhe von 10.300 Euro – dafür benötigen Sie keine Nachweise wie Rechnungen oder andere Belege. Persönliche Freibeträge hängen vom Verwandtschaftsgrad und der Höhe des Erbes ab. Sie können zwischen 20.000 und 500.000 Euro liegen.

Steuerklassen bei der Erbschaft

Zur Ermittlung des Freibetrags erfolgt die Einstufung der Erbinnen und Erben in drei Steuerklassen. Der niedrigste Steuersatz gilt für die Steuerklasse I. Zu dieser zählen:

  • Die Ehepartnerin beziehungsweise der Ehepartner sowie eingetragene Lebenspartnerin beziehungsweise eingetragener Lebenspartner,
  • Kinder und Stiefkinder,
  • Enkelinnen und Enkel,
  • Eltern und Großeltern.

In die Steuerklasse II fallen unter anderem:

  • Geschwister,
  • Nichten und Neffen,
  • Stiefeltern und Schwiegerkinder.

Der höchste Steuersatz gilt für die Steuerklasse III. Diese schließt alle übrigen Erbinnen und Erben mit ein.

Freibeträge bei der Erbschaftssteuer

Je näher das Verwandtschaftsverhältnis beziehungsweise die Beziehung der erbberechtigten Person zur verstorbenen Person ist, desto höher fällt der Freibetrag aus. Bis zu diesem müssen Sie keine Steuer zahlen. Ehepartnerinnen und Ehepartner können zum Beispiel ein Vermögen von bis zu 500.000 Euro steuerfrei erhalten. Für Geschwister oder nicht eingetragene Lebenspartnerinnen und Lebenspartner gilt ein Freibetrag von 20.000 Euro.

Steuerklasse und Freibeträge

Steuerklasse

Verwandtschaftsgrad

Freibetrag in Euro

I

Ehepartnerin, Ehepartner und eingetragene Lebenspartnerin, Lebenspartner

500.000

I

Kinder und Stiefkinder

400.000

I

Enkelinnen und Enkel

200.000

I

Eltern und Großeltern

100.000

II

Geschwister, Nichten, Neffen, Stiefeltern, Schwiegerkinder und geschiedene Ehepartnerinnen und Ehepartner

20.000

III

Sonstige Personen

20.000

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Bei Schenkung Freibetrag geltend machen

Bei einer Schenkung gelten die gleichen Steuerklassen und persönlichen Freibeträge wie bei einer Erbschaft. Der Vorteil ist aber, dass Sie als Schenkende oder Schenkender gegenüber der beschenkten Person alle zehn Jahre die Freibeträge neu ausschöpfen können. Diese liegen – je nach Verwandtschaftsgrad – bei 20.000 bis 500.000 Euro. Zudem können Sie Ihr Familienheim unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei Ihrer Ehepartnerin oder Ihrem Ehepartner beziehungsweise Ihren Kindern übertragen.

Selbst für die Zukunft vorsorgen

Bauen Sie eine Altersvorsorge auf, um sich für die Zukunft finanziell abzusichern. Eine Erbschaft reicht da in der Regel nicht aus. Das Erbe kann zwar einen hohen Wert haben, es ist aber auch mit Verbindlichkeiten verbunden. Das bedeutet, dass Sie zunächst auch die Schulden der verstorbenen Person erben. Um langfristig eigenes Vermögen aufzubauen, bietet sich zum Beispiel eine Geldanlage an. Mit verschiedenen Spar- und Anlageprodukten Ihrer Volksbank Raiffeisenbank können Sie Ihr Geld individuell anlegen – abgestimmt auf Ihre Wünsche und finanziellen Möglichkeiten.