Kurz und kompakt

  • Die Riester-Rente ist eine vom Staat geförderte Form der privaten Altersvorsorge mit garantierter monatlicher Rente ab Rentenbeginn.

  • Förderungen umfassen staatliche Zulagen und steuerliche Vorteile, wobei auch Eigenbeiträge und Zulagen garantiert ausgezahlt werden.

  • Es stehen verschiedene Vertragsformen zur Verfügung, wie Banksparplan, Fondssparplan, Bausparvertrag oder Rentenversicherung.

Ihre sichere Zusatzrente mit staatlicher Förderung

Riester-Rente

Die Riester-Rente ist eine Form der privaten Altersvorsorge, die vom Staat gefördert wird und mit der Sie Ihre Rentenlücke reduzieren können.


Bank erfolgreich geändert

Ihre Vorteile mit einer Riester-Rente

  • Lebenslange finanzielle Sicherheit durch eine zusätzliche Rente, die dauerhaft ausgezahlt wird

  • Attraktive staatliche Unterstützung durch Zulagen und mögliche Steuervorteile zur Erhöhung des Sparbeitrags

  • Hohe Sicherheit durch garantierte Auszahlung der Eigenbeiträge sowie aller staatlichen Förderungen

  • Dauerhafter finanzieller Schutz im Alter dank pfändungsfreiem Vermögen 

Ihre staatlich geförderte Altersvorsorge

Mit einer Riester-Rente unterstützt Sie der Staat bei Ihrer privaten Altersvorsorge. Sie profitieren von Zulagen und Steuervorteilen. Die monatliche Auszahlung Ihrer privaten Rente ist Ihnen nach Rentenbeginn garantiert.

Zukunftsvorsorge verständlich erklärt

Erklärvideo, das Überblick über Mittel für die Zukunftsvorsorge schafft, wie Rentenversicherung, Altersvorsorge, Fonds, etc.
Quelle: Bundesverband der Deutschen Volksbanken Raiffeisenbanken (Stand: Juni 2014)

Riester-Rente: Sparen nach Bedarf

Die Riester-Angebote kommen Ihrer privaten Altersvorsorge zugute. Sie umfassen unter anderem verschiedene Spar- und Versicherungsmodelle oder dienen dem Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum. Bei Ihrer Riester-Rente haben Sie die Wahl zwischen

So können Sie individuell und ganz nach Bedarf Geld für die Zukunft sparen. Wenn Sie die volle Förderung in Anspruch nehmen wollen, sollten Sie während der Ansparphase vier Prozent Ihres Bruttojahreseinkommens in den Riester-Vertrag einzahlen. Mit Rentenbeginn startet die Auszahlungsphase. Sie erhalten in jedem Fall eine monatliche Auszahlung Ihrer Eigenbeiträge und der staatlichen Zulagen. Eine zusätzliche lebenslange Rente ist Ihnen somit garantiert. Sichern Sie sich frühzeitig ab, damit auch Rentnerinnen und Rentner im Ruhestand ihren gewohnten Lebensstandard beibehalten können.

Staatliche Förderung durch Zulagen

Beim Riestern unterstützt Sie der Staat mit einer Grundzulage von 175 Euro. Wenn Sie Kinder haben und Kindergeld für sie beziehen, kommen weitere Zulagen hinzu. Für jedes Kind, das bis einschließlich 2007 geboren wurde, erhalten Sie jährlich zusätzlich 185 Euro. Für den ab 2008 geborenen Nachwuchs stehen Ihnen 300 Euro Kinderzulage pro Jahr zu.

Ihr Steuervorteil bei der Riester-Rente

Neben den staatlichen Zulagen können Sie bei der privaten Altersvorsorge von einem Steuervorteil profitieren. Ihre jährlichen Aufwendungen – Ihr eigener Sparbeitrag sowie die staatlichen Zulagen – können Sie steuerlich geltend machen. Dazu geben Sie einfach die Aufwendungen in Ihrer Steuererklärung als zusätzliche Sonderausgaben an. So haben Sie die Möglichkeit, Steuern zu sparen. Mehr Informationen zur Riester-Rente erhalten Sie auf der Internetseite Ihrer Volksbank Raiffeisenbank vor Ort.

Riester-Zulage beantragen

Die Riester-Zulage wird jährlich bei der Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) beantragt. Dies kann auch Ihr Vertragspartner für Sie erledigen. Zudem können Sie ihm eine Vollmacht für einen Dauerzulagenantrag ausstellen. Damit ermächtigen Sie Ihren Vertragspartner, den Antrag auf Riester-Zulage zukünftig jedes Jahr stellvertretend für Sie zu stellen. Somit profitieren Sie von den Zulagen, ohne selbst den jährlichen Antrag zu stellen. Sie können die Zulagen für zwei Jahre rückwirkend beantragen.

FAQs zur Riester-Rente

Sie können Riester-Aufwendungen von bis zu 2.100 Euro pro Jahr als Sonderausgaben in Ihrer Einkommenssteuererklärung geltend machen.

Um die staatliche Förderung in Anspruch zu nehmen, müssen Sie in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sein. Förderberechtigte Personen und damit unmittelbar zulageberechtigt sind:

  • rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer und Selbstständige,
  • Beamtinnen und Beamte,
  • Bezieherinnen und Bezieher von Arbeitslosengeld oder Krankengeld,
  • Kindererziehende und
  • viele weitere Personen.

Lassen Sie sich bei Ihrer Volksbank Raiffeisenbank vor Ort beraten. Auch als Ehepartnerin oder Ehepartner von förderberechtigten Personen können Sie mittelbar den Zulagenanspruch nutzen.

Konkrete Angebote, Konditionen und Informationen finden Sie in einer unserer Filialen oder auf der Internetseite Ihrer Volksbank Raiffeisenbank vor Ort.

Jetzt Termin vereinbaren

Sie möchten sich zum Thema Altersvorsorge beraten lassen? Mit unserer Online-Terminvereinbarung buchen Sie schnell und einfach Ihren Beratungstermin bei uns.


Bank erfolgreich geändert