Ob Roller, Moped oder Mofa: Für eine sichere Fahrt auf zwei Rädern benötigen Sie ein aktuelles Kennzeichen, das Sie mit der gesetzlich vorgeschriebenen Kfz-Haftpflichtversicherung erhalten. Was Sie über das Versicherungskennzeichen und eine Mopedversicherung wissen sollten, erfahren Sie hier.
Versicherungskennzeichen für Roller und Moped
Sorgenfrei durch den Straßenverkehr
Schnell und sicher unterwegs
Für viele Menschen sind Roller oder Moped eine Alternative zum Auto. Denn wer nur kurze Distanzen zurücklegen möchte, fährt mit einem Zweirad kostengünstiger. In der Stadt finden Roller- und Mopedfahrer zudem leichter einen Parkplatz für ihr Fahrzeug. Jugendliche haben durch ein motorisiertes Zweirad die Möglichkeit, vor ihrem 18. Geburtstag mobil und damit unabhängiger zu werden.
Versicherungsschutz für Roller und Moped
Für Roller, Mopeds oder Mofas benötigen Sie eine passende Versicherung und ein gültiges Kennzeichen. Das Versicherungskennzeichen erhalten Sie mit einer Kfz-Haftpflicht für motorisierte Zweiräder. Durch den Abschluss einer Mopedversicherung sind Sie finanziell geschützt, wenn Sie anderen im Straßenverkehr einen Schaden zufügen. Bei einem Unfall übernimmt Ihr Versicherer die finanziellen Folgen von Sach-, Vermögens- und Personenschäden. Neben einer Haftpflichtversicherung können Sie auch eine Teilkaskoversicherung abschließen. Diese greift bei Schäden, für die in der Regel niemand haftbar gemacht werden kann. So schützt eine Teilkasko Sie zum Beispiel vor den finanziellen Folgen bei Diebstahl, Zusammenstoß mit Tieren sowie im Falle von Schäden durch Naturgewalten wie Sturm und Hagel.
Diese Fahrzeuge benötigen ein Versicherungskennzeichen
Neben Rollern und Mopeds benötigen auch andere Fahrzeuge ein Versicherungskennzeichen beziehungsweise eine Versicherungsplakette, um im Straßenverkehr zugelassen zu werden. Dazu gehören
- Mofas bis zu einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h,
- Mokicks bis zu einer Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h,
- dreirädrige Kleinkrafträder bis zu einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h,
- Krankenfahrstühle,
- vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge wie Quads bis zu einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h,
- Elektrokleinstfahrzeuge wie E-Scooter (Versicherungsplakette),
- Segways bis zu einer Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h (Versicherungsplakette) sowie
- S-Pedelecs bis zu einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h.
Aufbau und Gültigkeit des Nummernschildes
Das Versicherungskennzeichen für Roller oder Mopeds besteht aus zwei Zeilen. Die erste enthält drei zufällig vergebene Ziffern, die zweite drei Buchstaben, die den Versicherer angeben. Am unteren Rand des Nummernschildes befinden sich die Prägung "GDV" (Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft) sowie das Versicherungsjahr. Eine Rollerversicherung gilt jeweils für ein Jahr ab März und läuft am 28. oder 29. Februar des Folgejahres ab. Bei einer Verlängerung des Versicherungsschutzes erhalten Roller- und Mopedfahrer ein neues Kennzeichen, dessen Farbe jährlich wechselt. Daran ist zu erkennen, ob Ihr Roller beziehungsweise Moped eine gültige Versicherung hat. Alle drei Jahre wiederholen sich dabei die Kennzeichenfarben.
Versicherungskennzeichen beantragen
Für die Beantragung eines Versicherungskennzeichens sind folgende Angaben zu Ihrem Fahrzeug wichtig:
- Hersteller
- Baujahr
- Fahrgestellnummer (Fahrzeugidentifikationsnummer)
- Art des Antriebs (Benzin, Elektro, sonstiges)
Diese Angaben finden Sie in der Allgemeinen Betriebserlaubnis, kurz ABE. Minderjährige benötigen für das Abschließen eines Versicherungsvertrages die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten. Das Nummernschild können Sie zum Beispiel bei Ihrem Versicherer oder bei vielen Banken vor Ort abholen. Bei manchen Versicherungsgesellschaften lässt es sich auch online beantragen. Informationen zu den Leistungen sowie Konditionen einer Mopedversicherung erhalten Sie bei Ihrer Volksbank Raiffeisenbank.
Hinweis auf Beratung: Dieser Artikel gibt nur Anregungen sowie kurze Hinweise und erhebt damit keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die Informationen können eine persönliche Beratung durch Ihren Versicherer, einen Berater bei Ihrer Bank oder durch die für diese Themen zuständigen Ämter nicht ersetzen.