Als Freiberufler oder Gewerbetreibender dürfen Sie unter bestimmten Bedingungen statt der doppelten die einfache Buchführung nutzen. In diesem Fall ermitteln Sie mithilfe der Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) Ihren Unternehmensgewinn. Wie das funktioniert, erfahren Sie in diesem Beitrag.
Einnahmenüberschussrechnung: So geht´s
Die einfache Form der Gewinnermittlung für Freiberufler und Gewerbetreibende
Was ist eine Einnahmenüberschussrechnung und was gehört hinein?
Jeder Selbständige hat laut § 238 HGB den Gewinn und Verlust seiner unternehmerischen Aktivitäten zu errechnen. Das geschieht mithilfe der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger doppelter Buchführung. Bestimmte Unternehmer sind allerdings von dieser Pflicht befreit und dürfen ihre Gewinne und Verluste mithilfe der Einnahmenüberschussrechnung als Methode der einfachen Buchführung ermitteln. Mit der einfachen Buchführung wird jeder Geschäftsvorfall nur einmal – entweder als Einnahme oder als Ausgabe – auf einem Konto verbucht.
Das ist möglich für:
- Freiberufler,
- Gewerbetreibende ohne Kaufmannseigenschaften mit einem jährlichen Umsatz von weniger als 600.000 Euro und einem jährlichen Gewinn von weniger als 60.000 Euro.
Wichtig: Als Selbstständiger sind Sie zur GuV verpflichtet, sobald Sie einen der beiden Schwellenwerte überschreiten. In diesem Fall benachrichtigt Sie das Finanzamt, dass Sie ab dem folgenden Geschäftsjahr die doppelte Buchhaltung anwenden müssen.
Welche Möglichkeiten zur Erstellung einer EÜR habe ich?
Abhängig von der Anzahl Ihrer Geschäftsvorfälle haben Sie verschiedene Möglichkeiten, die Einnahmenüberschussrechnung durchzuführen:
- Wenn die Zahl Ihrer Geschäftsvorfälle gering ist, können Sie die EÜR mithilfe von Excel erstellen. Kostenfreie Vorlagen dafür finden Sie im Internet.
- Für eine große Anzahl an Geschäftsvorfällen empfiehlt sich die Nutzung einer Buchhaltungssoftware. Diese hat den Vorteil, dass Sie damit Ihre Ein- und Ausgaben automatisiert und daher schneller erfassen können.
- Alternativ können Sie ein Buchhaltungsbüro oder einen Steuerberater mit der Gewinnermittlung beauftragen. Gerade bei komplexen steuerlichen Fällen bietet sich diese Vorgehensweise an.
So erstellen Sie eine Einnahmenüberschussrechnung
Die EÜR ist schnell erstellt. Im ersten Schritt rechnen Sie einfach Ihre gesamten Einnahmen eines Jahres zusammen. Dazu zählen zum Beispiel die umsatzsteuerpflichtigen Einnahmen, die erhaltene Umsatzsteuer sowie Sachentnahmen. Im zweiten Schritt rechnen Sie Ihre jährlichen Ausgaben zusammen. Dazu gehören unter anderem alle eingekauften Dienstleistungen und Waren, Löhne und Gehälter, Kfz-Kosten, Miete oder Pacht sowie die bezahlte Vorsteuer. Zum Schluss ziehen Sie die Summe Ihrer Ausgaben von der Summe Ihrer Einnahmen ab. Das Ergebnis ist Ihr Gewinn. Diesen melden Sie als Teil Ihrer Steuererklärung in der Anlage EÜR an das Finanzamt.