Steuern für Selbstständige: Welche Steuern fallen an?

Wissenswertes zu Steuern und Abgaben für Selbstständige

Sobald Sie mit Ihrem Unternehmen Gewinne erzielen, müssen Sie Steuern zahlen. In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Steuern anfallen können und welche davon Sie bezahlen müssen.

Welche Steuern muss ich zahlen?

Die bekannteste betriebliche Steuer für Unternehmen ist die Umsatzsteuer. Unternehmen müssen in der Regel beim Verkauf ihrer Waren oder bei Erbringung ihrer Dienstleistungen die Umsatzsteuer auf ihren Rechnungsbetrag aufschlagen. Diese Steuer führen sie an das Finanzamt ab. Je nach Ware oder Dienstleistung beträgt die Umsatzsteuer entweder 19 Prozent oder beim reduzierten Steuersatz 7 Prozent. Gegengerechnet wird dabei die ihnen von anderen Unternehmern in Rechnung gestellte Umsatzsteuer, die sogenannte Vorsteuer. Somit wird lediglich der aus Umsatzsteuer und Vorsteuer errechnete Differenzbetrag an das Finanzamt gezahlt oder vom Finanzamt erstattet. Für Selbstständige, die sich für die Kleinunternehmerregelung entschieden haben, gilt diese Regelung nicht. Denn sie dürfen selbst bei Rechnungen keine Umsatzsteuer aufschlagen und somit keine Vorsteuer gegenrechnen.

Neben der Umsatzsteuer gilt für einen Unternehmer die Gewerbesteuer als wichtige betriebliche Steuer. Wenn Sie für Ihr Unternehmen ein Gewerbe anmelden mussten, dann sind Sie im Gegensatz zu Freiberuflern gewerbesteuerpflichtig. Dabei wird der zu versteuernde Gewinn mit dem Faktor 3,5 Prozent und dem sogenannten Hebesatz der Gemeinde multipliziert. Da die Gewerbesteuer eine kommunale Steuer ist, wird der Hebesatz von Ihrer Stadt oder Gemeinde festgelegt. In der Regel liegt er zwischen 300 und 500 Prozent. Natürliche Personen wie Einzelunternehmer und Personengesellschaften können zudem einen Freibetrag von 24.500 Euro geltend machen. Für die meisten juristische Personen, darunter fallen die Kapitalgesellschaften, gibt es diesen Freibetrag nicht.

Rechenbeispiel für natürliche Personen:
Bei einem Gewerbeertrag von 80.000 Euro in der Stadt Lüdenscheid (Hebesatz 499 Prozent) berechnet sich die Gewerbesteuer wie folgt:
[80.000 € (Gewinn) - 24.500 € (Freibetrag)] x 3,5 % x 499 % = 9.693,08 € Gewerbesteuer.

Rechenbeispiel für Kapitalgesellschaften:
Bei einem Gewerbeertrag von 80.000 Euro in der Stadt Heilbronn (Hebesatz 420 Prozent) berechnet sich die Gewerbesteuer wie folgt:
80.000 € (Gewinn) x 3,5 % x 420 % = 11.760,00 € Gewerbesteuer

Regelungen für Einzelunternehmer und Freiberufler

Jeder Unternehmer – ob Freiberufler oder Gewerbetreibender – muss für seinen Gewinn Einkommensteuer und gegebenenfalls den Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer abführen. Der Einkommensteuersatz ist progressiv. Das bedeutet: je höher das Einkommen, desto höher der Steuersatz. In Deutschland liegt der Einkommensteuersatz zurzeit zwischen 14 Prozent und 42  Prozent – bzw. 45 Prozent Reichensteuer. Bei einem Einkommen von bis zu 11.604 Euro (Jahr 2024) fällt keine Einkommensteuer an.

Der Solidaritätszuschlag beträgt 5,5 Prozent von der Einkommensteuer und war bis einschließlich 2020 für alle gültig. Seit dem Jahr 2021 muss er nur noch bei einem jährlichen Einkommen von über 61.700 Euro beziehungsweise bei Verheirateten von über 123.400 Euro gezahlt werden. Für Mitglieder der beiden großen christlichen Konfessionen fällt zudem Kirchensteuer an. Das sind zusätzlich nochmal je nach Bundesland 8 bzw. 9 Prozent der Einkommensteuer.

Von der Rechtsform abhängige Unterschiede

Die Wahl der Rechtsform hat direkten Einfluss darauf, welche Steuern Sie als Unternehmen bezahlen müssen. Wie bereits erläutert, sind Freiberufler von der Gewerbesteuer befreit. Für Kapitalgesellschaften, wie zum Beispiel Aktiengesellschaften oder GmbHs, gibt es aber noch eine weitere Steuer: Die Körperschaftsteuer. Diese liegt zurzeit bei 15 Prozent vom Gewinn. Von der Gesamtsumme der Körperschaftsteuer muss noch der Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent abgeführt werden, sodass die Steuerbelastung faktisch 15,825 Prozent beträgt.

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