Markenanmeldung: So schützen Sie Ihre Idee

Diese Punkte sind wichtig, wenn Sie eine Marke schützen möchten

Eine Markenanmeldung hilft Ihnen, Ihr Angebot besser zu vermarkten und es von Produkten oder Dienstleistungen der Konkurrenz abzugrenzen. Lesen Sie, worauf es beim Markenschutz ankommt.

Recherche: Ist meine Marke schon besetzt?

Marken sind besondere, rechtlich geschützte Eigenschaften von Waren oder Dienstleistungen.  Dabei wird grundsätzlich unterschieden zwischen Wortmarken zum Beispiel dem Firmennamen, Bildmarken wie dem Mercedes-Stern oder auch Wort-/Bildmarken, also einer Kombination von Zeichen und grafischen Elementen. Daneben besteht die Möglichkeit, dreidimensionale Marken wie das Michelin-Männchen, Geruchsmarken oder Positionsmarken wie zum Beispiel den Knopf im Ohr der Firma Steiff zu schützen. Seit Anfang 2019 ist es auch erlaubt, moderne Markenformen wie geräuschhafte Klangmarken, Multimediamarken und Hologramme eintragen zu lassen. Die Markenanmeldung erfolgt mit der Eintragung in das Register des Deutschen Patent- und Markenamtes (DPMA). Damit es nicht zu Abmahnungen durch Inhaber bereits bestehender Marken kommt, ist eine sorgfältige Recherche unerlässlich. Das Amt prüft nämlich nur, ob die gesetzlichen Schutzvoraussetzungen erfüllt sind, jedoch nicht, ob die Marke bereits so oder ähnlich eingetragen ist. Über die Website des DPMA gelangen Sie zu verschiedenen kostenfreien Datenbanken, die Sie für diese Recherche nutzen können.

Markenameldung

Zur Markenanmeldung erstellen Sie zunächst ein sogenanntes Waren- und Dienstleistungsverzeichnis, mit dem Sie festlegen, für welche Branchen die Marke gelten soll. Im Anschluss müssen Sie Klassen benennen, die für Ihr Tätigkeitsfeld inhaltlich am besten passen. Das geschieht mithilfe der Nizza-Klassifikation (NCL). Sie enthält in insgesamt 45 Klassen (34 für Waren und elf für Dienstleistungen) alle standardisierten und zulässigen Begriffe, unter denen sich theoretisch jedes denkbare Produkt erfasst lässt. Wer zum Beispiel eine Marke im Bereich Teppiche, Teppichböden, Matten, Linoleum und andere Materialien zur Abdeckung bestehender Böden schützen möchte, wählt die Klasse 27. Die Klasse 38 deckt wiederum Telekommunikationsdienste ab. Zuletzt wählen Sie eine Leitklasse aus, die den Schwerpunkt Ihres Angebotes darstellt und die bestimmt, unter welcher Klasse Ihre Marke bei der Eintragung veröffentlicht wird.

Wie lange dauert es, bis die Marke eingetragen ist?

Der Markenschutz beginnt mit dem Anmeldetag. Die Erteilung der Urkunde durch das Patentamt kann aber bis zu acht Monate dauern. Das DPMA bietet zwar im Rahmen eines beschleunigten Verfahrens eine schnellere Prüfung an, diese garantiert jedoch lediglich eine Bearbeitung in weniger als sechs Monaten. Nach der Veröffentlichung Ihrer Marke folgt eine dreimonatige Frist, in der Inhaber älterer Marken Widerspruch einlegen können. Bei erfolgreichem Einspruch wird die Marke gelöscht und die Anmeldung ist hinfällig.

Wie lange hält der Markenschutz?

Die Schutzdauer für Marken beträgt zehn Jahre ab der Eintragung. Den Markenschutz können Sie gegen Gebühr beliebig oft um weitere zehn Jahre verlängern. Ähnlich wie Patente, Designs oder Gebrauchsmuster zählen Marken zu den gewerblichen Schutzrechten. Diese Rechte dienen dem Schutz Ihres geistigen Eigentums vor unerwünschter Nachahmung. Als Gründer stehen Sie zudem vor der Wahl, ob Sie die Anmeldung nur für Deutschland oder direkt für alle Länder der EU vornehmen wollen. Das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) ist für die europaweite Eintragung solcher Unionsmarken zuständig. Ihr Schutz erstreckt sich zunächst ebenfalls über zehn Jahre.

Wie hoch sind die Kosten und brauche ich einen Anwalt?

Die Gebühr für Ihre Markenanmeldung richtet sich nach der Anzahl der beantragten Klassen.  In der Anmeldegebühr von 300 Euro – 290 Euro bei elektronischer Anmeldung – ist die Festlegung von bis zu drei Klassen enthalten. Wenn Sie Ihre Marke später auch für andere Tätigkeitsfelder nutzen möchten, sollten Sie dies bereits bei der Anmeldung berücksichtigen. Denn das Verzeichnis kann später nicht mehr erweitert, sondern nur eingeschränkt werden.

Zwar bietet das DPMA umfassende Informationen zur Markenanmeldung, dennoch ist es ratsam, bereits bei der Recherche anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. So können Sie das Risiko einer Abmahnung minimieren und teure Rechtsstreitigkeiten vermeiden. Patent- und Rechtsanwälte bieten professionelle Unterstützung bei

  • der Wahl der passenden Art des Markenschutzes,
  • der Ähnlichkeitsrecherche und der rechtlichen Risikoeinschätzung,
  • der Erstellung Ihres Waren- und Dienstleistungsklassenverzeichnisses sowie
  • Abmahnverfahren oder Klagen.

     

Ihre Volksbank Raiffeisenbank vor Ort unterstützt Sie bei Ihren unternehmerischen Plänen und Vorhaben.

Oder lesen Sie mehr auf der Gründerplattform.

Jetzt einsteigen