Kurz und kompakt

  • Studierende müssen jedes Semester einen festen Beitrag zahlen. Er beinhaltet Kosten für Semesterticket, Studierendenwerk, Studierendenvertretung und mögliche Verwaltungsgebühren.

  • Die Zahlung des Semesterbeitrags muss fristgerecht erfolgen, da sie als Rückmeldung gilt und bei Verzug Mahngebühren oder Exmatrikulation drohen.

  • Eine Befreiung vom Semesterticket ist bei Urlaubssemestern oder bei nachgewiesener Behinderung möglich, wenn keine Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel erfolgt.

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Halbjährliche Ausgaben für Studierende

Den Semesterbeitrag müssen alle Studierenden zahlen. Dabei ist er von Einkommen oder Vermögen unabhängig. Wir erläutern, wie sich der Gesamtbetrag zusammensetzt und in welche universitären Angebote er anteilig fließt.

So setzt sich der Semesterbeitrag zusammen

  • Semesterticket für öffentliche Verkehrsmittel
  • Sozialbeitrag für das Studierendenwerk
  • Beitrag für die Studierendenvertretung
  • Eventuell zusätzliche Einschreibegebühren oder Verwaltungskostenbeiträge

Wofür wird der Semesterbeitrag ausgegeben?

Die Studierendenwerke fördern die sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Interessen der Studierenden. An einigen Hochschulen werden mit dem Anteil, der an die Studierendenwerke geht, unter anderem Wohnheime, Kitas oder Mensen bezuschusst. Die Studierendenvertretung vertritt die Interessen der Studierenden nach innen und nach außen. Zudem organisiert sie Beratungsangebote. An vielen Universitäten werden durch den Semesterbeitrag auch Sportangebote finanziert, die kostenfrei genutzt werden können.

Wann muss der Semesterbeitrag überwiesen werden?

Die Fristen für die Überweisung der Semesterbeiträge sind nicht einheitlich. Der Zahlungseingang gilt formal als Rückmeldung zum neuen Semester. Meist müssen die Gebühren bis zu einem festgelegten Datum während der Semesterferien überwiesen werden, sonst drohen Mahngebühren und schließlich die Exmatrikulation. Die Universität informiert die Studierenden schriftlich oder per E-Mail über die Termine, die zusätzlich auf den Homepages der Hochschulen veröffentlicht werden.

Befreiung vom Semesterbeitrag

Den Semesterbeitrag muss grundsätzlich jeder und jede Studierende zahlen. An einigen Universitäten dürfen Studierende auf das Semesterticket verzichten, wenn Sie ein Urlaubssemester eingereicht haben. Auch behinderte und chronisch kranke Studierende können sich vom Beitragsanteil für das Ticket befreien lassen, wenn sie keine Möglichkeit haben, die öffentlichen Verkehrsmittel zu nutzen oder durch einen Schwerbehindertenausweis Anspruch auf freie Beförderung haben.

Hier gibt's mehr Infos

Praktikum

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