Wann sich eine Handyversicherung lohnt

Kurz und kompakt

  • Die private Haftpflicht greift nur bei Schäden an fremden Geräten, nicht aber bei selbstverursachten Schäden am eigenen Handy.

  • Hausratversicherungen decken Schäden durch Einbruch, Feuer oder Leitungswasser ab, bieten jedoch keinen Schutz bei einfachem Diebstahl.

  • Handyversicherungen bieten umfassenden Schutz, auch bei Sturz-, Flüssigkeits- und Bedienungsschäden sowie bei Vandalismus und Raub.

Sicher durchs Leben, auch im Ausland

Private Haftpflichtversicherung

Finanziellen Schutz bei Missgeschicken im Alltag - sichern Sie sich und Ihre Familie ab. Auch Singletarife sind möglich.

Welcher Geräteschutz im Schadensfall greift

Wenn das Smartphone nicht mehr funktioniert, ist das nicht nur ärgerlich, sondern kann auch schnell teuer werden. Damit Sie im Schadensfall nicht auf den Kosten sitzenbleiben, können Sie sich mit einer Haftpflicht-, Hausrat- oder einer speziellen Handyversicherung schützen.

Smartphone beschädigt: Was nun?

Smartphones sind aus dem täglichen Leben kaum wegzudenken. Das wird besonders deutlich, wenn mal keins verfügbar ist, zum Beispiel wegen eines Schadens wie einem gebrochenen Bildschirm, eines Raubs oder weil Sie es verloren haben. Vor allem Wasserschäden verzeiht ein Smartphone selten. Bruch- oder Flüssigkeitsschäden sind jedoch schnell passiert. Dann kommt es darauf an, das Gerät schnell reparieren zu lassen oder Ersatz zu beschaffen. Eine Handyversicherung bietet einen umfassenden finanziellen Schutz für das Smartphone – auch für den Fall, dass Sie selbst für den Schaden verantwortlich sind.

Private Haftpflichtversicherung

Eine Privathaftpflichtversicherung schützt Sie in der Regel vor den finanziellen Folgen von Sachschäden, die Sie anderen Personen unbeabsichtigt zugefügt haben. Ein Sachschaden am Smartphone kann zum Beispiel durch einen Bedienungsfehler entstehen, aber auch durch einen Sturz. Wenn Sie also das Telefon einer anderen Person fallenlassen und es zu einem Displayschaden wie einem Displaybruch kommt, dann greift der Versicherungsschutz Ihrer Haftpflicht. Beachten Sie, dass bei einer Privathaftpflichtversicherung normalerweise eine Selbstbeteiligung der versicherten Person vorgesehen ist. Ist die Summe der Selbstbeteiligung höher als die Erstattungssumme, muss die Versicherung gar nichts zahlen.

Anzahl der Smartphone-Nutzenden in Deutschland von 2010 bis 2024 mit Prognose bis 2030

(in Millionen)

Quelle: Statista (Stand 2026)

Leistungen einer Handyversicherung

Handyversicherungen decken eine Vielzahl von Schadensfällen ab und gelten in den meisten Fällen weltweit. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie selbst oder jemand anders für den Schaden verantwortlich ist. Die Versicherung bearbeitet den Schadensfall in der Regel schnell und Sie erhalten rasch eine Reparatur oder ein Ersatzgerät. So reduzieren Sie die Zeit, in der Sie auf Ihr Smartphone verzichten müssen.

Neben Ihrem Smartphone können Sie weitere Mobilgeräte wie Smartwatches, Tablets, Laptops oder Digitalkameras mitversichern lassen. Je nach Anbieter und Versicherungsbedingungen greift die Handyversicherung unter anderem bei

  • selbstverursachten Sturz- und Bruchschäden,
  • Brand, Kurzschluss oder Überspannung,
  • Flüssigkeitsschäden,
  • Sabotage und Vandalismus,
  • Raub,
  • Mobilfunkkosten durch unberechtigte Nutzung sowie
  • Bedienungsfehlern.

In diesen Fällen erstattet Ihnen die Versicherung entweder die Reparaturkosten oder Sie erhalten im Falle eines Raubs bzw. eines Totalschadens ein gleichwertiges Ersatzgerät. Häufig decken Basis-Tarife jedoch nur den sogenannten Zeitwert ab. Das bedeutet: Im Schadensfall erhalten Sie nicht den gesamten Kaufpreis des Handys, sondern nur die Summe, die Ihr Gerät zum Schadenszeitpunkt wert war.

Achten Sie besonders bei Mobilgeräten mit einem hohen Gerätealter hierauf. Informieren Sie sich, wie sich der Wert Ihres Smartphones entwickelt hat. Android-Handys sind nach einem Jahr durchschnittlich 35 Prozent weniger wert. Bei iPhones sinkt der Wert um ca. 24 Prozent. Ihre Selbstbeteiligung könnte demnach hoch ausfallen. Überlegen Sie sich deshalb gut, ob sich eine Handyversicherung für Sie lohnt. Den Neuwert eines Gerätes erstatten Handyversicherer meist nur bei Smartphones, die nicht älter als 6 Monate sind.

Es gibt Versicherungen mit oder ohne Selbstbeteiligung. Informieren Sie sich vor Versicherungsabschluss, bei welchen Schäden eine Selbstbeteiligung fällig wird und in welcher Höhe Sie zuzahlen müssen.

Versichern Sie sich auch gegen Diebstahl

Beachten Sie, dass Basis-Tarife von Handyversicherungen häufig keinen Diebstahlschutz beinhalten. Um ausreichenden Schutz bei Taschendiebstählen zu haben, bedarf es bei einer Handyversicherung meist eines höheren Tarifs. Dieser schützt Sie auch, wenn die Diebinnen oder Diebe Ihr Handy für teure Ferngespräche missbraucht haben und Ihnen also Mobilfunkkosten entstanden sind.

Das decken andere Versicherungen ab

Herstellergarantie

Beim Kauf eines neuen Smartphones profitieren Sie von der Herstellergarantie. Obwohl die Garantie eine freiwillige Leistung ist, bieten so gut wie alle Hersteller sie an. Sie greift, wenn innerhalb eines bestimmten Zeitraums Material- oder Verarbeitungsfehler zu Schäden am Smartphone führen. Beispiele sind defekte Akkus oder Bildschirmfehler, die ohne äußere Einwirkung entstehen. Hersteller bieten im Schadensfall eine kostenlose Reparatur oder den Austausch gegen ein schadenfreies Gerät an. Selbstverschuldete Schäden, die durch Stürze oder Handlungen Dritter entstehen, sind von der Herstellergarantie nicht abgedeckt.

Private Haftpflichtversicherung

Eine Privathaftpflichtversicherung schützt Sie in der Regel vor den finanziellen Folgen von Sachschäden, die Sie anderen Personen unbeabsichtigt zugefügt haben. Ein Sachschaden am Smartphone kann zum Beispiel durch einen Bedienungsfehler entstehen, aber auch durch einen Sturz. Wenn Sie also das Telefon einer anderen Person fallenlassen und es zu einem Schaden wie einem Bildschirmbruch kommt, dann greift der Schutz Ihrer Haftpflichtversicherung. Beachten Sie, dass bei einer Privathaftpflichtversicherung normalerweise eine Selbstbeteiligung der versicherten Person vorgesehen ist. Ist die Summe der Selbstbeteiligung höher als die Erstattungssumme, muss die Versicherung nichts zahlen.

Hausratversicherung

Durch eine Hausratversicherung schützen Sie sich vor den finanziellen Folgen von Schäden, die zum Beispiel durch Einbruchdiebstahl, Raub, Vandalismus oder Feuer an Ihren Einrichtungs- und Gebrauchsgegenständen entstehen. Sie deckt auch Schäden durch austretendes Leitungswasser ab, das zum Beispiel zu Kurzschlüssen bei Ihren elektronischen Geräten geführt hat. Je nachdem, wie der Schaden entstanden ist, ist es möglich, dass die Versicherung auch bei Schäden an Ihrem Handy greift. Diebstahl durch Taschendiebe deckt die Hausratversicherung allerdings nicht ab.

Beispiel für einen Versicherungsfall

Sie fahren nach Feierabend mit der U-Bahn nach Hause. Ihr Smartphone ist sicher in einem Seitenfach des Rucksacks verstaut. Weil die Bahn voll ist und Sie mit vielen anderen Fahrgästen dicht gedrängt stehen, bemerken Sie erst nach dem Ausstieg, dass jemand das Handy aus dem Rucksack geklaut hat. Dies ist besonders ärgerlich, weil Sie das Gerät erst vor wenigen Monaten gekauft haben. Da Sie beim Kauf eine Handyversicherung abgeschlossen haben, greift nun der Versicherungsschutz. So sollten Sie vorgehen:

  1. SIM-Karte sperren: Sperren Sie umgehend die SIM-Karte. Das geht direkt bei Ihrem Mobilfunkanbieter oder mithilfe der bundesweiten Sperr-Hotline 116 116 (aus dem Ausland: +49 30 4050 4050). So vermeiden Sie, dass die Diebinnen und Diebe das Gerät nutzen können. Löschen Sie, wenn möglich, auch die Daten auf dem Gerät und sperren den Zugang zu Banking-Apps.
  2. Anzeige erstatten: Im Falle eines Diebstahls führt der erste Weg zur Polizei. Melden Sie den Diebstahl und erstatten Sie Anzeige.
  3. Schnell sein: Melden Sie den Schaden umgehend Ihrer Versicherung, am besten am selben Tag. Bei den meisten Versicherungen geht das bequem mithilfe eines Online-Portals.
  4. Belege einreichen: Legen Sie der Schadensmeldung eine Kopie der erstatteten Anzeige samt Aktenzeichen bei. Viele Versicherer verlangen auch einen Nachweis darüber, dass die Daten auf dem Gerät gelöscht wurden und die SIM-Karte gesperrt wurde oder einen Kaufbeleg.

Vorsicht bei grober Fahrlässigkeit

Eine Handyversicherung übernimmt zwar die Kosten, wenn Sie selbst für den Schaden verantwortlich sind. Zum Beispiel dann, wenn Ihnen das Gerät versehentlich ins Waschbecken gefallen ist. Vorsätzlich herbeigeführte Schäden sind aber ausgeschlossen. Entsteht ein Schaden durch grobe Fahrlässigkeit, ist die oder der Versicherte in der Verantwortung.

Grenzen des Versicherungsschutzes

Eine Handyversicherung bietet einen umfassenden Schutz. Es gibt jedoch auch Fälle, in denen der Versicherungsschutz nicht greift. Bei einer Versicherung mit Diebstahlschutz dürfen Sie es Diebinnen und Dieben nicht zu einfach machen. Lassen Sie das Smartphone im Restaurant unbeaufsichtigt auf dem Tisch liegen, zahlt die Versicherung meistens nicht. Dasselbe gilt, wenn Sie das Gerät an öffentlichen Plätzen für andere sichtbar unbeaufsichtigt lassen.

Bei Beschädigung oder Diebstahl von Zubehörteilen wie der SIM-Karte zahlt die Versicherung in der Regel ebenfalls nicht. Ist ein Softwarefehler Grund für den Schaden, ist dies meistens ein Fall für den Hersteller und nicht für die Versicherung.

In diesen Fällen lohnt sich eine Handyversicherung

Eine Versicherung lohnt sich besonders für ein neues Gerät. Entstehen hier Schäden, die nicht durch die Herstellergarantie abgedeckt sind, oder wird das Smartphone gestohlen, ist der Schadenswert schnell hoch. Personen, die sich oft im Ausland aufhalten, profitieren von einer Versicherung, die weltweit gültig ist, im Schadensfall schnell hilft und für ein Ersatzgerät sorgt. Ist das Risiko für Schäden besonders groß, zum Beispiel weil Sie im Handwerk arbeiten, oder in Ihrer Freizeit Hobbys wie Wandern oder Mountainbiking betreiben, ist eine Versicherung ebenfalls in vielen Fällen sinnvoll.

Ist Ihr Smartphone schon etwas älter und das Risiko für Schäden ist nicht besonders hoch, gilt es, abzuwägen. Die Hausrat- und die private Haftpflichtversicherung decken auch nach Ablauf der Herstellergarantie einen Teil des Risikos ab. In diesem Fall kann es sinnvoller sein, monatlich etwas Geld zurückzulegen statt in eine Handyversicherung zu investieren. So trifft Sie ein Schadensfall nicht unvorbereitet und Sie haben eine finanzielle Rücklage, von der Sie die Reparatur oder ein Ersatzgerät bezahlen können. Ihre Beraterin oder Ihr Berater bei den Volksbanken und Raiffeisenbanken berät Sie gern und hilft dabei, eine Lösung für Sie zu finden.

Handyversicherung beim Kauf

Sie können eine Handyversicherung auch beim Kauf eines Neugeräts abschließen. In diesem Fall greift der Versicherungsschutz direkt ohne jegliche Wartezeit und Ihr Handy ist sofort versichert. Je nach Anbieter lässt sich eine Handyversicherung auch kurz nach dem Kauf des Handys abschließen, wenn das versicherte Gerät nicht älter als 14 Tage ist. Nach dieser Frist ist es zwar noch möglich, ein Mobilgerät nachträglich zu versichern, doch je nach Anbieter greift der Versicherungsschutz nicht sofort, sondern nach einer bestimmten Wartezeit. In der Regel liegt diese bei 30 Tagen.

FAQs zur Handyversicherung

Je teurer das Smartphone, desto sinnvoller ist eine Handyversicherung. Geht ein neues Gerät kaputt oder wird gestohlen, entsteht schnell ein Schaden von mehreren hundert Euro. Wenn Sie für die Reparatur oder den Ersatz nicht selbst aufkommen wollen, bietet sich eine Handyversicherung an.

Eine Handyversicherung schützt vor Fall- und Bruchschäden sowie vor Schäden, die durch Flüssigkeiten oder Bedienfehler entstehen, unabhängig davon, ob Sie selbst oder Dritte für den Schaden verantwortlich sind. Viele Handyversicherungen decken auch Diebstähle oder Einbrüche ab.

Diebstahlschutz ist nicht in jedem Versicherungstarif enthalten. Prüfen Sie daher vor Vertragsabschluss genau, ob Sie vor finanziellen Schäden im Falle eines Handy-Diebstahls geschützt sind.

Ist es nicht mehr möglich, ein Smartphone zu reparieren, oder übersteigen die Kosten für die Reparatur den Restwert des Geräts, handelt es sich um einen sogenannten Totalschaden. Die Versicherungsleistung hängt in diesem Fall von den vereinbarten Vertragsdetails ab. In vielen Fällen zahlt die Versicherung den Zeitwert des Smartphones oder die Kosten für ein gleichwertiges Ersatzgerät.

Prüfen Sie die Vertragsdetails vor der Unterschrift. Es gibt Verträge, die monatlich kündbar sind. Andere haben eine Mindestlaufzeit und lassen sich erst nach deren Ende kündigen.

Die Herstellergarantie deckt in der Regel nur Schäden ab, die durch Produktionsfehler entstanden sind. Selbstverschuldete Schäden, zum Beispiel durch einen Sturz oder Flüssigkeit, sind nicht versichert.

Ihr Zuhause verdient den besten Schutz

Hausratversicherung

Sichern Sie Ihren Hausrat gegen die finanziellen Folgen von unvorhergesehenen Schäden ab.