27. Mai 2024
Namensänderung nach der Hochzeit
Woran Sie nach Ihrer Eheschließung denken sollten
Nachdem Hochzeit gefeiert wurde, stehen für Paare noch einige Formalitäten an. So müssen sie zum Beispiel Ihre Familiennamen festlegen. Hier ist es sinnvoll, sich frühzeitig über die verschiedenen Möglichkeiten einer Änderung Ihres Nachnamens zu informieren.
Möglichkeiten bei der Namensänderung
In Deutschland regelt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) das Namensrecht bei einer Heirat. Als verheiratetes Paar können Sie sich nach der Hochzeit für einen gemeinsamen Ehenamen entscheiden, müssen es jedoch nicht. Jeder kann auch seinen bisherigen Familiennamen behalten. Wenn Sie nach der Eheschließung den Familiennamen Ihrer Ehepartnerin oder Ihres Ehepartners annehmen wollen, können Sie auch einen Doppelnamen wählen. Einer der Ehegatten darf den Ehenamen dem eigenen Geburtsnamen voranstellen oder anfügen. Ein gemeinsamer Doppelname für beide Eheleute ist nicht möglich.
Sie können Ihren Ehenamen direkt bei der Trauung auf dem Standesamt annehmen oder auch nach der Heirat eine entsprechende Erklärung abgeben. Eine Frist müssen Sie dabei nicht einhalten. Für eine Namensänderung beim Standesamt benötigen Sie in der Regel folgende Dokumente:
- Ein gültiges Ausweisdokument, z. B. Personalausweis und / oder Reisepass,
- gegebenenfalls die Geburtsurkunden der Kinder,
- eine Meldebescheinigung mit Angabe Ihres Wohnsitzes und
- eine aktuelle beglaubigte Abschrift des Eheregisters oder die Eheurkunde bzw. Heiratsurkunde.
Checkliste für Ihre Namensänderung
Wenn Sie sich dafür entscheiden, Ihren Nachnamen nach der Hochzeit zu ändern, sind einige Behördengänge erforderlich. Sobald Sie eine Namensänderung veranlasst haben, sollten Sie als erstes einen neuen Personalausweis und einen neuen Reisepass beantragen. Dafür ist das Einwohnermeldeamt zuständig. Kümmern Sie sich zeitnah darum, Ihre Ausweisdokumente zu aktualisieren. Sollten Sie bereits direkt nach der Hochzeit einen neuen Personalausweis bzw. Reisepass benötigen, zum Beispiel für die Hochzeitsreise ins Ausland, können Sie Ihren neuen Ausweis mit dem neuen Namen bereits vor der Eheschließung beantragen.
Auf dem Führerschein müssen Sie die Namensänderung zwar nicht vermerken lassen. Bei der Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: Fahrzeugschein) und der Zulassungsbescheinigung Teil II (früher: Fahrzeugbrief) ist dies jedoch Pflicht. Um die entsprechenden Anträge kümmert sich die Kfz-Zulassungsstelle.
Unsere Checkliste zeigt Ihnen, wen Sie außerdem noch informieren sollten:
- Banken
- Vereine
- Arbeitgeber
- Vermieter
- Krankenkassen
- Bausparkassen
- Strom-, Gas- und Telefonanbieter
- Unternehmen, bei denen Abonnements bestehen
- Beitragsservice (vor 2013 "Gebühreneinzugszentrale")
Ummeldung und Änderung des Namens der Kinder: Das müssen Sie wissen
Haben Sie bereits gemeinsame Kinder, kann sich Ihr Namenswechsel auch auf deren Nachnamen auswirken. Kinder, die noch nicht das fünfte Lebensjahr erreicht haben, erhalten automatisch den neuen Nachnamen. Ab einem Alter von fünf Jahren bekommen Kinder den neuen Namen nur, wenn die Eltern als gesetzliche Vertreter ihrer Kinder die Namensänderung mit einer Anschlusserklärung beim Standesamt beantragen.
Mit Vollendung des 14. Lebensjahres müssen Kinder die Erklärung zur Änderung ihres Namens selbst abgeben. Hierbei bedarf es allerdings der Zustimmung eines gesetzlichen Vertreters. Denken Sie bei einer Namensänderung an die Ummeldung gemeinsamer Kinder bei Ihrer Kindergeldstelle. Ansprechpartner für das Thema Kindergeld ist die Familienkasse der Agentur für Arbeit.
Weitere Formalitäten nach der Hochzeit
Zu den Formalitäten nach der Hochzeit gehört auch das Prüfen und Ändern von bestehenden Versicherungsverträgen. Führen Sie Versicherungen wie Ihre Hausratversicherung oder private Haftpflichtversicherung künftig gemeinsam. Nach der Eheschließung können Sie den Partner sowie die gemeinsamen Kinder in der Regel beitragsfrei mitversichern. Hier führen Sie im Idealfall den älteren Vertrag weiter und heben den jüngeren auf. Denn häufig sind die Konditionen bei älteren Verträgen günstiger.
Lassen Sie Ihren alten Namen noch einige Zeit nach der Hochzeit an Klingelschild und Briefkasten stehen, sonst könnte die Zustellung der Post Schwierigkeiten bereiten.
Änderung der Steuerklassen
Als Ehepaar können Sie von steuerlichen Vorteilen profitieren. Ändern Sie zu diesem Zweck nach der Heirat Ihre bisherigen Steuerklassen in IV/IV, III/V oder IV/IV mit Faktor. Bei der Kombination IV/IV zahlt jeder zunächst individuell seine Steuern, je nach eigenem Verdienst. In der gemeinsamen Einkommenssteuererklärung machen Sie dann das Ehegattensplitting geltend. Bei der Steuerklassenkombination IV/IV mit Faktor wird das Ehegattensplitting bereits während des Jahres berücksichtigt. Durch die Steuerklassen IV können Sie höhere Steuernachzahlungen vermeiden. Detaillierte Informationen hierzu erhalten Sie bei Ihrem Finanzamt.
Gemeinsames Konto
Bei den Finanzen stehen ebenfalls einige Veränderungen an. So müssen Sie bei einer Namensänderung Bank- und Kreditkarten mit dem neuen Namen beantragen. Hierfür reichen Sie einfach eine Kopie Ihrer Heiratsurkunde bei Ihrer Bank ein. Daraufhin wird Ihr Konto auf den neuen Namen umgeschrieben. Zudem besteht die Möglichkeit, ein Gemeinschaftskonto zu eröffnen. Dabei können die Ehepartner jeweils ihr eigenes Girokonto behalten und zusätzlich ein drittes einrichten, um darüber die bestehenden Daueraufträge für Miete oder Versicherungen laufen zu lassen. Entscheiden Sie sich dafür, weiterhin separate Konten zu führen, denken Sie daran, sich gegenseitig Kontovollmachten einzuräumen. Auf diese Weise hat Ihr Ehepartner oder Ihre Ehepartnerin im Ernstfall Zugriff auf Ihr Konto.
Hinweis auf Beratung: Dieser Artikel gibt nur Anregungen sowie kurze Hinweise und erhebt damit keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die Informationen können eine persönliche Beratung durch Ihren Steuerberater, Lohnsteuer-Hilfeverein, Versicherer, einen Berater bei Ihrer Bank oder durch die für diese Themen zuständigen Ämter nicht ersetzen.