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Überweisung zurückholen: So handeln Sie bei Fehlüberweisung und Betrug

Kurz und kompakt

  • Eine Überweisung können Sie nur selbst stornieren, solange sie noch nicht ausgeführt wurde. Danach bleibt nur ein Rückrufversuch über die Bank.

  • Möchten Sie eine Überweisung zurückholen, kontaktieren Sie Ihre Bank schnellstmöglich. Halten Sie alle relevanten Informationen zur Überweisung bereit.

  • Bei Betrug oder Phishing sperren Sie gefährdete Zugänge, sichern Sie Beweise und informieren Sie die Polizei.

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Kann ich eine Überweisung zurückholen?

Ob Sie eine Überweisung rückgängig machen können, hängt vom Bearbeitungsstand ab. Eine Terminüberweisung, die noch nicht ausgeführt wurde, lässt sich häufig im OnlineBanking löschen. Ist der Zahlungsauftrag schon bei der Bank eingegangen, können Sie ihn grundsätzlich nicht mehr zurückziehen. Die Bank kann nach der Ausführung nur versuchen, das Geld über einen Überweisungsrückruf zurückzuholen. Wurde der Betrag bereits gutgeschrieben, darf die Empfängerbank das Konto nicht ohne Rechtsgrund belasten. Oft muss die empfangende Person einer Rückzahlung zustimmen.

Überweisung zurückholen: Schritt für Schritt

1. Status im OnlineBanking prüfen

Öffnen Sie die Auftrags- oder Umsatzübersicht im OnlineBanking und wählen Sie die betroffene Überweisung aus. Bietet das OnlineBanking „Löschen“, „Stornieren“ oder „Überweisung zurückrufen“ an, nutzen Sie die Funktion sofort. Verlassen Sie sich nicht allein auf die Anzeige „vorgemerkt“: Sie sagt nicht bei jeder Bank aus, dass der Auftrag noch widerrufbar ist. Fehlt die Funktion zum Löschen oder Stornieren, kontaktieren Sie direkt Ihre Bank.

2. Bank über einen offiziellen Kanal kontaktieren

Rufen Sie die auf der offiziellen Bankwebsite, Ihrer Karte oder Ihrem Kontoauszug angegebene Nummer an. Alternativ schreiben Sie Ihrer Bank über das sichere Postfach im OnlineBanking eine Nachricht oder wenden Sie sich an Ihre Filiale. Nutzen Sie bei Verdacht auf Phishing keine Telefonnummer und keinen Link aus der verdächtigen Nachricht. Halten Sie Betrag, Datum und Uhrzeit, IBAN des empfangenden Kontos, Name der oder des Empfangenden, Verwendungszweck und möglichst die Transaktionsnummer bereit.

3. Stornierung oder Überweisungsrückruf beauftragen

Fragen Sie, ob die Bank den Auftrag noch stoppen kann. Ist er bereits ausgeführt, beauftragen Sie einen Überweisungsrückruf. Ihre Bank kann für den Rückholversuch Kosten verlangen. Das Entgelt fällt oft auch dann an, wenn die Rückholung scheitert. Wenn Sie den Verdacht haben, dass Sie Opfer eines Betrugs geworden sind, teilen Sie Ihrer Bank dies mit. So kann die Bank zusätzlich Zugänge oder weitere Zahlungen prüfen.

4. Vorgang dokumentieren und Rückmeldung abwarten

Notieren Sie Zeitpunkt, Gesprächspartnerin oder Gesprächspartner und Vorgangsnummer. Bewahren Sie Überweisungsbeleg, Kontoauszug und Schriftverkehr auf. Bleibt die Rückholung erfolglos, können Sie Ihre Bank schriftlich um die verfügbaren Angaben der Überweisung bitten. Diese Informationen brauchen Sie für einen Rückzahlungsanspruch gegen die empfangende Person. Bei hohen Beträgen oder einer verweigerten Rückzahlung kann es sinnvoll sein, sich rechtlich beraten zu lassen.

Recall: Rückrufanfrage für Überweisungen

Häufig wird „Recall“ als Oberbegriff verwendet, wenn es um das Zurückholen von Überweisungen geht. Ein Recall ist ein bankseitiger Rückruf einer Überweisung, die schon ausgeführt wurde. Eine Stornierung hingegen stoppt einen Auftrag, bevor die Bank ihn ausführt. Bei SEPA-Verfahren wird zwischen einem von der Bank ausgelösten Recall, etwa bei technischen Doppelbuchungen oder Betrug, und einer Rückrufanfrage auf Wunsch der überweisenden Person unterschieden. Beide Verfahren sind Rückholversuche. Sie bieten keine Garantie dafür, dass Ihnen der Betrag erstattet wird.

So läuft ein Überweisungsrückruf ab

Ihre Bank sendet die Rückrufanfrage an die empfangende Bank. Diese ordnet die ursprüngliche Zahlung zu und prüft, ob sie den Betrag zurücküberweisen darf. Je nach Sachverhalt benötigt sie dafür die Zustimmung der empfangenden Person. Die Empfängerbank meldet zurück, ob sie den Betrag zurückzahlt, die Rückholung ablehnt oder ob ein Hinderungsgrund vorliegt. Eine Bank braucht eine Zustimmung oder andere rechtliche Grundlage, um den Betrag vom empfangenden Konto abzubuchen.

Haftung bei einer Fehlüberweisung

Falsche IBAN oder fehlerhafte Daten

Geben Sie bei der Überweisung eine falsche IBAN an, haben Sie grundsätzlich keinen Erstattungsanspruch gegen die Bank. Die Bank muss sich jedoch im Rahmen ihrer Möglichkeiten bemühen, das Geld zurückzuholen. Dafür darf sie ein vereinbartes Entgelt verlangen. Scheitert der Versuch, können Sie einen schriftlichen Antrag stellen. So erhalten Sie die verfügbaren Informationen, die Sie benötigen, um Ihren Rückzahlungsanspruch durchzusetzen.

Die Empfängerüberprüfung („Verification of Payee“) gleicht vor der Freigabe Name und IBAN ab. Seit dem 9. Oktober 2025 gilt sie im Euroraum für SEPA-Überweisungen und SEPA-Echtzeitüberweisungen zwischen Zahlungskonten. Erhalten Sie bei einer Überweisung eine Warnung aus diesem Abgleich, prüfen Sie Ihre Angaben sorgfältig. Geben Sie die Zahlung nicht frei, bevor Sie die Daten über einen unabhängigen Kontakt bestätigt haben. Führt Ihre Bank die vorgeschriebene Prüfung nicht durch oder bestätigt sie fälschlich eine Übereinstimmung, kann die Haftung anders liegen. Dies wird im Einzelfall entschieden.

Fehler der Bank oder nicht autorisierte Zahlung

Weicht die Ausführung Ihrer Überweisung von Ihrem Auftrag ab oder haben Sie die Zahlung nicht selbst freigegeben, gelten andere Erstattungsregeln. Melden Sie den Vorgang sofort als nicht autorisiert und schildern Sie genau, ob Sie eine Freigabe erteilt haben. Haben Sie vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt, kann das die Haftung beeinflussen. Eine pauschale Bewertung, wer in diesen Fällen haftet, ist deshalb nicht möglich.

Rückzahlungsanspruch gegen die empfangende Person

Wer eine Zahlung ohne rechtlichen Grund erhält, muss sie grundsätzlich zurückzahlen. Hier gelten Regeln der ungerechtfertigten Bereicherung. Die Bank kann diesen zivilrechtlichen Anspruch jedoch nicht für Sie durchsetzen. Verweigert die empfangende Person die Rückzahlung, können Sie ihr eine schriftliche Zahlungsaufforderung senden und gegebenenfalls rechtliche Schritte einleiten. Eine Strafanzeige zu stellen, reicht dabei nicht aus. Sie müssen Ihren zivilrechtlichen Anspruch geltend machen.

Echtzeitüberweisungen zurückholen

Eine Echtzeitüberweisung erreicht das Empfängerkonto innerhalb von höchstens zehn Sekunden. Sie lässt sich nach der Freigabe praktisch nicht mehr stoppen. Ein Rückholversuch ist trotzdem möglich: Ihre Bank kann auch für eine Echtzeitüberweisung eine Rückrufanfrage an die Empfängerbank senden. Ob das Geld zurückkommt, hängt davon ab, ob die empfangende Person zustimmt. Auch die Umstände, unter denen die Überweisung erfolgt ist, sind dabei entscheidend. Kontaktieren Sie Ihre Bank daher sofort, wenn Sie eine Echtzeitüberweisung zurückrufen möchten.

Was tun bei Betrug oder Phishing?

Vermuten Sie Betrug oder Phishing, zählt nicht nur der Rückruf. Schützen Sie zugleich Ihr Konto und verschaffen Sie sich einen Überblick über den Sachverhalt. Teilen Sie Ihrer Bank mit, ob Sie die Zahlung selbst aufgrund einer Täuschung freigegeben haben oder ob Unbekannte sie ohne Ihre Zustimmung ausgelöst haben. Diese Unterscheidung ist für die rechtliche Bewertung wichtig. Diese Schritte sollten Sie beachten:

1. Bank informieren und weitere Zahlungen stoppen

Kontaktieren Sie Ihre Bank über einen bekannten, offiziellen Kanal. Melden Sie die Zahlung als Betrugsverdacht. Beauftragen Sie einen Rückruf und lassen Sie weitere Aufträge prüfen.

2. OnlineBanking und Karten sperren

Lassen Sie gefährdete OnlineBanking-Zugänge und Zahlungskarten sperren, wenn Unbefugte Zugangsdaten, Freigabecodes oder Kartendaten erhalten haben könnten. Öffnen Sie dazu keinen Link aus verdächtigen Nachrichten.

3. Zugangsdaten über ein sicheres Gerät ändern

Ändern Sie die OnlineBanking-Zugangsdaten und gegebenenfalls das Passwort des verknüpften E-Mail-Kontos. Nutzen Sie dafür ein gesichertes Gerät oder stimmen Sie das Vorgehen mit Ihrer Bank ab, wenn Sie Schadsoftware vermuten.

4. Beweise sichern

Speichern Sie Überweisungsbelege, Transaktionsnummern, E-Mails, Chatverläufe, Telefonnummern, Internetadressen und Screenshots. Dokumentieren Sie außerdem, wann Sie welche Daten eingegeben oder welchen Auftrag freigegeben haben.

5. Polizei informieren

Erstatten Sie bei einem Betrugsverdacht Anzeige und teilen Sie der Bank das Aktenzeichen mit, sobald es vorliegt. Brechen Sie den Kontakt zu den mutmaßlich Betrügenden ab und leisten Sie keine weiteren Zahlungen.

Rückholservice kostet Geld

Der Rückholservice für falsche Überweisungen ist in der Regel gebührenpflichtig, unabhängig davon, ob der Rückholantrag erfolgreich ist. Die Höhe der Gebühren kann den Überweisungsbetrag übersteigen.

Lastschrift zurückgeben: So geht es im OnlineBanking

Eine Lastschrift ist keine Überweisung. Hier zieht die zahlungsempfangende Stelle den Betrag aufgrund eines Mandats ein, das Sie erteilt haben. Eine autorisierte SEPA-Basislastschrift können Sie innerhalb von acht Wochen ab Belastung ohne Angabe von Gründen zurückfordern. Haben Sie kein Mandat erteilt, melden Sie die Abbuchung unverzüglich. Die äußerste Frist, um nicht autorisierte Lastschriften zurückzuholen, beträgt 13 Monate.

1. Lastschrift im OnlineBanking auswählen

Öffnen Sie die Umsatzanzeige und wählen Sie die gewünschte Abbuchung aus. Die Funktion heißt je nach Bank beispielsweise „Lastschrift zurückgeben“ oder „Lastschrift widersprechen“.

2. Rückgabe bestätigen

Prüfen Sie Zahlungsempfänger, Betrag und Buchungsdatum und bestätigen Sie die Rückgabe. Fehlt die Funktion oder liegt die Abbuchung schon länger zurück, kontaktieren Sie Ihre Bank.

3. Vertrag und Mandat getrennt klären

Die Rückgabe der Lastschrift bedeutet nicht automatisch, dass ein Vertrag beendet oder ein Lastschriftmandat zurückgezogen wird. War die Forderung berechtigt, kann die zahlungsempfangende Stelle weiterhin eine Zahlung von Ihnen verlangen und Kosten geltend machen. Ein Mandat widerrufen Sie zusätzlich gegenüber der Stelle, der Sie es erteilt haben.

Wann kommt eine Überweisung automatisch zurück?

Ist die IBAN formal ungültig, keinem Konto zugeordnet oder das Zielkonto geschlossen, wird die Zahlung in der Regel abgewiesen und Ihnen als Rückläufer gutgeschrieben. Das gilt nicht, wenn die fehlerhafte IBAN zu einem bestehenden fremden Konto gehört. Auch wenn Ihre Bank eine Überweisung aus technischen Gründen doppelt ausgeführt hat, muss sie diese korrigieren. Haben Sie dieselbe Überweisung dagegen selbst zweimal freigegeben, liegen zwei autorisierte Zahlungen vor. Kontaktieren Sie dann die empfangende Person oder beauftragen Sie einen Rückruf.

So unterstützt Sie Ihre Genossenschaftsbank

Eine fehlgeleitete oder betrügerisch veranlasste Überweisung sorgt schnell für Ärger und Unsicherheit. Ihre Volksbank Raiffeisenbank steht Ihnen in dieser Situation persönlich zur Seite: Gemeinsam prüfen wir mit Ihnen den Bearbeitungsstand, klären die noch verfügbaren Stornierungs- oder Rückrufmöglichkeiten und besprechen die nächsten Schritte. Dabei erläutern Ihnen die Mitarbeitenden auch komplexe Abläufe verständlich und informieren transparent über mögliche Entgelte. Sie erreichen Ihre Bank über das sichere Postfach im OnlineBanking, per Telefon oder persönlich in der Filiale. Bei Betrugsverdacht unterstützen wir Sie außerdem dabei, betroffene Zugänge zu sperren und das Konto zu sichern. Sprechen Sie Ihre bekannten Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner in diesem Fall gerne an.

FAQs zu Überweisungen

Ob Sie eine Überweisung direkt im OnlineBanking zurückrufen können, hängt vom Bearbeitungsstand der Zahlung ab. Solange die Bank die Überweisung noch nicht ausgeführt hat, lässt sie sich bei vielen Instituten stornieren oder löschen. Ist die Überweisung bereits ausgeführt, müssen Sie in der Regel einen Überweisungsrückruf über Ihre Bank veranlassen.

Eine feste Frist gibt es nicht. Entscheidend ist vielmehr, ob die Bank die Überweisung bereits ausgeführt und die Empfängerbank das Geld bereits gutgeschrieben hat. Je früher Sie einen Fehler bemerken und Ihre Bank informieren, desto größer sind die Chancen, das Geld erfolgreich zurückzuholen.

Prüfen Sie zunächst, ob die Überweisung noch als vorgemerkter Umsatz angezeigt wird. Ist das der Fall, können Sie sie unter Umständen direkt stoppen. Wurde die Zahlung bereits ausgeführt, sollten Sie Ihre Bank sofort kontaktieren und einen Überweisungsrückruf beauftragen. Ob Sie das Geld zurückerhalten, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab.

    Informieren Sie Ihre Bank möglichst sofort, nachdem Sie den Fehler bemerkt haben. Je nach Bearbeitungsstand kann die Bank die Überweisung noch stoppen oder einen Rückruf einleiten. Ist das Geld bereits angekommen, versucht die Bank, die Rückzahlung über die Empfängerbank zu erreichen.

    Für einen Überweisungsrückruf berechnen viele Banken Gebühren. Diese Kosten können auch dann anfallen, wenn die Rückholung nicht erfolgreich ist. Die genaue Höhe richtet sich nach dem Preis- und Leistungsverzeichnis Ihrer Bank.

    Hat die empfangende Person Geld ohne rechtlichen Grund erhalten, haben Sie einen Anspruch auf Rückzahlung. Wie lange Sie diesen Anspruch geltend machen können, hängt von den rechtlichen Umständen des Einzelfalls ab. Wenn Sie eine Fehlüberweisung feststellen, sollten Sie jedoch nicht abwarten, sondern sofort handeln.

    Grundsätzlich können Echtzeitüberweisungen zurückgeholt werden. Dies ist allerdings deutlich schwieriger als bei einer klassischen SEPA-Überweisung. Da Echtzeitüberweisungen innerhalb weniger Sekunden auf dem empfangenden Konto ankommen, bleibt kaum Zeit, die Zahlung noch aufzuhalten. Deshalb sollten Sie alle Angaben vor der Freigabe besonders sorgfältig prüfen.

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