1. Status im OnlineBanking prüfen
Öffnen Sie die Auftrags- oder Umsatzübersicht im OnlineBanking und wählen Sie die betroffene Überweisung aus. Bietet das OnlineBanking „Löschen“, „Stornieren“ oder „Überweisung zurückrufen“ an, nutzen Sie die Funktion sofort. Verlassen Sie sich nicht allein auf die Anzeige „vorgemerkt“: Sie sagt nicht bei jeder Bank aus, dass der Auftrag noch widerrufbar ist. Fehlt die Funktion zum Löschen oder Stornieren, kontaktieren Sie direkt Ihre Bank.
2. Bank über einen offiziellen Kanal kontaktieren
Rufen Sie die auf der offiziellen Bankwebsite, Ihrer Karte oder Ihrem Kontoauszug angegebene Nummer an. Alternativ schreiben Sie Ihrer Bank über das sichere Postfach im OnlineBanking eine Nachricht oder wenden Sie sich an Ihre Filiale. Nutzen Sie bei Verdacht auf Phishing keine Telefonnummer und keinen Link aus der verdächtigen Nachricht. Halten Sie Betrag, Datum und Uhrzeit, IBAN des empfangenden Kontos, Name der oder des Empfangenden, Verwendungszweck und möglichst die Transaktionsnummer bereit.
3. Stornierung oder Überweisungsrückruf beauftragen
Fragen Sie, ob die Bank den Auftrag noch stoppen kann. Ist er bereits ausgeführt, beauftragen Sie einen Überweisungsrückruf. Ihre Bank kann für den Rückholversuch Kosten verlangen. Das Entgelt fällt oft auch dann an, wenn die Rückholung scheitert. Wenn Sie den Verdacht haben, dass Sie Opfer eines Betrugs geworden sind, teilen Sie Ihrer Bank dies mit. So kann die Bank zusätzlich Zugänge oder weitere Zahlungen prüfen.
4. Vorgang dokumentieren und Rückmeldung abwarten
Notieren Sie Zeitpunkt, Gesprächspartnerin oder Gesprächspartner und Vorgangsnummer. Bewahren Sie Überweisungsbeleg, Kontoauszug und Schriftverkehr auf. Bleibt die Rückholung erfolglos, können Sie Ihre Bank schriftlich um die verfügbaren Angaben der Überweisung bitten. Diese Informationen brauchen Sie für einen Rückzahlungsanspruch gegen die empfangende Person. Bei hohen Beträgen oder einer verweigerten Rückzahlung kann es sinnvoll sein, sich rechtlich beraten zu lassen.