15. Februar 2016
Steuerhinterziehung weltweit eindämmen
Angaben zur steuerlichen Ansässigkeit für Bankkunden ist nun Pflicht
Seit Januar 2016 sind alle deutschen Banken dazu verpflichtet, die steuerliche Ansässigkeit ihrer Kunden zu prüfen und diese Daten an das Bundeszentralamt für Steuern zu melden. Ziel dabei ist es, die Steuerhinterziehung einzudämmen.
Neue und alte Konten
Das neue Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz (FKAustG) schreibt vor, dass Banken bei der Eröffnung neuer Konten die steuerliche Ansässigkeit ihrer Kunden prüfen müssen. Bei bereits bestehenden Konten müssen die Kreditinstitute auf die Informationen, die der Kunde im Laufe der Geschäftsbeziehung angegeben hat, zurückgreifen. Kunden sind dazu verpflichtet, ihre Bank entsprechend zu informieren. Die neue Regelung bezieht sich auf private Personen und Rechtsträger wie Stiftungen, Vereine, Kapitalgesellschaften und juristische Personen.
Meldepflichtige Finanzkonten
Meldepflicht besteht für gutgeschriebene Kapitalerträge wie Dividenden oder Zinsen sowie für Einlösungsbeträge und Veräußerungserlöse. Vor allem Giro-, Bank- und Gehaltskonten, Depots und Sparbücher sind meldepflichtig. Besteht eine steuerliche Ansässigkeit außerhalb Deutschlands, leitet die Bank persönliche Daten des Kunden sowie die Steueridentifikationsnummer an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) weiter. Das BZSt gibt diese Kundendaten an die ausländischen Behörden weiter, die am zwischenstaatlichen Steuer-Identifikationsaustausch teilnehmen.
FATCA-System und CRS-Standard
Bereits Mitte 2014 haben sich Deutschland und die USA im sogenannten FATCA-USA-Abkommen (FATCA: Foreign Account Tax Compliance Act) auf einen Informationsaustausch von Bankkundendaten verpflichtet. Demnach melden deutsche Banken amerikanische Staatsbürger unter ihren Kunden, bei denen eine Steuerpflicht in den USA besteht, an das Bundeszentralamt für Steuern. Dieses leitet die Daten an die US-amerikanische Finanzverwaltung weiter. Basierend auf dem FATCA-System hat die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) einen Standard für den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten ins Leben gerufen. An diesem sogenannten Common Reporting Standard (CRS) nehmen heute mehr als 90 Staaten teil.
Hinweis auf Beratung: Dieser Artikel gibt nur Anregungen sowie kurze Hinweise und erhebt damit keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die Informationen können eine persönliche Beratung durch einen Berater bei Ihrer Bank, einen Steuerberater, Rechtsanwalt (insbesondere Fachanwalt für Steuerrecht) oder die für diese Themen zuständigen Ämter nicht ersetzen.