Wer ist ein Freiberufler und wer Gewerbetreibender?

Alle Unterschiede und die Vor- und Nachteile auf einen Blick

Bin ich Freiberufler oder Gewerbetreibender? Wenn Sie den Weg in die Selbstständigkeit gehen wollen, steht diese Frage am Anfang. Wir erklären Ihnen, wo die Unterschiede liegen und was Sie beachten sollten.

Die Unterschiede zwischen Freiberuflern und Gewerbetreibenden

Freiberufliche Tätigkeiten sind als sogenannte Katalogberufe im Artikel 18 des Einkommenssteuergesetzes (EStG) festgelegt. Dazu gehören unter anderem Ärzte, Notare, Architekten, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Heilpraktiker, Journalisten, Dolmetscher und Rechtsanwälte. Beachten Sie aber: Im Artikel 18 ist auch die Rede von "ähnlichen Berufen". Das Gesetz ist hier also nicht eindeutig. Vor allem neuere Berufe wie Web-Designer oder EDV-Berater sind noch nicht gelistet. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Ihr Beruf zu den freiberuflichen Tätigkeiten zählt, kann Ihnen das zuständige Finanzamt weiterhelfen. Es entscheidet in allen Einzelfällen.

Als Freiberufler haben Sie den Vorteil, im Gegensatz zu Gewerbetreibenden keine Gewerbesteuer zahlen zu müssen. Außerdem können Sie je nach Umsatz die Kleinunternehmerregelung anwenden. In diesem Fall sind Sie von der Umsatzsteuer befreit. Freiberufler müssen bei der Steuererklärung lediglich eine Einnahmeüberschussrechnung abgeben. Die aufwendige doppelte Buchführung entfällt.

Gehört Ihre Tätigkeit nicht zu den Katalogberufen, müssen Sie beim Gewerbeamt ein Gewerbe anmelden. Das betrifft zum Beispiel Handwerksbetriebe, Gaststätten, Industriebetriebe, Einzelhändler oder auch Betriebe, die aufgrund ihrer Rechtsform als Kapitalgesellschaft – AG oder GmbH – firmieren.

Anmeldung und Anerkennung als Freiberufler

Welche Steuern muss ich als Freiberufler bezahlen?

Als Freiberufler müssen Sie in der Regel Einkommensteuer und Umsatzsteuer zahlen. Um sich Ärger mit dem Finanzamt zu ersparen, können Sie einen Steuerberater damit beauftragen, sich um die Einhaltung der Zahlungsfristen zu kümmern.

Die Einkommensteuer berechnet sich aus Ihrem Gewinn, also aus Ihrem Umsatz abzüglich Ihrer Kosten. Je höher Ihre Einkünfte, desto höher Ihr Einkommensteuersatz und folglich auch die Einkommensteuer. Wie alle einkommensteuerpflichtigen Personen müssen auch Sie einmal im Jahr eine Einkommensteuererklärung abgeben.

Nachdem Sie Ihre Arbeit als Freiberufler aufgenommen haben, erhalten Sie vom Finanzamt einen Bescheid bezüglich einer Steuervorauszahlung. Diese richtet sich in der Regel nach der Höhe der Einkommensteuer des letzten Jahres und wird einmal im Quartal an das Finanzamt abgeführt. Für das erste Jahr gilt der von Ihnen im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung angegebene geschätzte Gewinn. Es ist also sinnvoll, hier lieber einen niedrigeren Gewinn anzugeben, damit die Belastung im ersten Jahr nicht zu hoch ist.

Umsatzsteuer erhebt der Staat auf fast alle Waren und Dienstleistungen. Der normale Steuersatz beträgt 19 Prozent. Es gibt aber Ausnahmen: Für Bücher und Lebensmittel beispielsweise ist der verringerte Satz von 7 Prozent fällig. Umsatzsteuer führen Sie monatlich oder vierteljährlich an das Finanzamt ab. Dabei bestimmt die Höhe Ihres Umsatzes den Rhythmus.

Wenn Sie Waren oder Dienstleistungen einkaufen, können Sie die im Preis enthaltene Umsatzsteuer von 19 oder 7 Prozent als Vorsteuer geltend machen. Das bedeutet, dass sie die von Ihnen gezahlte Umsatzsteuer mit der von Ihnen eingenommenen Umsatzsteuer verrechnen. Wenn Sie mehr Umsatzsteuer gezahlt als eingenommen haben, erstattet Ihnen das Finanzamt die Differenz. Wenn Sie allerdings die Kleinunternehmerregelung nutzen, die nur bei einem jährlichen Umsatz von bis zu 17.500 Euro greift, sind Sie zwar von der Umsatzsteuer befreit, können dafür aber auch keine Vorsteuer geltend machen.

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