Ein Gewerbe, das keine größere Organisation benötigt und dessen Umsatz und Gewinn bestimmte Grenzen nicht überschreitet, wird umgangssprachlich als Kleingewerbe bezeichnet. Das Kleingewerbe gilt als unbürokratische und einfache Form der Selbstständigkeit. Deswegen ist es für viele Gründer eine attraktive Lösung. Lesen Sie, wie und unter welche Voraussetzungen Sie ein Kleingewerbe führen können.
Was ist ein Kleingewerbe?
Diese Voraussetzungen müssen Sie erfüllen
Kleingewerbe anmelden
Der erste Schritt in die Selbstständigkeit ist die Anmeldung eines Gewerbes. Gerade am Anfang kann es sinnvoll sein, das Unternehmen als Kleingewerbe anzumelden – auch für eine nebenberufliche Tätigkeit. Denn für Kleingewerbetreibende gelten die Regelungen des Handelsgesetzbuches (HGB) nicht. Zudem ist die Buchhaltung deutlich einfacher. Doch das Kleingewerbe bietet auch verschiedene Einschränkungen, die Sie als Gründer kennen sollten.
Vorteile:
- Unkomplizierte Buchführung durch Einnahmenüberschussrechnung
- Keine Umsatzsteuer bei Unterschreiten der Kleinunternehmergrenze
- Die Gründung ist kostengünstig und unbürokratisch.
- Es wird kein hohes Startkapital benötigt.
Nachteile:
- Die Auswahl der Rechtsform ist eingeschränkt.
- Nicht jede Firmierung ist erlaubt. Der Unternehmensname muss immer mindestens Vor- und Nachnamen des Inhabers beinhalten.
- Es ist keine Erteilung von Prokura möglich.
- Der Inhaber haftet mit seinem Privatvermögen.
Gilt mein Unternehmen als Kleingewerbe?
Nicht jedes Unternehmen fällt in die Kategorie Kleingewerbe. Die eindeutige Bestimmung ist jedoch nicht einfach, denn das HGB trifft hier keine klare Aussage. Diese Kriterien bieten jedoch eine Orientierung:
- keine oder nur wenige Beschäftigte,
- kleine Geschäftsräume,
- geringe Anzahl von Geschäftsbeziehungen,
- geringe Kapitalausstattung,
- kleines Waren- oder Dienstleistungsspektrum.
- Der Umsatz liegt unter 800.000 Euro und/oder der Gewinn nicht über 80.000 Euro pro Jahr.
Falls Sie jedoch zu Beginn Ihrer Tätigkeit bereits absehen können, dass Sie die oben genannten Kriterien schnell überschreiten werden, lassen Sie sich diesbezüglich von Ihrem Steuerberater sowie der Handwerkskammer oder Innung beraten. Dann können Sie abschätzen, ob Sie sich nicht besser direkt als Kaufmann ins Handelsregister eintragen lassen und dann Bilanzen statt Einnahmeüberschussrechnungen erstellen. Das kann auch ein Vorteil gegenüber Geschäftspartnern sein, da Sie als eingetragener Kaufmann meist ein höheres Ansehen genießen.
So melden Sie Ihr Kleingewerbe an
Vor der Anmeldung eines Kleingewerbes müssen Sie sich für eine der erlaubten Rechtsformen entscheiden: Einzelunternehmen, wenn Sie allein gründen, oder die GbR bei mehreren Gründern. Das Gewerbe können Sie beim Gewerbeamt Ihrer Stadt oder Gemeinde meist online anmelden. Für Handwerker ist es wichtig, sich auch in der Handwerkerrolle eintragen zu lassen, ansonsten erteilt die Gemeinde keinen Gewerbeschein. Der steuerliche Fragebogen für die Anmeldung ist über das Elsterprogramm elektronisch bei Ihrem Finanzamt einzureichen.
Ganz wichtig: In diesem Fragebogen können Sie auch die umsatzsteuerliche Kleinunternehmerregelung beantragen. Diese Regel befreit Selbstständige von der Umsatzsteuerpflicht. Die Voraussetzungen hierfür sind insbesondere für Gründer:
- Sie haben im vorangegangenen Geschäftsjahr nicht mehr als 22.000 Euro Umsatz erzielt. Sollten Sie im Laufe eines Jahres Ihr Unternehmen gegründet haben, müssen Sie ihren erzielten Umsatz in einen Jahresumsatz umrechnen.
- Sie überschreiten im laufenden Jahr voraussichtlich nicht die Umsatzgrenze von 50.000 Euro.
Muss ich auch ein Hobby als Gewerbe anmelden?
Grundsätzlich muss jeder, der in Deutschland ein Gewerbe betreiben möchte, auch ein Gewerbe anmelden. Wenn Sie aber ansonsten nur Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit erzielen und lediglich hin und wieder Waren oder Dienstleistungen anbieten, kann die sogenannte Härteklausel greifen. Hier bleiben Gewinne bis zu 410 Euro pro Jahr einkommensteuerfrei. Das ist der Betrag, den Arbeitnehmer nebenberuflich steuerfrei erzielen dürfen. Bei höheren Gewinnen liegt sehr wahrscheinlich eine gewerbliche Tätigkeit vor. Dokumentieren Sie in jedem Fall Ihre Umsätze und Ausgaben in einem Kassenbuch. So können Sie im Zweifel gegenüber dem Finanzamt Rechenschaft ablegen.
Tipp: Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Ihre Tätigkeit noch als Hobby zählt, wenden Sie sich an einen Steuerberater oder das Finanzamt.
Ihre Volksbank Raiffeisenbank vor Ort berät Sie rund um das Thema Existenzgründung.
Oder lesen Sie mehr auf der Gründerplattform.
Jetzt einsteigenHinweis auf Beratung: Dieser Artikel gibt nur Anregungen sowie kurze Hinweise und erhebt damit keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die Informationen können eine persönliche Beratung durch einen Berater bei Ihrer Bank, einen Steuerberater, Rechtsanwalt (insbesondere Fachanwalt für Steuerrecht) oder die für diese Themen zuständigen Ämter nicht ersetzen. Die angezeigten Beträge können sich durch anstehende Gesetzesänderungen verändern. Bitte prüfen Sie dies ebenfalls in einer persönlichen Beratung.