Welche Steuern zahlen Freiberufler?

Wann und wie Sie als Selbstständiger Steuern an das Finanzamt abführen

Auch als Freiberufler bleiben Ihnen Steuerzahlungen nicht erspart. Im Gegensatz zu Gewerbetreibenden führen Freiberufler jedoch keine Gewerbesteuer ab. Hier erfahren Sie, welche Steuern bei den freien Berufen anfallen und was es für Gründer zu beachten gilt.

Ab wann müssen Freiberufler Steuern zahlen?

Wenn Ihre selbstständige Tätigkeit auf freiberuflicher Basis erfolgt, melden Sie sie nicht beim Gewerbeamt, sondern nur beim Finanzamt an. Seit dem 1. Januar 2021 können Sie das nur noch elektronisch mithilfe des Elster-Portals erledigen. Dabei erhalten Sie Ihre Steuernummer. Das Finanzamt schätzt für das Jahr der Betriebseröffnung die Höhe Ihrer Einkommensteuervorauszahlungen und setzt diese vorläufig fest. Außerdem bestimmt es, ob Sie umsatzsteuerpflichtig sind oder ob für Sie die Kleinunternehmerregelung gilt.

Wie viel und welche Steuern müssen sie zahlen?

Für Freiberufler fallen zwei Formen von Steuern an – die Einkommensteuer und die Umsatzsteuer:

  • Einkommensteuer:
    Nach dem ersten Jahr ermitteln Sie oder Ihr Steuerberater den tatsächlichen Überschuss Ihres Unternehmens durch eine Einnahmenüberschussrechnung und geben eine entsprechende Steuererklärung ab. Danach bemessen sich Ihre endgültige Einkommensteuer für das erste Jahr sowie die Einkommensteuervorauszahlungen für die nächsten Jahre.
    In Deutschland ist die Einkommensteuer progressiv. Das bedeutet: Je höher das Einkommen, desto höher der Steuersatz. Wer mehr verdient, zahlt einen größeren Teil seines Einkommens ans Finanzamt als jemand, der weniger verdient. Der Steuersatz liegt zurzeit zwischen 14 und 42 Prozent. Der Grundfreibetrag beträgt ab 2024 für Alleinstehende 11.604 Euro, bei verheirateten Paaren sind es 23.208 Euro. Bis zu dieser Höhe fällt für Jahreseinkommen bei der Einzelveranlagung keine Einkommensteuer an. Bei einer Zusammenveranlagung verdoppelt sich der Grundfreibetrag.

  • Umsatzsteuer:
    Die Umsatzsteuer dient der Belastung der Verbraucher. Folglich besteht für Sie als Unternehmer – sofern Sie kein Kleinunternehmer sind – die Verpflichtung, Umsatzsteuer in Rechnung zu stellen. Die Umsatzsteuer fließt in Ihre Umsatzsteuervoranmeldung mit ein, die Sie Ihrem Finanzamt elektronisch übermitteln.


Was können Freiberufler steuerlich absetzen?

Als Freiberufler versteuern Sie den Überschuss aus Ihrer Tätigkeit. Das sind alle Ihre betrieblichen Einnahmen abzüglich der betrieblichen Ausgaben. Zu den gängigsten Posten, die Sie als Freiberufler steuerlich geltend machen können, zählen:

  • Raummieten oder Kosten für Arbeitszimmer inklusive Nebenkosten
  • Büromöbel und Arbeitsmittel (z. B. Computer, Büromaterial)
  • PKW und Fahrtkosten (z. B. für Fahrzeugleasing, BahnCard, Kraftstoff)
  • Kosten für Dienstreisen und Bewirtung (z. B. von Geschäftspartnern)
  • Telefon- und Internetgebühren
  • Beratungskosten (z. B. für Steuerberater)
  • Fachliteratur (Zeitschriften, Bücher) und Fortbildungen
  • Werbung (z. B. eigene Website, Flyer)
  • Personalkosten


Dabei gilt die Regel, dass es eine Notwendigkeit für diese Ausgaben geben muss. Wenn Sie also zum Beispiel als Musiker freiberuflich tätig sind, können Sie die Kosten für ein Musikinstrument voll absetzen. Arbeiten Sie als Dachdecker, könnte es hingegen schwierig werden, gegenüber dem Finanzamt den Kauf eines Klaviers als Betriebsausgabe zu begründen.

Lassen Sie sich zum Thema Businessplan bei einer Volksbank Raiffeisenbank in Ihrer Nähe beraten.

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