Wer ist freiberuflich und wer ist gewerbetreibend tätig?

Kurz und kompakt

  • Wer sich selbstständig macht, muss klären, ob er als freiberuflich oder gewerbetreibend gilt. Die Zuordnung bestimmt, welche Steuern Sie zahlen müssen.

  • Gewerbetreibende müssen ein Gewerbe anmelden und unterliegen der Gewerbesteuer sowie oft einer doppelte Buchführung.

  • Freiberuflich Tätige melden sich direkt beim Finanzamt an, das anhand der Tätigkeit über die Anerkennung entscheidet und eine Steuernummer vergibt.

Alle Unterschiede und die Vor- und Nachteile auf einen Blick

Bin ich freiberuflich oder gewerbetreibend tätig? Wenn Sie den Weg in die Selbstständigkeit gehen wollen, steht diese Frage am Anfang. Wir erklären Ihnen, wo die Unterschiede liegen und was Sie beachten sollten.

Die Unterschiede zwischen freien Berufen und einem Gewerbe

Freiberufliche Tätigkeiten sind als sogenannte Katalogberufe im Artikel 18 des Einkommenssteuergesetzes (EStG) festgelegt. Dazu gehören unter anderem Ärztinnen und Ärzte, Notarinnen und Notare, Architektinnnen und Architekte, Steuerberaterinnen und -berater, Wirtschaftsprüferinnen und -prüfer, Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker, Journalistinnen und Journalisten, Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Beachten Sie aber: Im Artikel 18 ist auch die Rede von "ähnlichen Berufen". Das Gesetz ist hier also nicht eindeutig. Vor allem neuere Berufe, zum Beispiel in den Bereichen Web-Design oder EDV-Beratung sind noch nicht gelistet. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Ihr Beruf zu den freiberuflichen Tätigkeiten zählt, kann Ihnen das zuständige Finanzamt weiterhelfen. Es entscheidet in allen Einzelfällen.

Als Freiberuflerin oder Freiberufler haben Sie den Vorteil, im Gegensatz zu Gewerbetreibenden keine Gewerbesteuer zahlen zu müssen. Außerdem können Sie je nach Umsatz die Kleinunternehmerregelung anwenden. In diesem Fall sind Sie von der Umsatzsteuer befreit. Freiberuflerinnen und Freiberufler müssen bei der Steuererklärung lediglich eine Einnahmeüberschussrechnung abgeben. Die aufwendige doppelte Buchführung entfällt.

Gehört Ihre Tätigkeit nicht zu den Katalogberufen, müssen Sie beim Gewerbeamt ein Gewerbe anmelden. Das betrifft zum Beispiel Handwerksbetriebe, Gaststätten, Industriebetriebe, Einzelhandelskaufleute oder auch Betriebe, die aufgrund ihrer Rechtsform als Kapitalgesellschaft – AG oder GmbH – firmieren.

Anmeldung und Anerkennung als Freiberuflerin oder Freiberufler

Die Anmeldung und auch die Anerkennung als Freiberuflerin oder Freiberufler erfolgen direkt durch das zuständige Finanzamt. Den dazu nötigen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung finden Sie im Bereich "Formulare & Leistungen" des ELSTER-Portals. Ihre freiberufliche Tätigkeit müssen Sie innerhalb von vier Wochen nach Aufnahme mithilfe dieses Portals anmelden. Sollten Sie noch keine Log-in-Daten haben, können Sie direkt auf der Seite ein Benutzerkonto eröffnen.

Nachdem Sie den Fragebogen vollständig ausgefüllt und per ELSTER-Portal an Ihr zuständiges Finanzamt gesandt haben, prüft dieses, ob die von Ihnen angegebene Tätigkeit zu den freiberuflichen gehört. Stimmt das Finanzamt zu, erteilt es Ihnen eine Steuernummer für diese Tätigkeit.

So regeln Sie Ihren Zahlungsverkehr sicher und flexibel – mit dem passenden Geschäftskonto

Geschäftskonto

Mit unserem Geschäftskonto bauen Sie Vertrauen auf. Überzeugen Sie durch sichere Buchungen im Inland und Ausland – online oder bei Ihrer Bank vor Ort.

Welche Steuern muss ich als Freiberuflerin oder Freiberufler bezahlen?

Als Freiberuflerin oder Freiberufler müssen Sie in der Regel Einkommensteuer und Umsatzsteuer zahlen. Um sich Ärger mit dem Finanzamt zu ersparen, können Sie eine Steuerberatung damit beauftragen, sich um die Einhaltung der Zahlungsfristen zu kümmern.

Die Einkommensteuer berechnet sich aus Ihrem Gewinn, also aus Ihrem Umsatz abzüglich Ihrer Kosten. Je höher Ihre Einkünfte, desto höher Ihr Einkommensteuersatz und folglich auch die Einkommensteuer. Wie alle einkommensteuerpflichtigen Personen müssen auch Sie einmal im Jahr eine Einkommensteuererklärung abgeben.

Nachdem Sie Ihre freiberufliche Arbeit aufgenommen haben, erhalten Sie vom Finanzamt einen Bescheid bezüglich einer Steuervorauszahlung. Diese richtet sich in der Regel nach der Höhe der Einkommensteuer des letzten Jahres und wird einmal im Quartal an das Finanzamt abgeführt. Für das erste Jahr gilt der von Ihnen im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung angegebene geschätzte Gewinn. Es ist also sinnvoll, hier lieber einen niedrigeren Gewinn anzugeben, damit die Belastung im ersten Jahr nicht zu hoch ist.

Umsatzsteuer erhebt der Staat auf fast alle Waren und Dienstleistungen. Der normale Steuersatz beträgt 19 Prozent. Es gibt aber Ausnahmen: Für Bücher und Lebensmittel beispielsweise ist der verringerte Satz von 7 Prozent fällig. Umsatzsteuer führen Sie monatlich oder vierteljährlich an das Finanzamt ab. Dabei bestimmt die Höhe Ihres Umsatzes den Rhythmus.

Wenn Sie Waren oder Dienstleistungen einkaufen, können Sie die im Preis enthaltene Umsatzsteuer von 19 oder 7 Prozent als Vorsteuer geltend machen. Das bedeutet, dass sie die von Ihnen gezahlte Umsatzsteuer mit der von Ihnen eingenommenen Umsatzsteuer verrechnen. Wenn Sie mehr Umsatzsteuer gezahlt als eingenommen haben, erstattet Ihnen das Finanzamt die Differenz. Wenn Sie allerdings die Kleinunternehmerregelung nutzen, die nur bei einem jährlichen Umsatz von bis zu 17.500 Euro greift, sind Sie zwar von der Umsatzsteuer befreit, können dafür aber auch keine Vorsteuer geltend machen.