Einnahmenüberschussrechnung: So geht's

Kurz und kompakt

  • Die Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) ist eine einfache Methode zur Gewinnermittlung für freiberuflich tätige Personen oder Gewerbetreibende.

  • Der ermittelte Gewinn wird in der Steuererklärung über die Anlage EÜR ans Finanzamt gemeldet. Auf Basis der EÜR wird Ihre Steuerlast berechnet.

  • Überschreitet Ihr Umsatz oder Ihr Gewinn gesetzliche Schwellenwerte, ist die doppelte Buchführung Pflicht.  

Die einfache Form der Gewinnermittlung für freiberuflich Tätige und Gewerbetreibende

Als Freiberuflerin, Freiberufler oder Gewerbetreibende dürfen Sie unter bestimmten Bedingungen statt der doppelten die einfache Buchführung nutzen. In diesem Fall ermitteln Sie mithilfe der Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) Ihren Unternehmensgewinn. Wie das funktioniert, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Was ist eine Einnahmenüberschussrechnung und was gehört hinein?

Jede beruflich selbstständige Person hat laut § 238 HGB den Gewinn und Verlust der unternehmerischen Aktivitäten zu errechnen. Das geschieht mithilfe der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger doppelter Buchführung. Bestimmte Unternehmerinnen und Unternehmer sind allerdings von dieser Pflicht befreit und dürfen ihre Gewinne und Verluste mithilfe der Einnahmenüberschussrechnung als Methode der einfachen Buchführung ermitteln. Mit der einfachen Buchführung wird jeder Geschäftsvorfall nur einmal – entweder als Einnahme oder als Ausgabe – auf einem Konto verbucht.

Das ist möglich für:

  • Freiberuflerinnen und Freiberufler
  • Gewerbetreibende ohne Kaufmannseigenschaften mit einem jährlichen Umsatz von weniger als 600.000 Euro und einem jährlichen Gewinn von weniger als 60.000 Euro.

Wichtig

Beruflich Selbstständige sind zur GuV verpflichtet, sobald Sie einen der beiden Schwellenwerte überschreiten. In diesem Fall benachrichtigt Sie das Finanzamt, dass Sie ab dem folgenden Geschäftsjahr die doppelte Buchhaltung anwenden müssen.

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Welche Möglichkeiten zur Erstellung einer EÜR habe ich?

Abhängig von der Anzahl Ihrer Geschäftsvorfälle haben Sie verschiedene Möglichkeiten, die Einnahmenüberschussrechnung durchzuführen:

  • Wenn die Zahl Ihrer Geschäftsvorfälle gering ist, können Sie die EÜR mithilfe von Excel erstellen. Kostenfreie Vorlagen dafür finden Sie im Internet.
  • Für eine große Anzahl an Geschäftsvorfällen empfiehlt sich die Nutzung einer Buchhaltungssoftware. Diese hat den Vorteil, dass Sie damit Ihre Ein- und Ausgaben automatisiert und daher schneller erfassen können.
  • Alternativ können Sie ein Buchhaltungsbüro oder eine Steuerberateung mit der Gewinnermittlung beauftragen. Gerade bei komplexen steuerlichen Fällen bietet sich diese Vorgehensweise an.

So erstellen Sie eine Einnahmenüberschussrechnung

Die EÜR ist schnell erstellt. Im ersten Schritt rechnen Sie einfach Ihre gesamten Einnahmen eines Jahres zusammen. Dazu zählen zum Beispiel die umsatzsteuerpflichtigen Einnahmen, die erhaltene Umsatzsteuer sowie Sachentnahmen. Im zweiten Schritt rechnen Sie Ihre jährlichen Ausgaben zusammen. Dazu gehören unter anderem alle eingekauften Dienstleistungen und Waren, Löhne und Gehälter, Kfz-Kosten, Miete oder Pacht sowie die bezahlte Vorsteuer. Zum Schluss ziehen Sie die Summe Ihrer Ausgaben von der Summe Ihrer Einnahmen ab. Das Ergebnis ist Ihr Gewinn. Diesen melden Sie als Teil Ihrer Steuererklärung in der Anlage EÜR an das Finanzamt.