Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten, eine GuV aufzustellen: entweder in der Konto- oder in der Staffelform. Bei der Kontoform gibt es eine Soll- und eine Habenseite. Auf der Sollseite stehen die Aufwendungen und auf der Habenseite die Erträge. Die Staffelform ist jedoch übersichtlicher und daher für Kapitalgesellschaften vorgeschrieben. Hierbei sind Aufwendungen und Erträge in fortschreitender Reihenfolge gelistet:
- Umsatzerlöse
- Weitere Erträge
- Aufwendungen
- Steuern
Unterm Strich steht der Jahresüberschuss oder – falls das Unternehmen mehr Ausgaben als Einnahmen hatte – der Jahresfehlbetrag.
Wer eine GuV erstellen muss, kann zwischen zwei Darstellungsformen wählen: dem Gesamtkostenverfahren (GKV) und dem Umsatzkostenverfahren (UKV). Beim GKV fließen alle Kosten und Erträge in die Rechnung ein und werden in Rubriken zusammengefasst, beispielsweise in den Rubriken Personalkosten oder Materialeinsatz. Beim UKV hingegen rechnen Sie nur die Kosten der tatsächlich verkauften Waren oder Leistungen ein. Haben Sie sich für eine Darstellungsform entschieden, müssen Sie diese beibehalten. Das gilt auch für die Bezeichnungen und die Reihenfolge der einzelnen Posten. Denn so stellen Sie Vergleichbarkeit zwischen Ihren GuV aus unterschiedlichen Jahren sicher.