Welche Angaben Sie im Gesellschaftsvertrag machen müssen, ist abhängig von der Rechtsform. Bei einer GmbH oder einer UG müssen im Gesellschaftsvertrag der Name und die Firmierung, der Sitz des Unternehmens, der Geschäftszweck und die Höhe des Stammkapitals angegeben werden. Für die GmbH muss das Stammkapital mindestens 25.000 Euro und für die UG mindestens 1 Euro betragen. Zudem müssen alle Gesellschafter mit ihren jeweiligen Einlagen aufgelistet werden. Daneben werden üblicherweise zahlreiche weitere Regelungen im Vertrag getroffen, etwa zu den Organen der Gesellschaft (z. B. Gesellschafterversammlung, Geschäftsführung), zum Jahresabschluss und zur Gewinnausschüttung. Alle weiteren Aspekte, die Sie nicht gesondert festhalten, werden durch das GmbH-Gesetz geregelt.
Für die GbR sind keine Pflichtangaben festgelegt. Um Konflikte zu vermeiden, empfiehlt es sich dennoch, getroffene Vereinbarungen schriftlich festzuhalten. So sollten Sie beispielsweise festlegen, wie hoch die Unternehmensanteile der einzelnen Gesellschafterinnen und Gesellschafter sein dürfen, wie Gewinn und Verlust aufgeteilt und welche Befugnisse die einzelnen Gesellschafter haben sollen. Auch die Regelungen zu Arbeitszeiten, Krankheits- und Urlaubstagen sollten Sie nicht vernachlässigen. Zudem ist es empfehlenswert, Regelungen für die Übertragung von Geschäftsanteilen und das Ausscheiden einer Gesellschafterin oder eines Gesellschafters festzulegen.