Wenn Sie sich selbstständig machen möchten, müssen Sie für Ihr Unternehmen eine Steuernummer beantragen. Warum das so ist, und was der Unterschied zur Steuer- oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer ist, erfahren Sie hier.
Die Steuernummer ist notwendig für Steuererklärungen und die Kommunikation mit dem Finanzamt sowie eine Pflichtangabe auf Rechnungen.
Die Beantragung erfolgt über das Finanzamt nach Anmeldung beim Gewerbeamt oder direkt über ELSTER für Freiberufler ohne Gewerbeanmeldung.
Bei Nutzung der Kleinunternehmerregelung oder bei Kleinbetragsrechnungen unter 250 Euro kann die Angabe der Steuernummer entfallen.
Wenn Sie sich selbstständig machen möchten, müssen Sie für Ihr Unternehmen eine Steuernummer beantragen. Warum das so ist, und was der Unterschied zur Steuer- oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer ist, erfahren Sie hier.
Die Steuernummer wird oft mit der Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID) verwechselt. Letztere erhält jeder Mensch bereits bei der Geburt von den Kommunalbehörden. Als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer müssen Sie die Steuer-ID zum Zweck der Lohnbuchhaltung Ihrem Arbeitgeber mitteilen. Zudem benötigen Sie diese Kennung zur Beantragung von Kindergeld.
Möchten Sie sich selbstständig machen, benötigen Sie zusätzlich eine gewerbliche Steuernummer, unter der Sie Ihre Steuererklärungen für Umsatzsteuer, Einkommenssteuer, Lohnsteuer und Gewerbesteuer abgeben. Das Finanzamt verwaltet unter dieser Nummer den gesamten Schriftverkehr mit Ihnen und kann so alle Steuerzahlungen oder -bescheide sofort zuordnen. Deshalb sind Sie verpflichtet, bei allen Schriftwechseln mit dem Finanzamt Ihre Steuernummer anzugeben.
Außerdem gehört die Nummer zu den Pflichtangaben auf Ihren Rechnungen. Es gibt allerdings Ausnahmen: Wenn Sie unter die Kleinunternehmerregelung fallen oder ein Rechnungsbetrag geringer als 250 Euro ist, wodurch die Kleinbetragsregelung greift, können Sie auf die Angabe verzichten.
Gewerbetreibende und Freiberuflerinnen und Freiberufler bekommen die Steuernummer nicht automatisch mit ihrer Gründung, sondern müssen sie beim zuständigen Finanzamt beantragen. Gewerbetreibende melden sich dafür zuerst beim zuständigen Gewerbeamt an. Anschließend füllen sie online im ELSTER-Portal den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung aus und schicken ihn an das zuständige Finanzamt, um die Steuernummer zu erhalten. Freiberuflerinnen und Freiberufler können die Steuernummer direkt in ELSTER beantragen, denn sie müssen kein Gewerbe anmelden. Wenn Sie noch keinen ELSTER-Zugang haben, beantragen Sie diesen einfach online.
Für den Fall, dass Sie Geschäfte im EU-Ausland tätigen und daher zusätzlich eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer benötigen, können Sie diese zusammen mit der Steuernummer beantragen. Sind Sie unsicher, wie Sie den Fragebogen ausfüllen müssen, wenden Sie sich an eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater.
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Rechnen Sie damit, dass es mehrere Wochen dauert, bis Sie Ihre Steuernummer haben. Die Bearbeitungsdauer Ihres Antrags hängt unter anderem von der Arbeitsauslastung des zuständigen Finanzamts ab. Sie können den Prozess eventuell beschleunigen, indem Sie den Fragebogen möglichst lückenlos ausfüllen und dabei keine widersprüchlichen Angaben machen. So vermeiden Sie Rückfragen und damit eine Verlängerung des Prozesses. Wenn Sie planen sich selbstständig zu machen, sollten Sie zudem Ihre Steuernummer so früh wie möglich anfordern, damit Sie unmittelbar nach Beginn Ihrer Tätigkeit Ihre Leistungen oder Produkte in Rechnung stellen können.