Im Verkaufsprozess für ein Unternehmen treffen Sie oft auf überhöhte Preisvorstellungen des Verkäufers. Wie Unternehmensbewertungen Ihnen dabei helfen, einen angemessenen Preis zu ermitteln, erfahren Sie in diesem Beitrag.
Eine Unternehmensbewertung kann helfen, bei einem Firmenkauf realistische Preisvorstellungen zu entwickeln.
Das Ertragswertverfahren ermittelt, wie hoch der zu erwartende Gewinn des Unternehmens ist, abgeleitet aus vorliegenden Bilanzen und Prognosen. Der Ertragswert ergibt sich aus dem prognostizierten Gewinn geteilt durch den Kapitalisierungszinssatz.
Das Substanzwertverfahren berücksichtigt vor allem materielle Vermögenswerte abzüglich Schulden und dient als Indikator für den Kapitalbedarf bei Neugründung.
Die Wahl des Bewertungsverfahrens hängt von Unternehmensgröße, Branche und Zweck der Bewertung ab – oft ist ein Methodenmix sinnvoll.
Im Verkaufsprozess für ein Unternehmen treffen Sie oft auf überhöhte Preisvorstellungen des Verkäufers. Wie Unternehmensbewertungen Ihnen dabei helfen, einen angemessenen Preis zu ermitteln, erfahren Sie in diesem Beitrag.
Übernehmen Sie eine Firma, statt eine zu gründen, profitieren Sie gleich mehrfach. Denn wenn das Unternehmen mit seinen Produkten oder Dienstleistungen bereits am Markt etabliert ist und einen festen Kundenstamm hat, ist keine langjährige Aufbauarbeit mehr erforderlich. Zudem können die scheidende Unternehmerin oder der Unternehmer und die vorhandenen Mitarbeitenden ihr Wissen an Sie weitergeben und Sie einarbeiten.
Diese gute Ausgangslage lassen sich Firmeninhaberinnen und -inhaber, die eine Nachfolge suchen, jedoch oft gut bezahlen. Damit Sie als Existenzgründerin oder Existenzgründer nicht zu viel für ein Unternehmen zahlen, ist eine sorgfältige Vorbereitung der Kaufverhandlungen das A und O. Behalten Sie dabei aber immer im Hinterkopf, dass es einen objektiven Unternehmenswert nicht gibt. Die Vorstellungen der Verhandlungsparteien, aber auch deren Alter, finanzielle Ausstattung und Risikobereitschaft, spielen bei den Verhandlungen immer eine Rolle.
Selbstverständlich bestimmen auch Angebot und Nachfrage den Preis einer Firma. Es empfiehlt sich, ein Gutachten zum Unternehmenswert erstellen zu lassen, auf das Sie bei Verhandlungen Bezug nehmen können. Die Erstellung einer solchen Firmenbewertung können Sie bei verschiedenen Fachleuten in Auftrag geben, z. B. bei Steuer- oder Unternehmensberaterinnen und -beratern, Wirtschaftsprüferinnen und -prüfern, Gutachterinnen und Gutachtern von Handelskammern oder bei Sachverständigen, die von der IHK bestellt sind. Bei der Berechnung des Unternehmenswerts lassen sich verschiedene Verfahren anwenden: das Ertragswertverfahren, das Substanzwertverfahren oder eine Mischform. Erstere beiden Berechnungsverfahren stellen wir im Folgenden näher vor.
Das Ertragswertverfahren ist in Deutschland am gängigsten bei der Berechnung des Firmenwerts. Im Fokus steht dabei die Frage, was Sie als Käuferin oder Käufer auf Dauer mit dem Unternehmen erwirtschaften können.
Als Berechnungsgrundlage dienen die Betriebsergebnisse der letzten drei Jahre und die Planzahlen für die nächsten Jahre. Die Berechnung des Unternehmenswerts erfolgt in vier Schritten:
Behalten Sie bei der Berechnung immer im Hinterkopf, dass das Ergebnis und die Gewinne Ihrer Vorgängerin oder Ihres Vorgängers nur ein Anhaltspunkt für Ihren eigenen Erfolg sind. Ihre Unternehmensführung wird sich wahrscheinlich von der der vorherigen Geschäftsführung unterscheiden und sich daher auch auf Ihren Gewinn auswirken.
Prognosezeitraum: 5 Jahre
Durchschnittlicher vorläufiger Gewinn pro Jahr: 60.000 Euro
Kapitalisierungszinssatz: 5 Prozent
1. Geschäftsjahr: 60.000 /1,05 = 57.100 Euro
2. Geschäftsjahr: 57.100 /1,05 = 54.400 Euro
3. Geschäftsjahr: 54.400 /1,05 = 51.800 Euro
4. Geschäftsjahr: 51.800 /1,05 = 49.300 Euro
5. Geschäftsjahr: 49.300 /1,05 = 47.000 Euro
Diese fünf Summen ergeben einen Ertragswert von insgesamt 259.600 Euro.
Entdecken Sie weitere spannende Inhalte aus unserer Themenwelt Existenzgründung.
Eine weitere Möglichkeit zur Berechnung des Unternehmenswerts ist das Substanzwertverfahren. Im Gegensatz zum Ertragswertverfahren handelt es sich dabei um eine rückwärtsgerichtete Betrachtung. Im Vordergrund stehen die vorhandenen Vermögenswerte. Der Substanzwert ist die Summe aller Wirtschaftsgüter des Anlage- und Umlaufvermögens eines Unternehmens abzüglich aller Verbindlichkeiten. Bei Vermögensgegenständen wie Gebäuden, Fahrzeugen, Maschinen und Rohstoffen ist der jeweilige Marktwert bzw. der Wiederbeschaffungspreis anzusetzen.
Der Substanzwert ist also der Betrag, den Sie für die Gründung des Unternehmens aufwenden müssten. Wenn Sie für Ihre Firmenübernahme einen Bankkredit aufnehmen möchten, dient der Substanzwert dazu, über vorhandene Sicherheiten Auskunft zu geben.
Welches Verfahren sich in Ihrem Fall anbietet, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Gerade bei kleinen und mittleren Betrieben kann es sinnvoll sein, erstmal mit mehreren Verfahren durchrechnen zu lassen. Sind aus vergangenen Firmenverkäufen innerhalb Ihrer Branche Vergleichswerte bekannt, können diese als Grundlage dienen. Die beschriebenen Verfahren der Unternehmensbewertung stellen jedoch immer nur einen Versuch dar, ein komplexes Gebilde wie eine Firma in Zahlen darzustellen. Sie schaffen lediglich eine Verhandlungsbasis für den Übernahmepreis.