Nicht jedes Unternehmen fällt in die Kategorie Kleingewerbe. Die eindeutige Bestimmung ist jedoch nicht einfach, denn das HGB trifft hier keine klare Aussage. Diese Kriterien bieten jedoch eine Orientierung:
- keine oder nur wenige Beschäftigte,
- kleine Geschäftsräume,
- geringe Anzahl von Geschäftsbeziehungen,
- geringe Kapitalausstattung,
- kleines Waren- oder Dienstleistungsspektrum.
- Der Umsatz liegt unter 800.000 Euro und/oder der Gewinn nicht über 80.000 Euro pro Jahr.
Falls Sie jedoch zu Beginn Ihrer Tätigkeit bereits absehen können, dass Sie die oben genannten Kriterien schnell überschreiten werden, lassen Sie sich diesbezüglich von Ihrer Steuerberaterin oder Ihrem Steuerberater sowie der Handwerkskammer oder Innung beraten. Dann können Sie abschätzen, ob Sie sich nicht besser direkt als Kaufmann ins Handelsregister eintragen lassen und dann Bilanzen statt Einnahmeüberschussrechnungen erstellen. Das kann auch ein Vorteil gegenüber Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartnern sein, da eingetragene Kaufleute meist ein höheres Ansehen genießen.