Was ist ein Kleingewerbe?

Kurz und kompakt

  • Ein Kleingewerbe ist eine einfache Unternehmensform für geringe Umsätze und eignet sich besonders für Gründerinnen und Gründer mit niedrigem Kapitalbedarf.

  • Die Anmeldung erfolgt beim Gewerbeamt, zusätzlich ist der steuerliche Fragebogen beim Finanzamt über ELSTER auszufüllen.

  • Kleingewerbetreibende haften mit ihrem Privatvermögen und dürfen keine Prokura erteilen oder frei einen Firmennamen wählen.

Diese Voraussetzungen müssen Sie erfüllen

Ein Gewerbe, das keine größere Organisation benötigt und dessen Umsatz und Gewinn bestimmte Grenzen nicht überschreitet, wird umgangssprachlich als Kleingewerbe bezeichnet. Das Kleingewerbe gilt als unbürokratische und einfache Form der Selbstständigkeit. Deswegen ist es für viele Gründerinnen und Gründer eine attraktive Lösung. Lesen Sie, wie und unter welche Voraussetzungen Sie ein Kleingewerbe führen können.

Kleingewerbe anmelden

Der erste Schritt in die Selbstständigkeit ist die Anmeldung eines Gewerbes. Gerade am Anfang kann es sinnvoll sein, das Unternehmen als Kleingewerbe anzumelden – auch für eine nebenberufliche Tätigkeit. Denn für Kleingewerbetreibende gelten die Regelungen des Handelsgesetzbuches (HGB) nicht. Zudem ist die Buchhaltung deutlich einfacher. Doch das Kleingewerbe bietet auch verschiedene Einschränkungen, die Sie als Gründerin oder Gründer kennen sollten.

Vor- und Nachteile der Anmeldung als Kleingewerbe

VorteileNachteile
Unkomplizierte Buchführung durch Einnahmenüberschussrechnung.Die Auswahl der Rechtsform ist eingeschränkt.
Keine Umsatzsteuer bei Unterschreiten der Kleinunternehmergrenze.Nicht jede Firmierung ist erlaubt. Der Unternehmensname muss immer mindestens Vor- und Nachnamen der Inhaberin oder des Inhabers beinhalten.
Die Gründung ist kostengünstig und unbürokratisch.Es ist keine Erteilung von Prokura möglich.
Es wird kein hohes Startkapital benötigt.Die Inhaberin oder der Inhaber haften mit ihrem Privatvermögen.

Gilt mein Unternehmen als Kleingewerbe?

Nicht jedes Unternehmen fällt in die Kategorie Kleingewerbe. Die eindeutige Bestimmung ist jedoch nicht einfach, denn das HGB trifft hier keine klare Aussage. Diese Kriterien bieten jedoch eine Orientierung:

  • keine oder nur wenige Beschäftigte,
  • kleine Geschäftsräume,
  • geringe Anzahl von Geschäftsbeziehungen,
  • geringe Kapitalausstattung,
  • kleines Waren- oder Dienstleistungsspektrum.
  • Der Umsatz liegt unter 800.000 Euro und/oder der Gewinn nicht über 80.000 Euro pro Jahr.

Falls Sie jedoch zu Beginn Ihrer Tätigkeit bereits absehen können, dass Sie die oben genannten Kriterien schnell überschreiten werden, lassen Sie sich diesbezüglich von Ihrer Steuerberaterin oder Ihrem Steuerberater sowie der Handwerkskammer oder Innung beraten. Dann können Sie abschätzen, ob Sie sich nicht besser direkt als Kaufmann ins Handelsregister eintragen lassen und dann Bilanzen statt Einnahmeüberschussrechnungen erstellen. Das kann auch ein Vorteil gegenüber Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartnern sein, da eingetragene Kaufleute meist ein höheres Ansehen genießen.

Tipp

Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Ihre Tätigkeit noch als Hobby zählt, wenden Sie sich an eine Steuerberatung oder das Finanzamt.

So melden Sie Ihr Kleingewerbe an

Vor der Anmeldung eines Kleingewerbes müssen Sie sich für eine der erlaubten Rechtsformen entscheiden: Einzelunternehmen, wenn Sie allein gründen, oder die GbR bei mehreren Gründern. Das Gewerbe können Sie beim Gewerbeamt Ihrer Stadt oder Gemeinde meist online anmelden. Für Handwerkerinnen und Handwerker ist es wichtig, sich auch in der Handwerkerrolle eintragen zu lassen, ansonsten erteilt die Gemeinde keinen Gewerbeschein. Der steuerliche Fragebogen für die Anmeldung ist über das Elsterprogramm elektronisch bei Ihrem Finanzamt einzureichen.

Ganz wichtig: In diesem Fragebogen können Sie auch die umsatzsteuerliche Kleinunternehmerregelung beantragen. Diese Regel befreit Selbstständige von der Umsatzsteuerpflicht. Die Voraussetzungen hierfür sind insbesondere für Gründerinnen und Gründer:

  • Sie haben im vorangegangenen Geschäftsjahr nicht mehr als 22.000 Euro Umsatz erzielt. Sollten Sie im Laufe eines Jahres Ihr Unternehmen gegründet haben, müssen Sie ihren erzielten Umsatz in einen Jahresumsatz umrechnen.
  • Sie überschreiten im laufenden Jahr voraussichtlich nicht die Umsatzgrenze von 50.000 Euro.

Muss ich auch ein Hobby als Gewerbe anmelden?

Grundsätzlich muss jede Person, die in Deutschland ein Gewerbe betreiben möchte, auch ein Gewerbe anmelden. Wenn Sie aber ansonsten nur Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit erzielen und lediglich hin und wieder Waren oder Dienstleistungen anbieten, kann die sogenannte Härteklausel greifen. Hier bleiben Gewinne bis zu 410 Euro pro Jahr einkommensteuerfrei. Das ist der Betrag, den Arbeitnehmer nebenberuflich steuerfrei erzielen dürfen. Bei höheren Gewinnen liegt sehr wahrscheinlich eine gewerbliche Tätigkeit vor. Dokumentieren Sie in jedem Fall Ihre Umsätze und Ausgaben in einem Kassenbuch. So können Sie im Zweifel gegenüber dem Finanzamt Rechenschaft ablegen.

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