Welche Rechtsform passt zu Ihrem Unternehmen?

Kurz und kompakt

  • Die Wahl der Rechtsform beeinflusst Haftung, Kapitalbedarf, Besteuerung und organisatorische Anforderungen eines Unternehmens maßgeblich.

  • Einzelunternehmen sind einfach zu gründen, bieten volle Entscheidungsfreiheit, bedeuten aber auch volle persönliche Haftung.

  • Ein späterer Wechsel der Rechtsform ist möglich, aber rechtlich aufwendig und sollte steuerlich sowie organisatorisch gut vorbereitet sein.

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Die passende Rechtsform finden

Als Existenzgründerin oder Existenzgründer haben Sie die Wahl zwischen unterschiedlichen Rechtsformen. Diese Entscheidung hat steuerliche, finanzielle und rechtliche Auswirkungen. Sie bestimmt unter anderem die Haftung, das benötigte Mindestkapital und den administrativen Aufwand. Hier erfahren Sie mehr über die Vor- und Nachteile der einzelnen Rechtsformen.

Was ist eine Rechtsform?

Eine Rechtsform legt den rechtlichen Rahmen fest, in dem ein Unternehmen entsteht, geführt wird und nach außen auftritt. Sie definiert, wer haftet, wie das Gesellschaftsvermögen organisiert ist, welche steuerlichen Regeln gelten und welche gesetzlichen Pflichten eingehalten werden müssen. Zudem bestimmt die Rechtsform, wie Entscheidungen getroffen werden, welche Mindestkapital- oder Buchführungspflichten gelten und wie flexibel sich das Unternehmen weiterentwickeln kann.

Einzelunternehmen, Personen- & Kapitalgesellschaft

Einzelunternehmen: Viele Gründende entscheiden sich für ein Einzelunternehmen, da der Aufwand bei der Gründung gering ist und sie kein Mindestkapital erfordert. Allerdings tragen Sie als Einzelunternehmerin oder Einzelunternehmer das alleinige Risiko. Sobald mindestens zwei Parteien an der Unternehmensgründung beteiligt sind, entsteht per Gesetz automatisch eine Gesellschaft. Hier wird zwischen Personen- und Kapitalgesellschaften unterschieden. 

Personengesellschaft: Eine Personengesellschaft ist ein Zusammenschluss von mindestens zwei Personen, die in der Rechtsform der Gesellschaft ein bestimmtes Ziel verwirklichen. Bei einer Personengesellschaft haftet mindestens eine Gesellschafterin bzw. ein Gesellschafter in vollem Umfang persönlich. Die Gesellschaft besitzt keine eigene Rechtspersönlichkeit, sodass die Gesellschafterinnen und Gesellschafter unmittelbar in die Geschäftsführung eingebunden sind und Entscheidungen gemeinsam treffen. Personengesellschaften zeichnen sich durch eine flexible Struktur und einen vergleichsweise schlanken Gründungsprozess aus.

Kapitalgesellschaft: Zur Gründung einer Kapitalgesellschaft sind mindestens zwei natürliche oder juristische Personen nötig, die sich jeweils mit eigenem Kapital an der Gesellschaft beteiligen. Wie viel Geld sie einbringen müssen, hängt von der Form der Kapitalgesellschaft ab. Im Gegensatz zur Personengesellschaft kann eine Kapitalgesellschaft Trägerin von Rechten und Pflichten sein und daher auch unter dem Firmennamen klagen oder verklagt werden. Zudem führen die Inhabenden einer Kapitalgesellschaft die Geschäfte in der Regel nicht selbst, sondern setzen dafür eine Geschäftsführung ein. 

Rechtsformen im Überblick

Einzelunternehmen

Gründende führen ihr Unternehmen allein und treffen alle Entscheidungen selbst. Die Gründung erfolgt formlos, ist unbürokratisch und erfordert kein Mindestkapital. Die vollständige persönliche Haftung erhöht zwar das Risiko, erleichtert jedoch häufig den Zugang zu Krediten und stärkt die Position im Geschäftsverkehr. Wenn Sie Ihr Unternehmen mithilfe einer Notarin oder eines Notars ins Handelsregister eintragen lassen, erhält Ihre Firma den Zusatz e. K. (eingetragener Kaufmann) und unterliegt der Anwendung des Handelsgesetzbuches (HGB).

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

Die GmbH ist eine Kapitalgesellschaft und besitzt eine eigene Rechtspersönlichkeit. Sie haftet ausschließlich mit dem Gesellschaftsvermögen. Aufgrund dieser Haftungsbeschränkung und ihrer klaren Struktur ist sie eine häufig gewählte Rechtsform, insbesondere für Unternehmen mit erhöhtem Kapitalbedarf oder mehreren Beteiligten. Zur Gründung einer GmbH müssen Sie ein Mindeststammkapital von 25.000 Euro aufbringen, aber nur die Hälfte davon auf ein Geschäftskonto einzahlen. Zudem ist ein Gesellschaftsvertrag mit notarieller Beurkundung notwendig. Auch eine Handelsregistereintragung ist Pflicht. Statt Barkapital können die Gesellschafterinnen und Gesellschafter auch Sachwerte wie Immobilien, Anlagen oder Fahrzeuge einbringen.

Gesellschaft mit beschränkter Haftung & Compagnie Kommanditgesellschaft (GmbH & Co KG)

Die GmbH & Co. KG ist eine Sonderform der Kommanditgesellschaft, bei der nicht eine natürliche Person, sondern eine GmbH die Rolle der voll haftenden Komplementärin übernimmt. Dadurch bleibt die Haftung auf das Gesellschaftsvermögen der GmbH beschränkt, während die Kommanditistinnen und Kommanditisten nur mit ihrer jeweiligen Einlage haften. Die Struktur kombiniert Elemente der Personengesellschaft wie flexible Beteiligungsmöglichkeiten mit den Vorteilen der beschränkten Haftung einer Kapitalgesellschaft. Die GmbH & Co. KG wird häufig in Familienunternehmen und Nachfolgemodellen genutzt.

Unternehmergesellschaft (UG)

Die UG (haftungsbeschränkt) ist eine Variante der GmbH und gehört damit zu den Kapitalgesellschaften. Sie verfügt über eine eigene Rechtspersönlichkeit und haftet ausschließlich mit dem Gesellschaftsvermögen. Eine Gründung ist bereits mit einem Mindeststammkapital von 1 Euro möglich, weshalb die Unternehmergesellschaft oft als „Mini-GmbH“ bezeichnet wird. Sacheinlagen sind verboten, wenn Sie damit nicht mindestens die Stammkapitalgrenze von 25.000 Euro erreichen. Zudem besteht eine Rücklagepflicht in Höhe von 25 Prozent des Gewinns. Wenn Sie das Stammkapital auf mindestens 25.000 Euro erhöht haben, dürfen Sie Ihre UG in eine GmbH umwandeln. Sie eignet sich besonders für Gründende, die mit einem kleinen Budget starten möchten, aber eine Haftungsbeschränkung wünschen. 

Aktiengesellschaft (AG)

Die Aktiengesellschaft ist eine Kapitalgesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit. Ihr Grundkapital beträgt mindestens 50.000 Euro und ist in Aktien aufgeteilt, die von Aktionärinnen und Aktionären gehalten werden. Die Haftung ist auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt. Die Gründung erfordert einen notariell beurkundeten Gesellschaftsvertrag und die Eintragung ins Handelsregister. Durch ihre Struktur eignet sich die AG insbesondere für Unternehmen mit größerem Kapitalbedarf oder für Modelle, in denen Anteilsübertragungen und Beteiligungen flexibel gestaltet werden sollen.

Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)

Die Gründung einer GbR, die zur Personengesellschaft zählt, geht wie die Gründung eines Einzelunternehmens leicht und unbürokratisch vonstatten. Dazu müssen sich mindestens zwei Personen geschäftlich zusammentun. Für eine GbR-Gründung sind weder ein Mindestkapital noch ein schriftlicher Vertrag vorgeschrieben. Allerdings empfiehlt sich der Abschluss eines Gesellschaftsvertrags, weil sich darin wichtige Fragen wie die Vertretungsregelung oder Haftungsverteilung regeln lassen. Betreiben Sie mit einer GbR ein Gewerbe, müssen Sie das beim örtlichen Gewerbe- oder Ordnungsamt anmelden. Wenn Freiberuflerinnen und Freiberufler sich zu einer GbR zusammentun, genügt es, beim Finanzamt eine Steuernummer für die Gesellschaft zu beantragen.

Offene Handelsgesellschaft (OHG)

Wenn der Geschäftsumfang einer GbR zunimmt und eine Eintragung ins Handelsregister erfolgt, wird sie zur OHG. Das geschieht mitunter automatisch, sobald eine GbR aufgrund des Umsatzes nicht mehr als Kleingewerbe gelten kann. Bei einer OHG, Personengesellschaft, kommt ebenfalls das Handelsgesetzbuch (HGB) zur Anwendung, was für die Gesellschaft unter anderem die Verpflichtung zur doppelten Buchführung mit sich bringt und somit höheren kaufmännischen Aufwand bedeutet.

Kommanditgesellschaft (KG)

Die KG ist eine Sonderform der OHG. Sie besteht aus mindestens zwei Gesellschafterinnen oder Gesellschaftern. Mindestens eine der beiden Personen, die sogenannte Komplementärin oder der Komplementär, haftet unbeschränkt mit seinem gesamten Vermögen. Die andere Person, die sogenannte Kommanditistin oder der Kommanditist, haftet dagegen nur in der Höhe seiner festgelegten Einlage. Eine KG ist immer auf den Betrieb eines Handelsgewerbes ausgerichtet. Für Freiberuflerinnen und Freiberufler kommt sie also nicht infrage. Für Familiengesellschaften ist die KG eine günstige Rechtsform, die auch gern gewählt wird, um eine Unternehmensnachfolge vorzubereiten. Für die Gründung einer KG ist ebenfalls kein Mindestkapital erforderlich und die Gründungskosten sind überschaubar.

Genossenschaft (eG)

Die Genossenschaft ist eine eigenständige Rechtsform und verfügt über eine eigene Rechtspersönlichkeit. Sie entsteht durch den Zusammenschluss von mindestens drei Personen, die gemeinsam wirtschaftliche, soziale oder kulturelle Ziele verfolgen. Die Haftung ist auf das Vermögen der Genossenschaft beschränkt. Entscheidungen werden in einem demokratischen Verfahren getroffen, bei dem in der Regel jedes Mitglied eine Stimme hat. Die Gründung erfordert eine Satzung, die Eintragung in das Genossenschaftsregister sowie die Mitgliedschaft in einem genossenschaftlichen Prüfungsverband. Genossenschaften eignen sich insbesondere für gemeinschaftlich organisierte Geschäftsmodelle und kooperative Formen der Zusammenarbeit.

Anzahl der Unternehmensneugründungen in Deutschland im Jahr 2024 nach Rechtsform

Weitere Informationen: Deutschland; gemäß Gewerbeanzeigenstatistik

Quelle: Statistisches Bundesamt, Statista 2025

Bedeutung der Rechtsform bei der Gründung

Die Wahl der Rechtsform gehört zu den grundlegenden Entscheidungen bei einer Unternehmensgründung. Sie legt fest, wie die Haftung geregelt ist, welches Mindestkapital erforderlich ist, wie das Gesellschaftsvermögen organisiert wird und welche steuerlichen Vorgaben gelten. Darüber hinaus beeinflusst sie den administrativen Aufwand, die interne Entscheidungsstruktur sowie die Möglichkeiten, Kapital aufzunehmen oder Beteiligungen zu erlauben. Die Rechtsform bestimmt somit maßgeblich die rechtlichen, finanziellen und organisatorischen Rahmenbedingungen, unter denen das Unternehmen startet und sich weiterentwickelt.

Kriterien zur Rechtsformwahl

Eine zentrale Rolle spielt die Haftung, also die Frage, ob privat gehaftet oder nur das Gesellschaftsvermögen eingesetzt wird. Ebenso wichtig sind der Kapitalbedarf und das erforderliche Mindestkapital, die sich je nach Rechtsform deutlich unterscheiden. 

Auch die steuerlichen Auswirkungen beeinflussen die Entscheidung, da Einzelunternehmen und Personengesellschaften einkommensteuerpflichtig sind, während Kapitalgesellschaften der Körperschaftsteuer unterliegen. Zusätzlich fällt in vielen Fällen Gewerbesteuer an. Hinzu kommen der Initialaufwand bei der Gründung, der mit der jeweiligen Rechtsform verbunden ist, die gewünschte Flexibilität in der Unternehmensstruktur sowie die Frage, ob das Geschäftsmodell für externe Investorinnen und Investoren geöffnet sein soll.

Ein bewusster Rechtsformvergleich hilft

Die Rechtsform legt fest, wie ein Unternehmen intern geführt wird – von Entscheidungswegen über Buchführungspflichten bis hin zu Beteiligungsmöglichkeiten. Sie beeinflusst außerdem, wie flexibel sich ein Unternehmen weiterentwickeln und ob es für Investorinnen und Investoren attraktiv sein kann. Ein bewusster Rechtsformvergleich hilft daher, spätere rechtliche und organisatorische Hürden zu vermeiden.

Die Rechtsform wechseln

Ein Wechsel der Rechtsform ist grundsätzlich möglich. Je nach Ausgangs- und Zielrechtsform stehen dafür verschiedene rechtliche Verfahren zur Verfügung. Dazu zählen Umwandlungen nach dem Umwandlungsgesetz (UmwG), Formwechsel, Verschmelzungen oder Ausgliederungen. Ein Rechtsformwechsel kann steuerliche, organisatorische und rechtliche Auswirkungen haben und erfordert häufig notarielle Schritte sowie Eintragungen im Handelsregister.

FAQs zur Rechtsform für Unternehmen

Für Einzelgründerinnen und Einzelgründer eignen sich besonders das Einzelunternehmen, die UG oder die GmbH. Ein Einzelunternehmen gehört zu den Unternehmensformen mit dem geringsten Startaufwand, da weder Mindestkapital noch notarielle Schritte notwendig sind. Wer eine Haftungsbeschränkung wünscht, aber nur wenig Startkapital hat, entscheidet sich häufig für die UG. Besteht der Wunsch nach einer etablierten Struktur und stärkerer Außenwirkung, bietet sich die GmbH an, die jedoch höhere Kapitalanforderungen und einen größeren Gründungsaufwand mit sich bringt.

Die UG ist eine Sonderform der GmbH, unterscheidet sich jedoch durch das erforderliche Mindestkapital und den strukturellen Aufbau. Während die GmbH ein Stammkapital von 25.000 Euro vorsieht, startet die UG bereits ab einem Euro, was sie für Unternehmensformen mit geringem Kapitalbedarf attraktiv macht. Dafür muss die UG jährlich 25 Prozent ihres Gewinns als Rücklage bilden, bis das Kapital einer GmbH erreicht wird. Beide Rechtsformen bieten eine Haftungsbeschränkung auf das Gesellschaftsvermögen, unterscheiden sich aber im Gründungsaufwand und in ihrer Außenwirkung.

Ein Wechsel der Rechtsform ist grundsätzlich möglich und wird oft genutzt, um eine wachsende Unternehmensstruktur anzupassen. Solche Umwandlungen erfolgen nach den Vorgaben des Umwandlungsgesetzes und reichen vom Formwechsel bis zu Verschmelzungen oder Ausgliederungen. Die Änderung wirkt sich auf Haftung, Steuern und organisatorische Prozesse aus und ist mit einem gewissen Gründungsaufwand verbunden. Vor einem Rechtsformwechsel empfiehlt sich eine sorgfältige rechtliche und steuerliche Planung.

Start-ups mit Investorinnen und Investoren bevorzugen meist Unternehmensformen, die eine klare Beteiligungsstruktur und eine beschränkte Haftung bieten. Besonders geeignet sind GmbH und AG, da sie sowohl Anteilsübertragungen als auch Beteiligungsmodelle strukturiert ermöglichen. Die UG ist für den Einstieg ebenfalls möglich, wird jedoch bei größeren Investmentrunden oft in eine GmbH umgewandelt. Die AG eignet sich vor allem für Start-ups mit starkem Wachstum und großem Kapitalbedarf.

Für die Gründung einer GmbH ist ein Mindeststammkapital von 25.000 Euro erforderlich. Davon müssen mindestens 12.500 Euro vor der Eintragung in das Handelsregister eingezahlt werden. Weitere Mittel können als Sacheinlagen eingebracht werden. Diese Kapitalanforderung unterscheidet die GmbH von Unternehmensformen wie dem Einzelunternehmen oder der UG, die mit weniger Kapital starten.

Die geringste persönliche Haftung bieten Kapitalgesellschaften wie die UG, die GmbH oder die AG. Bei diesen Rechtsformen ist die Haftung auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt, sodass das Privatvermögen der Gründerinnen und Gründer geschützt bleibt. Diese Haftungsbeschränkung führt jedoch zu einem höheren Gründungsaufwand und strengeren gesetzlichen Vorgaben im Vergleich zu Personengesellschaften oder Einzelunternehmen.

Steuerlich unterscheiden sich die Unternehmensformen deutlich. Einzelunternehmen und Personengesellschaften unterliegen der Einkommensteuer, während Kapitalgesellschaften der Körperschaftsteuer unterliegen. Unabhängig von der Rechtsform fällt in vielen Fällen zusätzlich Gewerbesteuer an. Die Wahl der Rechtsform beeinflusst somit die steuerliche Belastung und die Möglichkeiten der Gewinnverwendung.

Die Buchführungspflichten hängen stark von der gewählten Rechtsform und dem Unternehmensumfang ab. Kapitalgesellschaften wie GmbH, UG und AG unterliegen strengen handelsrechtlichen Vorgaben, einschließlich doppelter Buchführung und Jahresabschlüssen. Einzelunternehmen und Personengesellschaften haben je nach Umsatz und Gewinn weniger umfangreiche Anforderungen, was den administrativen Aufwand reduziert. Mit zunehmender Größe steigen jedoch für alle Unternehmensformen die Pflichten.

Ja, die Rechtsform muss zu Beginn des Gründungsprozesses festgelegt werden, da sie Grundlage für Verträge, Anmeldungen und den rechtlichen Aufbau des Unternehmens ist. Die Rechtsform bestimmt die Haftungsstruktur, die steuerliche Behandlung und den notwendigen Gründungsaufwand. 

Am schnellsten gegründet ist das Einzelunternehmen, da diese Rechtsform mit sehr geringem Gründungsaufwand verbunden ist und keine notariellen Schritte oder Kapitalvorgaben bestehen. Auch die GbR zählt zu den schnell zu gründenden Unternehmensformen. Kapitalgesellschaften wie UG, GmbH oder AG benötigen dagegen notarielle Beurkundung, Registereintragungen und damit mehr Zeit.

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