Die GmbH und die UG (haftungsbeschränkt) sind Kapitalgesellschaften mit eigener Rechtspersönlichkeit. Sie sind also juristische Personen und damit eigenständig steuerpflichtig. Bei beiden Varianten ist die Haftung immer auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt. Bei der UG (haftungsbeschränkt) handelt es sich um eine Variante, die sich auch Mini-GmbH nennt, weil ein Startkapital von nur einem Euro zur Gründung ausreicht.
Merkmale der Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Zur Gründung einer GmbH müssen Sie ein Mindeststammkapital von 25.000 Euro aufbringen, aber nur die Hälfte davon auf ein Geschäftskonto einzahlen. Zudem ist ein Gesellschaftsvertrag mit notarieller Beurkundung notwendig und auch eine Handelsregistereintragung ist Pflicht. Statt Barkapital können die Gesellschafterinnen und Gesellschafter auch Sachwerte wie Immobilien, Anlagen oder Fahrzeuge einbringen.
Merkmale der Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)
Eine UG ist keine eigenständige Rechtsform, sondern eine Sonderform der GmbH. Die Gründung einer UG ist theoretisch schon mit einem Startkapital von einem Euro möglich. Sie sollten den Betrag allerdings am erwarteten Finanzbedarf Ihres Unternehmens ausrichten. Sacheinlagen sind verboten, wenn Sie damit nicht mindestens die Stammkapitalgrenze von 25.000 Euro erreichen.
Im Geschäftsverkehr müssen Sie den Zusatz "haftungsbeschränkt" immer mitführen, um möglichen Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartnern auf den ersten Blick klarzumachen, dass es sich um eine haftungsbeschränkte Gesellschaft handelt, die mit weniger als 25.000 Euro Stammkapital gegründet wurde. Zudem besteht eine Rücklagepflicht in Höhe von 25 Prozent des Gewinns.
Wenn Sie das Stammkapital auf mindestens 25.000 Euro erhöht haben, dürfen Sie Ihre UG in eine GmbH umwandeln.