Einzelunternehmen: Viele Gründende entscheiden sich für ein Einzelunternehmen, da der Aufwand bei der Gründung gering ist und sie kein Mindestkapital erfordert. Allerdings tragen Sie als Einzelunternehmerin oder Einzelunternehmer das alleinige Risiko. Sobald mindestens zwei Parteien an der Unternehmensgründung beteiligt sind, entsteht per Gesetz automatisch eine Gesellschaft. Hier wird zwischen Personen- und Kapitalgesellschaften unterschieden.
Personengesellschaft: Eine Personengesellschaft ist ein Zusammenschluss von mindestens zwei Personen, die in der Rechtsform der Gesellschaft ein bestimmtes Ziel verwirklichen. Bei einer Personengesellschaft haftet mindestens eine Gesellschafterin bzw. ein Gesellschafter in vollem Umfang persönlich. Die Gesellschaft besitzt keine eigene Rechtspersönlichkeit, sodass die Gesellschafterinnen und Gesellschafter unmittelbar in die Geschäftsführung eingebunden sind und Entscheidungen gemeinsam treffen. Personengesellschaften zeichnen sich durch eine flexible Struktur und einen vergleichsweise schlanken Gründungsprozess aus.
Kapitalgesellschaft: Zur Gründung einer Kapitalgesellschaft sind mindestens zwei natürliche oder juristische Personen nötig, die sich jeweils mit eigenem Kapital an der Gesellschaft beteiligen. Wie viel Geld sie einbringen müssen, hängt von der Form der Kapitalgesellschaft ab. Im Gegensatz zur Personengesellschaft kann eine Kapitalgesellschaft Trägerin von Rechten und Pflichten sein und daher auch unter dem Firmennamen klagen oder verklagt werden. Zudem führen die Inhabenden einer Kapitalgesellschaft die Geschäfte in der Regel nicht selbst, sondern setzen dafür eine Geschäftsführung ein.