Bei einem nachrangigen Darlehen handelt es sich um eine Finanzierungsform mit Besonderheiten beim Rückzahlungsanspruch. Wie der Name schon sagt, werden die Forderungen, die der Kreditgeber eines nachrangigen Darlehens an den Kreditnehmer stellen kann, nachrangig gegenüber anderen Kreditgebern behandelt. Das bedeutet, dass sie erst bedient werden, wenn die anderen Verbindlichkeiten beglichen sind.
Zudem müssen in vielen Fällen keine Sicherheiten hinterlegt werden. Diese Aspekte führen zu einem höheren Risiko für den Kreditgeber. Aus diesem Grund ist ein Nachrangdarlehen oft mit höheren Zinsen verbunden als ein klassischer Unternehmerkredit. Dennoch ist es für viele Geschäftsfrauen und Geschäftsleute attraktiv, ein nachrangiges Darlehen abzuschließen. In vielen Fällen wird das Nachrangdarlehen bei der Bilanzanalyse und dem Ratingprozess durch Kreditinstitute oder Ratingagenturen als wirtschaftliches Eigenkapital gewertet und verbessert so die Eigenkapitalquote. Das kann dazu führen, dass das Unternehmen Kredite zu günstigeren Konditionen aufnehmen kann.
Nachrangdarlehen haben in den meisten Fällen eine Laufzeit zwischen fünf und zehn Jahren. Ob das Darlehen in mehreren Raten oder auf einmal getilgt wird, hängt von den individuellen Vereinbarungen zwischen Kreditgeber und -nehmer ab.