Wenn das Eigenkapital für die Unternehmensgründung nicht ausreicht, ist ein Kredit eine gute Möglichkeit zur Geldbeschaffung. In der Regel benötigen Sie für die Bewilligung des Kredits Sicherheiten.
Kreditsicherheiten dienen Banken als Absicherung, falls Kreditnehmende ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen.
Personensicherheiten wie Bürgschaften oder Schuldbeitritte binden Dritte mit ein, die bei Zahlungsausfall haften. Sachsicherheiten wie Hypotheken, Grundschulden oder Fahrzeuge stützen sich auf den materiellen Wert verwertbarer Gegenstände.
Banken bevorzugen werthaltige und leicht verwertbare Sicherheiten wie Immobilien, Lebensversicherungen oder Wertpapiere.
Wenn das Eigenkapital für die Unternehmensgründung nicht ausreicht, ist ein Kredit eine gute Möglichkeit zur Geldbeschaffung. In der Regel benötigen Sie für die Bewilligung des Kredits Sicherheiten.
Wenn Sie als Existenzgründerin oder Existenzgründer einen Kredit oder ein Darlehen aufnehmen, müssen Sie sicherstellen, dass Kreditgebende Instanz ihr Geld auch zurückerhält. Gerade bei größeren Summen reicht die Bonität von Gründerinnen und Gründern nicht immer aus. Damit der Kredit dennoch gewährt wird, können Sie auf Sicherheiten zurückgreifen. Bei den Personensicherheiten springen eine oder mehrere Personen ein, wenn die Gläubigerin oder der Gläubiger das Darlehen nicht begleichen kann. Die wichtigste Variante ist dabei die Bürgschaft. Eine weitere Art der Personalsicherheit ist der Schuldbeitritt. Hier kann eine dritte Person gemeinsam mit der ursprünglichen kreditnehmenden Person zum Gesamtschuldner werden. Bei Sachsicherheiten, die auch Realsicherheiten genannt werden, wird die Sicherheit durch eine Sache gewährleistet. Die bekanntesten Formen sind die Hypothek und die im Grundbuch eingetragene Grundschuld. Sie finden beim Haus- und Grundstückskauf Anwendung. Aber auch eine mobile Sache – zum Beispiel ein Auto – kann als Sachsicherheit dienen.
Der Wert wird je nach Art der Kreditsicherheit unterschiedlich festgelegt. Bei der Personalsicherheit ist die Bonität des Bürgen ausschlaggebend. Diese sagt aus, ob die Person in der Lage ist, im Notfall einzuspringen und den Kredit abzubezahlen. Wird eine Immobilie als Kreditsicherheit verwendet, dann ist der Verkehrswert der Immobilie abzüglich eines Sicherheitsabschlags von 10 bis 15 Prozent maßgeblich. Bei anderen Sachsicherheiten, zum Beispiel einem Auto oder einer Maschine, wird der Wert von einer unabhängigen Gutachterin oder einem Gutachter ermittelt.
Eine besonders hohe Akzeptanz haben Sicherheiten, deren Wert beständig ist und die sich gut verwerten lassen. Das sind zum Beispiel:
Kann eine kreditnehmende Person nichts davon vorweisen, kommen auch Sicherheitsübertragungen von Fahrzeugen oder Maschinen in Frage. Sachwerte wie Warenbestände, Geräte und Einrichtungsgegenstände werden nur im Notfall akzeptiert.
Eine gesetzliche Regelung, wann die Bank die Sicherheit verwerten darf, gibt es nicht. Dies ist im Kreditvertrag festgelegt. Es kann sein, dass die Sicherheit nach drei Mahnungen oder auch sofort bei der ersten nicht bezahlten Rate einspringen muss. Sollten Sie Ihren Kredit nicht mehr bedienen können, bespricht Ihre Beraterin oder Ihr Berater bei Ihrer Volksbank Raiffeisenbank gerne die Möglichkeiten mit Ihnen.
Entdecken Sie weitere spannende Inhalte aus unserer Themenwelt Existenzgründung.