Insbesondere bei der Rechtsform der GmbH gelten für Sie als Geschäftsführung und gesetzliche Vertretung der Gesellschaft einige spezielle Regelungen. Der Gesetzgeber hat diese Regelungen im GmbH-Gesetz (GmbHG) zusammengefasst. Sie betreffen vor allem Ihre Befugnisse als Geschäftsführerin oder Geschäftsführer sowie Fragen der Haftung.
Als Geschäftsführerin oder Geschäftsführer vertreten Sie die Gesellschaft sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich. Sie verantworten alle Maßnahmen, die dazu beitragen, den vertraglich festgelegten Unternehmenszweck zu erfüllen. Dafür müssen Sie sämtliche Finanzen im Blick haben, um Investitionen zu planen und die Liquidität Ihres Unternehmens sicherzustellen. Auch die Unternehmenssteuerung, um gesetzte Ziele mit Ihrem Unternehmen zu erreichen, fallen in Ihren Aufgabenbereich. Damit Ihr Unternehmen erfolgreich sein kann, sollten Sie zudem Betriebsabläufe und das Tagesgeschäft planen. Auch das Personalmanagement, die Mitarbeitendenführung und die Teamentwicklung gehören dazu. Die besondere Verantwortung, die diese Aufgaben mit sich bringt, wird üblicherweise durch eine angemessene Vergütung kompensiert. Neben einem hohen Grundgehalt können dazu auch Tantiemen, Unternehmensanteile, die Bereitstellung eines Firmenwagens oder eine betriebliche Altersvorsorge (z. B. Direktversicherung) zählen.
Aus der Gestaltungsfreiheit und der großen Verantwortung einer Geschäftsführerin oder eines Geschäftsführers ergeben sich im Gegenzug auch diverse Pflichten. So unterliegen Sie als Geschäftsführung laut GmbHG der Sorgfaltspflicht. Das bedeutet, Sie müssen bei Ihren Aufgaben stets die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns walten lassen. Im Geschäftsführervertrag wird zudem in der Regel eine Verschwiegenheitspflicht vereinbart. Sie müssen demnach Betriebsgeheimnisse wahren und sich einem Wettbewerbsverbot unterwerfen. Gegenüber den Gesellschafterinnen und Gesellschaftern sind Sie als Geschäftsführung per Gesetz verpflichtet, jederzeit Auskunft über das Unternehmen (z. B. zu aktuellen Kennzahlen) zu geben. Auch den Beschlüssen und Weisungen der Gesellschafterinnen und Gesellschaftern müssen Sie Folge leisten. Zu Ihren steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Pflichten als Geschäftsführerin oder Geschäftsführer zählen die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung, die fristgerechte Erstellung der Bilanzen und die korrekte Abführung der Sozialabgaben.