Basiswissen für Geschäftsführende

Kurz und kompakt

  • Geschäftsführende müssen gesetzliche Pflichten erfüllen, darunter Sorgfaltspflicht, Verschwiegenheit, Wettbewerbsverbot und ordnungsgemäße Buchführung.

  • Bei Pflichtverstößen drohen persönliche Haftungen, etwa bei Fehlentscheidungen, Insolvenzverschleppung oder Verstößen gegen Schutzrechte.

  • Um Risiken zu minimieren, helfen klare Vertragsregelungen, Weiterbildung, Beratung und der Abschluss einer D&O-Versicherung.

Wie Sie als Geschäftsführer Pflichtverletzungen vorbeugen und sich schützen können

Als Geschäftsführung vertreten Sie Ihr Unternehmen nach innen und außen. Im Regelfall haben Sie in dieser verantwortungsvollen Position viel Gestaltungsfreiheit. Aber auch die damit verbundenen Pflichten und Risiken sollten Sie stets bedenken. Welche das sind, erfahren Sie hier.

Rechte & Pflichten

Insbesondere bei der Rechtsform der GmbH gelten für Sie als Geschäftsführung und gesetzliche Vertretung der Gesellschaft einige spezielle Regelungen. Der Gesetzgeber hat diese Regelungen im GmbH-Gesetz (GmbHG) zusammengefasst. Sie betreffen vor allem Ihre Befugnisse als Geschäftsführerin oder Geschäftsführer sowie Fragen der Haftung.

Als Geschäftsführerin oder Geschäftsführer vertreten Sie die Gesellschaft sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich. Sie verantworten alle Maßnahmen, die dazu beitragen, den vertraglich festgelegten Unternehmenszweck zu erfüllen. Dafür müssen Sie sämtliche Finanzen im Blick haben, um Investitionen zu planen und die Liquidität Ihres Unternehmens sicherzustellen. Auch die Unternehmenssteuerung, um gesetzte Ziele mit Ihrem Unternehmen zu erreichen, fallen in Ihren Aufgabenbereich. Damit Ihr Unternehmen erfolgreich sein kann, sollten Sie zudem Betriebsabläufe und das Tagesgeschäft planen. Auch das Personalmanagement, die Mitarbeitendenführung und die Teamentwicklung gehören dazu. Die besondere Verantwortung, die diese Aufgaben mit sich bringt, wird üblicherweise durch eine angemessene Vergütung kompensiert. Neben einem hohen Grundgehalt können dazu auch Tantiemen, Unternehmensanteile, die Bereitstellung eines Firmenwagens oder eine betriebliche Altersvorsorge (z. B. Direktversicherung) zählen.

Aus der Gestaltungsfreiheit und der großen Verantwortung einer Geschäftsführerin oder eines Geschäftsführers ergeben sich im Gegenzug auch diverse Pflichten. So unterliegen Sie als Geschäftsführung laut GmbHG der Sorgfaltspflicht. Das bedeutet, Sie müssen bei Ihren Aufgaben stets die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns walten lassen. Im Geschäftsführervertrag wird zudem in der Regel eine Verschwiegenheitspflicht vereinbart. Sie müssen demnach Betriebsgeheimnisse wahren und sich einem Wettbewerbsverbot unterwerfen. Gegenüber den Gesellschafterinnen und Gesellschaftern sind Sie als Geschäftsführung per Gesetz verpflichtet, jederzeit Auskunft über das Unternehmen (z. B. zu aktuellen Kennzahlen) zu geben. Auch den Beschlüssen und Weisungen der Gesellschafterinnen und Gesellschaftern müssen Sie Folge leisten. Zu Ihren steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Pflichten als Geschäftsführerin oder Geschäftsführer zählen die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung, die fristgerechte Erstellung der Bilanzen und die korrekte Abführung der Sozialabgaben.

Schutz für Geschäftsführende und Verantwortliche in der Unternehmensleitung

D&O-Versicherung

Die D&O-Versicherung ist eine Haftpflichtversicherung speziell für Führungskräfte und schützt vor den finanziellen Folgen von Fehlentscheidungen.

Wann werde ich als Geschäftsführung haftbar gemacht?

Verstöße gegen Ihre Pflichten können weitreichende Folgen für Sie haben, denn als Geschäftsführerin oder Geschäftsführer haften Sie für mögliche entstandene Schäden – im schlimmsten Fall sogar mit Ihrem Privatvermögen. Einige konkrete Haftungsfälle haben wir für Sie beispielhaft zusammengetragen:

  • Schätzen Sie das Risiko eines Geschäfts falsch ein und handeln ohne die Zustimmung der Gesellschafterin oder des Gesellschafters, kann dieses fahrlässige Risikomanagement zu einer persönlichen Haftung gegenüber der GmbH führen. Für Banken und Finanzdienstleister gelten die sogenannten "Mindestanforderungen an das Risikomanagement" (MaRisk), um solchen Haftungsfällen vorzubeugen.
  • Auch im Falle einer Insolvenzverschleppung können Sie als Geschäftsführerin oder Geschäftsführer haftbar gemacht werden. Denn es ist Ihre Aufgabe, einer drohenden Überschuldung entgegenzuwirken, die Gesellschafterin oder den Gesellschafter zu informieren und ggf. einen Insolvenzantrag zu stellen. Kommen Sie dieser Pflicht nicht nach, haften Sie für die Folgen.
  • Wenn Sie Mitarbeitende beschäftigen, ist ebenfalls Sorgfalt geboten. Sollten Ihnen bei der Berechnung der Lohnsteuer oder der Sozialabgaben schuldhafte Fehler nachgewiesen werden können, kann das eine Haftung zur Folge haben.
  • Da Sie sich mit Unterzeichnung Ihres Geschäftsführervertrags in der Regel auch einem Wettbewerbsverbot unterwerfen, können Sie wegen Missachtung der Treuepflicht belangt werden, wenn Sie als Geschäftsführerin oder Geschäftsfüher nebenbei ein konkurrierendes Gewerbe betreiben.
  • Bei einem Verstoß gegen Schutzrechte, also im Falle einer Urheberrechtsverletzung oder eines Markenrechtsverstoßes, können Sie als Geschäftsführerin oder Geschäftsführer ebenfalls persönlich haftbar gemacht werden.


So vermindern Sie das Haftungsrisiko

So bedrohlich diese Beispiele klingen mögen – das Haftungsrisiko können Sie mindern. Sie können schon in Ihrem Vertrag Vereinbarungen treffen, die Ihre persönliche Haftung reduzieren. Seminare für Geschäftsführende und der regelmäßige Austausch mit Kolleginnen und Kollegen und Ihrer Steuerberaterin oder Ihrem Steuerberater können Ihnen ebenfalls helfen. Sie können darüber hinaus eine sogenannte Directors-and-Officers-Versicherung abschließen. Eine solche Versicherung (auch Managerhaftpflichtversicherung genannt) schließt in der Regel das Unternehmen ab. Der Versicherungsschutz umfasst jedoch die Geschäftsführung und weitere Organe der Gesellschaft. So sind Sie als Geschäftsführerin oder Geschäftsführer im Falle einer vermeintlichen oder tatsächlichen Pflichtverletzung vor Ansprüchen des Unternehmens oder von Dritten geschützt.