Die Beantragung einer Betriebsnummer ist für Sie als Arbeitgeber grundsätzlich kostenfrei. Durch den Online-Antrag entfällt zwar die Bearbeitungsdauer, dennoch sollten Sie den Antrag stellen, bevor das Beschäftigungsverhältnis beginnt. So können Sie die Nummer direkt nutzen, wenn Sie Arbeitnehmer zum Beispiel bei der Krankenkasse anmelden.
Durch die Betriebsnummer ist Ihre Firma für die Sozialversicherungsträger, also für Rentenversicherungen, Krankenkassen und Berufsgenossenschaften, auffindbar. Hat Ihr Unternehmen mehrere Niederlassungen in verschiedenen Gemeinden oder mehrere Zweigstellen in derselben Gemeinde mit unterschiedlichen Tätigkeitsfeldern, müssen Sie für jeden Betrieb eine eigene Betriebsnummer beantragen.
Die Betriebsnummer hat auch statistische Bedeutung, denn die mit ihr verknüpften Daten fließen in die Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit ein.
Sie sind verpflichtet, dem Betriebsnummernservice der Arbeitsagentur eine entsprechende Meldung zu machen, wenn sich Grundlegendes in Ihrer Firma ändert. Dazu zählen zum Beispiel neue Adressen, Inhaberwechsel oder die Änderung des Tätigkeitsschwerpunkts.