Da es sich bei der Krankenversicherung um eine Sozialversicherung handelt, besteht in Deutschland eine Krankenversicherungspflicht. Während Sie jedoch als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer im Regelfall Pflichtmitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind, haben Sie als Freiberuflerin oder Freiberufler zu Beginn Ihrer Selbstständigkeit die Wahl zwischen einer Weiterversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung oder einem Wechsel in eine private Krankenversicherung (PKV).
Diese Wahlfreiheit gilt allerdings nicht für jeden. Wenn Sie vor Ihrer Selbstständigkeit schon im Angestelltenverhältnis privat krankenversichert waren, müssen Sie sich auch weiterhin privat absichern. Für Selbstständige stellt die PKV oft eine Alternative dar, da sie vielfach bessere Leistungen anbietet als die GKV – und das teilweise sogar zu einem günstigeren Preis. Sie sollten aber Angebote verschiedener privater Krankenkassen einholen, um die Tarife miteinander vergleichen zu können. Bei den Beiträgen für eine private Krankenversicherung spielen verschiedene Faktoren wie das Eintrittsalter, Ihr Gesundheitszustand, Ihr Beruf und der gewünschte Versicherungsumfang eine Rolle. Wenn Sie weitere Personen versichern möchten, wirkt sich das ebenfalls auf die Höhe Ihres Beitrags aus. Eine Mitversicherung von Familienmitgliedern wie in der GKV gibt es bei der PKV nicht.
Wenn Sie auch als Freiberuflerin oder Freiberufler weiterhin bei Ihrer bisherigen gesetzlichen Krankenkasse versichert bleiben möchten, müssen Sie das Ihrer Versicherung innerhalb von drei Monaten nach dem Ausscheiden aus der versicherungspflichtigen Beschäftigung mitteilen. Zudem müssen Sie einen Antrag auf freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung stellen. Sie haben aber auch die Möglichkeit, in eine andere gesetzliche Krankenkasse zu wechseln. Zwar ist der Beitragssatz in der GKV immer gleich hoch, aber die Zusatzbeiträge und auch der Leistungsumfang der einzelnen Kassen können stark variieren. Daher lohnt sich ein regelmäßiger Vergleich der Krankenkassen-Leistungen.