Berufsunfähigkeit

Wenn der Job nicht mehr ausgeübt werden kann

Krankheit oder Unfall können eine Berufsunfähigkeit zur Folge haben. Private Versicherungen schützen dann vor finanziellen Einbußen.

Wer zahlt im Krankheitsfall?

Bei einer Arbeitsunfähigkeit erhalten Sie vom Arbeitgeber in der Regel zunächst sechs Wochen lang weiterhin Ihren regulären Lohn. Anschließend folgt das Krankengeld, das von der Krankenkasse maximal 78 Wochen lang gezahlt wird. Währenddessen oder spätestens nach Ablauf dieser Zeitspanne wird geprüft, ob für den Betroffenen eine Rente wegen voller oder teilweiser Erwerbsminderung infrage kommt.

Berufsunfähigkeit oder Erwerbsunfähigkeit?

Seit 2001 zahlt der Staat keine Berufsunfähigkeitsrente mehr. Es gilt: Wer berufsunfähig ist, kann dennoch erwerbsfähig und damit gesundheitlich in der Lage sein, eine andere Tätigkeit auszuüben. Dies gilt auch dann, wenn diese Tätigkeit deutlich schlechter bezahlt wird. Voll erwerbsgemindert sind laut Gesetz Menschen, die wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit nicht in der Lage sind, täglich mindestens drei Stunden zu arbeiten.

Berufsunfähigkeitsversicherung

Um sich vor den finanziellen Folgen einer Berufsunfähigkeit zu schützen, lohnt es sich, eine private Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen. Die meisten Versicherungen zahlen die Berufsunfähigkeitsrente ab einer teilweisen Berufsunfähigkeit von mindestens 50 Prozent. Prüfen Sie, ob in der Berufsunfähigkeitsversicherung auf eine abstrakte Verweisung – also die Verweisung auf einen anderen Beruf – verzichtet wird. Die Tarife richten sich nach dem Alter, der Berufsgruppe und nach möglichen Vorerkrankungen der versicherten Person.

Beiträge für die Berufsunfähigkeitsversicherung von der Steuer absetzen

Beiträge für eine private Berufsunfähigkeitsversicherung können Sie als Sonderausgaben in Ihrer Steuererklärung geltend machen. Das gilt sowohl für Arbeitnehmer als auch für Selbstständige. Je nach Art der Berufsunfähigkeitsversicherung gibt es unterschiedliche Höchstgrenzen. Bei der steuerlichen Betrachtung wird zwischen der selbstständigen Berufsunfähigkeitsversicherung und der Berufsunfähigkeitszusatzversicherung unterschieden. Berufsunfähigkeitszusatzversicherungen sind an eine Lebens- oder Rentenversicherung gekoppelt.

Unfallversicherung

Unfall- und Berufsunfähigkeitsversicherung gehören zur privaten Risikovorsorge. Die gesetzliche Unfallversicherung zahlt nur bei Unfällen, die während der Arbeit, der Ausbildung oder in der Schule sowie auf dem Hin- oder Rückweg passieren. Bei Unfällen in der Freizeit springt eine private Unfallversicherung ein. Für eine private Berufsunfähigkeitsversicherung ist nicht relevant, wodurch jemand berufsunfähig geworden ist. Sie gilt während des gesamten Berufslebens.