Von vermögenswirksamen Leistungen (VL) können Sie gleich doppelt profitieren, denn Sie erhalten Unterstützung beim Sparen: Ihr Arbeitgeber und der Staat können Sie beim Vermögensaufbau unterstützen. Sie erhöhen Ihre Einkünfte ohne großen Aufwand und ohne mehr dafür zu arbeiten. Wie das funktioniert? Hier erfahren Sie, wie Sie vermögenswirksame Leistungen nutzen können.
VL-Sparen
Mit vermögenswirksamen Leistungen monatlich Geld sparen
Ihre Vorteile beim VL-Sparen im Überblick
- Sie haben die Chance, Geld vom Arbeitgeber geschenkt zu bekommen.
- Der Staat belohnt das Sparen mit Zulagen.
- Sie können zwischen unterschiedlichen Anlageformen wählen.
- Nach sieben Jahren dürfen Sie über Ihre Ersparnisse frei verfügen.
- Sie haben eine Bank als Partner, die genossenschaftlichen Werten wie Fairness und Transparenz verpflichtet ist.
Was ist VL-Sparen?
Das Sparen mit vermögenswirksamen Leistungen – kurz VL-Sparen – dient Ihrem Vermögensaufbau. Auf Grundlage eines Tarifvertrags, einer Betriebsvereinbarung oder Ihres Arbeitsvertrags können Sie dabei Geld von Ihrem Arbeitgeber erhalten. Das Unternehmen zahlt, je nach Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag, bis zu 40 Euro im Monat in einen Sparplan für Sie ein. Darüber hinaus unterstützt der Staat Arbeitnehmer bis zur Einkommensgrenze pro Jahr von 40.000 Euro für Alleinstehende und 80.000 Euro für gemeinsam veranlagte Verheiratete oder eingetragene Lebenspartner zusätzlich mit der Arbeitnehmersparzulage und gegebenenfalls auch mit der Wohnungsbauprämie.
Und so funktioniert VL-Sparen
Ihr Arbeitgeber überweist die vermögenswirksamen Leistungen direkt auf das von Ihnen angegebene Anlagekonto. Das kann ein Bausparvertrag, eine Fondsanlage oder eine betriebliche Altersvorsorge sein. Auch eine Kombination verschiedener Sparpläne ist möglich. Falls Ihr Arbeitgeber nicht den Höchstbetrag von 40 Euro zahlt, können Sie die Zahlung selbst aufstocken. Ihr Arbeitgeber zieht Ihnen Ihre Eigenleistung dann direkt vom Gehalt ab, sodass Sie sich um nichts weiter kümmern müssen. Eine solche Eigenleistung ist aber nicht verpflichtend.
Wie lange dauert VL-Sparen?
In der Regel beträgt die Laufzeit des Sparvertrags sieben Jahre. Beim Fondssparen wird die vermögenswirksame Leistung sechs Jahre lang eingezahlt. Anschließend ruht Ihr angespartes Guthaben bis zum 1. Januar des Folgejahres, maximal also ein Jahr. Danach können Sie über Ihr Erspartes verfügen. Ihre Kapitalerträge sind steuerpflichtig, so dass Sie einen Freistellungsauftrag für das VL-Sparen einrichten sollten. Dabei gilt der Sparerpauschbetrag für alle Einkünfte zusammen, also für Ihr gesamtes Kapitalvermögen. Wenn Sie ein geringes Einkommen haben, lohnt sich eine Nichtveranlagungsbescheinigung, um Steuern zu sparen. Wenn Sie sich beim VL-Sparen für das Bausparen entscheiden, haben Sie – je nach Vertrag – ebenfalls die Möglichkeit, nach sieben Jahren über Ihr Erspartes zu verfügen. Der Bausparvertrag kann aber auch länger laufen.
Warum sollte ich vermögenswirksame Leistungen nutzen?
Mit vermögenswirksamen Leistungen werden Sie beim Sparen unterstützt. Wenn Ihr Arbeitgeber dieses Angebot macht, sollten Sie es nutzen. Anderenfalls verschenken Sie Geld. Der Staat fördert das VL-Sparen darüber hinaus mit einer Arbeitnehmersparzulage und gegebenenfalls mit einer Wohnungsbauprämie, sofern der Sparer die Einkommensgrenzen pro Jahr von 40.000 Euro für Alleinstehende und 80.000 Euro für gemeinsam veranlagte Verheiratete oder eingetragene Lebenspartner nicht überschreitet.
Woher weiß ich, ob mein Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen anbietet?
Im Arbeitsvertrag kann es einen Absatz zu vermögenswirksamen Leistungen geben. Ist dies bei Ihnen nicht der Fall, fragen Sie am besten einfach in Ihrer Personalabteilung nach, wie Ihr Arbeitgeber das Angebot vermögenswirksamer Leistungen handhabt. Mitarbeiter, die in Teilzeit arbeiten, erhalten die Leistungen in der Regel anteilig. Neue Mitarbeiter bekommen die VL meist erst nach Ablauf der Probezeit.
Wie kann ich vermögenswirksame Leistungen anlegen?
Beim geförderten VL-Sparen stehen Ihnen mehrere Formen der Geldanlage zur Auswahl. Sie können sich zum Beispiel für einen Investmentfonds der genossenschaftlichen Fondsgesellschaft Union Investment entscheiden oder einen Bausparvertrag der Bausparkasse Schwäbisch Hall abschließen. Auch eine Kombination von Fondssparplan und Bausparen ist möglich. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, vermögenswirksame Leistungen in die betriebliche Altersvorsorge zu investieren (z. B. in eine Direktversicherung). Diese Anlageform für die Altersversorgung wird jedoch nicht mit der Arbeitnehmersparzulage vom Staat gefördert. Die Zulagen variieren je nach Anlageform.
Staatliche Förderung beim VL-Sparen im Überblick
Einkommensgrenzen1) | Jährliche Fördergrenze | Jährliche Förderung | |
---|---|---|---|
Arbeitnehmersparzulage Investmentfonds |
40.000 Euro / 80.000 Euro2) |
400 Euro pro Arbeitnehmer |
20 Prozent (80 Euro / 160 Euro)2) |
Arbeitnehmersparzulage Bausparen |
40.000 Euro / 80.000 Euro2) |
470 Euro pro Arbeitnehmer |
9 Prozent (43 Euro / 86 Euro)2) |
Wohnungsbauprämie Bausparen |
35.000 Euro / 70.000 Euro2) |
700 Euro / 1.400 Euro2) |
10 Prozent (70 Euro / 140 Euro)2) |
1) Die Einkommensgrenzen beziehen sich auf das zu versteuernde Einkommen.
2) Angaben für Alleinstehende / gemeinsam veranlagte Verheiratete und eingetragene Lebenspartner
Wer erhält die Zulagen vom Staat?
Einen Anspruch auf die sogenannte Arbeitnehmersparzulage haben Sie als Arbeitnehmer, Richter, Auszubildender, Beamter oder Soldat. Voraussetzung für den staatlichen Zuschuss ist, dass Ihr Jahreseinkommen unterhalb einer gewissen Grenze liegt. Zudem ist auch entscheidend, welche Vertragsform Sie für Ihre vermögenswirksamen Leistungen gewählt haben. Denn nicht jede Sparform wird vom Staat gefördert. Junge Leute ab 16 Jahren und Geringverdiener können beim Bausparvertrag zum Beispiel zusätzlich noch eine Wohnungsbauprämie beantragen. Darüber hinaus hängt beim VL-Sparen die Höhe der staatlichen Zulagen von der Anlageform ab.
Was ist bei vermögenswirksamen Leistungen sonst noch zu beachten?
Sie müssen bei einigen Anlageformen auf Ihre VL-Beiträge Steuern und Sozialabgaben zahlen, weil vermögenswirksame Leistungen aus arbeitsrechtlicher Sicht ein Bestandteil des Gehalts sind. Für die Anlage in die betriebliche Altersvorsorge gilt dies allerdings nicht. Hier bleiben die eigenen VL-Zahlungen und die des Arbeitgebers steuerfrei. Erst im Ruhestand fallen auf die Auszahlungen Steuer- und Sozialabgaben an. Diese Vertragsform eignet sich vor allem für VL-Sparer, die keine staatliche Förderung erhalten.
Wie erhalte ich die Zulagen vom Staat?
Sofern Sie zulagenberechtigt sind, beantragen Sie die Arbeitnehmersparzulage zusammen mit Ihrer jährlichen Einkommenssteuererklärung. Das Finanzamt zahlt dann den Zuschuss nach Ablauf der Sperrfrist in Ihren Vertrag ein. Beachten Sie, dass Sie als Arbeitnehmer der elektronischen Datenübermittlung an das Finanzamt zustimmen müssen. Ohne Einwilligung verlieren Sie den Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage.
Wo trage ich vermögenswirksame Leistungen bei der Steuererklärung ein?
Um die Arbeitnehmersparzulage zusammen mit der Steuererklärung zu beantragen, setzen Sie in Zeile 1 des Mantelbogens ein Kreuz bei "Antrag auf Festsetzung der Arbeitnehmer-Sparzulage". Zudem benötigen Sie das Formular "Anlage VL". Dabei handelt es sich um ein Bescheinigungsformular, das Sie in der Regel jährlich von Ihrem zuständigen Anbieter erhalten – zum Beispiel von Ihrer Volksbank Raiffeisenbank, der genossenschaftlichen Fondsgesellschaft Union Investment oder der Bausparkasse Schwäbisch Hall.
Fragen und Antworten zum VL-Sparen
In der Regel beträgt die Laufzeit des Sparvertrags sieben Jahre.
Konkrete Angebote, Konditionen und Informationen finden Sie in einer unserer bundesweit über über 7.500 Filialen oder auf der Internetseite Ihrer Volksbank Raiffeisenbank vor Ort. Geben Sie einfach Ihre Postleitzahl oder einen Ort in die Filialsuche ein und Ihnen werden alle Informationen zur Volksbank Raiffeisenbank in Ihrer Nähe angezeigt.
Die nachfolgenden Ausführungen betreffen Sie nur, wenn Sie kirchensteuerpflichtig (Mitglied einer Kirchensteuer erhebenden Religionsgemeinschaft) sind. Seit 2015 greift das automatisierte Kirchensteuerverfahren. Ihre Volksbank Raiffeisenbank führt die anfallende Kirchensteuer auf die Kapitalerträge zusammen mit der Kapitalertragssteuer automatisch an das Finanzamt ab. Dazu rufen die Banken einmal jährlich das sogenannte Kirchensteuerabzugsmerkmal (KiSTAM) beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ab. Wenn Sie allerdings beim BZSt einen Sperrvermerk beantragt haben, erhält die Bank auf ihre Abfrage nur einen neutralen Nullwert vom BZSt. In diesem Fall müssen Sie die auf die abgeführte Kapitalertragssteuer noch anfallenden Kirchensteuerbeträge gegenüber Ihrem Wohnsitzfinanzamt deklarieren. Wichtig: Wenn keine Kapitalertragssteuer anfällt – zum Beispiel bei ausreichendem Freistellungsauftrag – fällt auch keine Kirchensteuer an.