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Vermögenswirksame Leistungen: VL-Sparen

Kurz und kompakt

  • Vermögenswirksame Leistungen sind Geldleistungen des Arbeitgebers, die direkt in einen Spar- oder Anlagevertrag fließen.

  • Je nach Anlageform und Einkommen kann der Staat den Vermögensaufbau zusätzlich fördern.

  • Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können die Leistungen häufig mit eigenen Beiträgen aufstocken und so mehr Geld für den Vermögensaufbau einsetzen.

Ihre Vorteile beim VL-Sparen

  • Sie haben die Chance, Geld vom Arbeitgeber geschenkt zu bekommen.

  • Der Staat belohnt das Sparen mit Zulagen.

  • Sie wählen zwischen unterschiedlichen Anlageformen.

  • Nach einer Frist von meist 7 Jahren können Sie frei über Ihre Ersparnisse verfügen.

Was sind vermögenswirksame Leistungen?

Vermögenswirksame Leistungen, kurz VL, sind Geldbeträge, die Ihr Arbeitgeber für Sie in einen dafür vorgesehenen Spar- oder Anlagevertrag einzahlt. Sie dienen dem Vermögensaufbau. Sie wählen den Vertrag aus und übermitteln die Zahlungsdaten an Ihren Arbeitgeber. Dieser überweist die Beiträge direkt an die verwaltende Stelle Ihres VL-Vertrags, statt sie zusammen mit dem Gehalt auf Ihr Girokonto auszuzahlen. Der Anbieter führt den Vertrag und legt das Geld nach den vereinbarten Bedingungen an. Die VL-Beiträge stammen je nach Vereinbarung vollständig vom Arbeitgeber, aus einem Teil Ihres Arbeitslohns oder aus einer Kombination von beidem. Reicht der Arbeitgeberzuschuss nicht für den gewünschten Sparbetrag aus, können Sie die Differenz über einen entsprechenden Gehaltsabzug aufstocken.

So fließen vermögenswirksame Leistungen

Grafik zum Ablauf von vermögenswirksamen Leistungen mit den Optionen Fondssparen (6+1 Jahre) und Bausparen (7 Jahre)

Monatlich sparen und dabei Geld geschenkt bekommen

Vermögenswirksame Leistungen

Beim VL-Sparen bauen Sie Schritt für Schritt ein Finanzpolster auf. Unterstützt durch Förderungen von Arbeitgeber und Staat. Erfahren Sie mehr über die verschiedenen Optionen und beginnen Sie mit dem Vermögensaufbau.


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Wer erhält vermögenswirksame Leistungen?

Vermögenswirksame Leistungen richten sich an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Dazu gehören auch Auszubildende, Teilzeitbeschäftigte und Minijobber. Bei Teilzeitbeschäftigten bestimmt die jeweilige tarifliche oder vertragliche Regelung, ob der Arbeitgeberbeitrag in voller Höhe oder anteilig gezahlt wird. Für Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter, Berufssoldatinnen und Berufssoldaten sowie Soldatinnen und Soldaten auf Zeit gelten eigene gesetzliche Vorschriften.

Nicht jeder Arbeitgeber muss zusätzlich zum Gehalt eigene vermögenswirksame Leistungen zahlen. Ein solcher Anspruch ergibt sich aus einem Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarung, dem Arbeitsvertrag oder einer freiwilligen Zusage. Fehlt ein Arbeitgeberzuschuss, dürfen Beschäftigte unter den gesetzlichen Voraussetzungen verlangen, dass der Arbeitgeber einen Teil ihres Arbeitslohns in einen VL-Vertrag einzahlt. Der Sparbetrag stammt dann vollständig aus dem eigenen Gehalt.

Wie hoch sind vermögenswirksame Leistungen?

Die Höhe der Arbeitgeberleistung richtet sich nach der jeweiligen Vereinbarung. Häufig liegt sie zwischen 6 und 40 Euro im Monat. Der oft genannte Betrag von 40 Euro stellt jedoch keine gesetzliche Obergrenze dar. Bei einer monatlichen Zahlung von 40 Euro fließen jährlich 480 Euro in den Vertrag.

Liegt der Arbeitgeberbeitrag unter dem gewünschten Sparbetrag, ergänzen Sie die Differenz aus Ihrem Arbeitslohn.

Wann lohnen sich vermögenswirksame Leistungen?

Ob ein VL-Vertrag einen finanziellen Vorteil bietet, hängt von der Herkunft der Beiträge, einer möglichen staatlichen Förderung und den Vertragsbedingungen ab. Drei Situationen lassen sich unterscheiden.

  1. Ihr Arbeitgeber zahlt einen Zuschuss: Die zusätzliche Zahlung erhöht Ihr Guthaben, ohne dass Sie den gesamten Sparbetrag selbst finanzieren. Prüfen Sie dennoch Kosten, Risiken und Verfügbarkeit des Vertrags. Ein Arbeitgeberzuschuss gleicht nicht automatisch hohe Gebühren oder eine ungeeignete Anlageform aus.
  2. Sie erhalten keinen Arbeitgeberzuschuss, aber die Arbeitnehmersparzulage: In diesem Fall fließen Teile Ihres Arbeitslohns in einen förderfähigen Vertrag. Stellen Sie der möglichen Zulage die Vertragskosten, das Anlagerisiko und die Bindung des Geldes während der Sperrfrist gegenüber.
  3. Sie erhalten weder einen Arbeitgeberzuschuss noch eine staatliche Förderung: Dann besteht der VL-Sparbetrag ausschließlich aus Ihrem Arbeitslohn. Vergleichen Sie den Vertrag mit einem regulären Fonds-, ETF- oder Banksparplan. Bietet die frei besparbare Alternative niedrigere Kosten oder einen früheren Zugriff auf das Guthaben, spricht dies gegen den VL-Vertrag.

Stabile Sparquote täuscht über wachsende Unterschiede hinweg

Die Sparquote der Deutschen bleibt laut dem Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) im Jahr 2025 mit 10,4 Prozent stabil, was jedoch große Unterschiede zwischen Alters- und Einkommensgruppen verdeckt. Besonders junge Menschen wollen sparen, haben jedoch kaum Spielraum. Laut BVR sind die Beträge, die die 14- bis 19-Jährigen gern sparen möchten, etwa 3-mal so hoch wie der Betrag, den sie tatsächlich sparen. Bei den 20- bis 29-Jährigen ist der Wunsch-Sparbetrag etwa doppelt so hoch. Sparerinnen und Sparer investieren immer häufiger in Aktien und Fonds, um Rendite zu erzielen, behalten aber gleichzeitig sichere Einlagen. Entscheidend für den Vermögensaufbau sind passende Strategien, qualifizierte Beratung und finanzielle Bildung.

Beispielrechnung: So entsteht das Guthaben

Eine Kombination aus Arbeitgeberleistung und Eigenbeitrag erhöht den monatlichen Sparbetrag. Das folgende Beispiel trennt die eingezahlten Beträge von der angenommenen Wertentwicklung:

Herkunft der BeiträgePro MonatIn sechs Jahren
Arbeitgeberleistung40 €2.880 €
Eigenbeitrag20 €1.440 €
Gesamte Einzahlungen60 €4.320 €

Bei einer rechnerischen Wertentwicklung von durchschnittlich 4 Prozent pro Jahr wächst das Guthaben nach sechs Einzahlungsjahren und einem anschließenden Jahr ohne weitere Beiträge auf rund 5.072 Euro. Davon entfallen 4.320 Euro auf die Einzahlungen und etwa 752 Euro auf die angenommene Wertentwicklung. Kosten, Steuern und staatliche Förderungen sind nicht berücksichtigt.

Das Modell mit sechs Einzahlungsjahren und einem anschließenden Ruhejahr gilt vor allem für viele VL-Fondssparpläne. Andere Anlageformen sehen abweichende Laufzeiten und Vertragsbedingungen vor.

Welche Anlageform passt zu Ihrem Sparziel?

Wer langfristig Kapital im Rahmen eines VL-Vertrags anlegen möchte, benötigt eine andere Lösung als jemand, der für eine Immobilie spart oder einen bestehenden Baukredit zurückzahlt. Ordnen Sie die Anlageform deshalb zunächst Ihrem Sparziel zu. Vergleichen Sie danach Anlagezeitraum, Risiken, Kosten und staatliche Förderung.

AnlageformGeeignet fürVorteilZu beachten
Förderfähiger VL- Fonds- oder ETF -SparplanLangfristigen VermögensaufbauBeteiligung an der Wertentwicklung der KapitalmärkteKursschwankungen und Verluste sind möglich; Kosten mindern die Rendite
BausparvertragKauf, Bau oder Modernisierung einer ImmobilieAufbau eines Sparguthabens und mögliche spätere Nutzung eines BauspardarlehensAbschlusskosten sowie Guthaben- und Darlehenszins vergleichen
Tilgung eines ImmobilienkreditsRückzahlung einer bestehenden BaufinanzierungRestschuld und künftiger Zinsaufwand sinkenBeiträge bilden kein frei verfügbares Guthaben
VL-BanksparplanSicherheitsorientiertes SparenPlanbare Verzinsung ohne KursschwankungenBegrenztes Angebot und keine Arbeitnehmersparzulage

Staatliche Förderung beim VL-Sparen im Überblick

Das VL-Sparen wird vom Staat unter bestimmten Voraussetzungen finanziell gefördert. Die folgende Übersicht zeigt die wichtigsten Förderarten, die jeweiligen Einkommensgrenzen sowie die maximalen Förderbeträge für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

 Einkommensgrenzen1Jährliche FördergrenzeJährliche Förderung
Arbeitnehmersparzulage
Investmentfonds
40.000 Euro /
80.000 Euro

400 € pro

Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer

20 % Ihres Sparbetrags

(80 € /

160 €)

Arbeitnehmersparzulage
Bausparen
40.000 Euro /
80.000 Euro

400 € pro

Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer

9 % Ihres Sparbetrags

(43 € /

86 €)

Wohnungsbauprämie
Bausparen
35.000 Euro /
70.000 Euro
700 Euro /
1.400 Euro

10 % Ihres Sparbetrags

(70 € /

140 €)

1 Die Einkommensgrenzen beziehen sich auf das zu versteuernde Einkommen.

So beantragen Sie die Arbeitnehmersparzulage

Damit Sie die staatliche Förderung erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt und einige Formalitäten beachtet werden.

1. VL-Vertrag besparen

Vermögenswirksame Leistungen werden in einen förderfähigen VL-Vertrag eingezahlt.

2. Steuererklärung abgeben

Reichen Sie für das betreffende Jahr eine Einkommensteuererklärung ein.

3. Datenübermittlung zustimmen

Erlauben Sie Ihrem Anbieter, die erforderlichen Vertragsdaten elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln.

4. Finanzamt prüft den Anspruch

Das Finanzamt kontrolliert die Fördervoraussetzungen und die Einkommensgrenzen.

5. Arbeitnehmersparzulage erhalten

Erfüllen Sie alle Voraussetzungen, wird die Förderung für Sie vorgemerkt und später ausgezahlt.

Das gilt während der Laufzeit eines VL-Vertrags

Einzahlungsphase, Vertragslaufzeit und Sperrfrist bezeichnen unterschiedliche Zeiträume. Die Einzahlungsphase legt fest, wie lange Beiträge fließen. Die Vertragslaufzeit richtet sich nach den vereinbarten Bedingungen. Bei geförderten Verträgen bestimmt die Sperrfrist, bis wann Sie nicht über das Guthaben verfügen dürfen, ohne die staatliche Förderung zu gefährden.

Wie lange laufen vermögenswirksame Leistungen?

Bei vielen VL-Fondssparplänen zahlen Arbeitgeber und Beschäftigte sechs Jahre lang Beiträge ein. Die gesetzliche Sperrfrist beträgt sieben Jahre und beginnt am 1. Januar des Kalenderjahres, in dem die erste Zahlung eingeht. Nach der Einzahlungsphase bleibt das Guthaben deshalb noch für höchstens ein Jahr im Vertrag, ohne dass weitere Beiträge hinzukommen. Bei Bausparverträgen und anderen Anlageformen gelten die Laufzeit des Vertrags und die jeweiligen Förderbedingungen. Das Modell aus sechs Einzahlungsjahren und einer anschließenden Ruhephase lässt sich daher nicht auf jeden VL-Vertrag übertragen.

Was passiert bei einem Arbeitgeberwechsel?

Ein Jobwechsel beendet Ihren VL-Vertrag nicht. Übermitteln Sie dem neuen Arbeitgeber die Vertrags- und Zahlungsdaten, damit er die Einzahlungen fortsetzt. Unterscheidet sich der neue Arbeitgeberbeitrag vom bisherigen Betrag, passen Sie Ihren Eigenbeitrag entsprechend an. Zahlt der neue Arbeitgeber keine vermögenswirksamen Leistungen, führen Sie den Vertrag je nach Vereinbarung mit eigenen Beiträgen fort oder lassen ihn ruhen. Klären Sie vor dem Wechsel mit dem Anbieter, welche Möglichkeiten Ihr Vertrag vorsieht.

Was gilt bei einer vorzeitigen Kündigung?

Eine Kündigung des Vertrags und der Erhalt der staatlichen Förderung sind getrennt zu betrachten. Ob und zu welchen Bedingungen der Anbieter das Guthaben vorzeitig auszahlt, regelt der Vertrag. Verfügen Sie vor Ablauf der maßgeblichen Sperrfrist über das Geld, entfällt die Arbeitnehmersparzulage grundsätzlich rückwirkend. Das Gesetz nennt allerdings Ausnahmefälle, in denen eine vorzeitige Verfügung die Förderung nicht gefährdet. Lassen Sie sich deshalb vor einer Auszahlung erläutern, welche Kosten entstehen und ob die Verfügung als förderschädlich gilt.

Wie werden vermögenswirksame Leistungen besteuert?

Ein zusätzlicher Arbeitgeberbeitrag zählt ebenso zum steuer- und sozialversicherungspflichtigen Arbeitsentgelt wie der Teil des Arbeitslohns, den Sie selbst vermögenswirksam anlegen. Die Arbeitnehmersparzulage bleibt dagegen steuer- und sozialabgabenfrei. Erzielt der Vertrag Zinsen, Ausschüttungen oder Kursgewinne, gelten dafür die steuerlichen Regeln der jeweiligen Anlageform. Bei Kapitalerträgen berücksichtigt der Anbieter einen hinterlegten Freistellungsauftrag für Ihren Sparerpauschbetrag.

So beantragen Sie vermögenswirksame Leistungen

  1. Anspruch prüfen
    Klären Sie, ob Ihr Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen anbietet oder ob ein Anspruch aus Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Arbeitsvertrag besteht.
  2. Anlageform auswählen
    Entscheiden Sie sich für eine Anlageform, die zu Ihrem Sparziel passt.
  3. Vertrag abschließen
    Schließen Sie einen geeigneten VL-Vertrag bei einem Anbieter Ihrer Wahl ab.
  4. Arbeitgeber informieren
    Geben Sie Ihrem Arbeitgeber die erforderlichen Vertragsdaten weiter.
  5. Einzahlungen starten
    Ihr Arbeitgeber überweist die vermögenswirksamen Leistungen anschließend direkt in den Vertrag.

Diese Unterlagen benötigen Sie

Für Ihren Arbeitgeber

  • Vertragsdaten des VL-Vertrags
  • Anbieterinformationen und Vertragsnummer

Für den Anbieter

  • Persönliche Daten
  • Arbeitgeberdaten
  • Angaben zum gewünschten VL-Vertrag

Je nach Anbieter oder Anlageform sind unter Umständen weitere Unterlagen erforderlich. Informieren Sie sich deshalb vor Vertragsabschluss über die jeweiligen Anforderungen.

Erst den Arbeitgeberbeitrag klären, dann die passende Anlage wählen

Der erste Schritt beim Thema vermögenswirksame Leistungen führt nicht zum Produktvergleich, sondern zur Personalabteilung. Lassen Sie sich bestätigen, ob Ihre Arbeitsstelle vermögenswirksame Leistungen zahlt, wie hoch der Beitrag ausfällt und ab wann die Überweisungen beginnen. Erst mit diesen Angaben steht fest, welchen Betrag Sie anlegen und ob ein Eigenbeitrag nötig ist. Das Team Ihrer Volksbank Raiffeisenbank unterstützt Sie gerne danach dabei, die verfügbaren Anlageformen, mögliche Förderungen und die jeweiligen Vertragsbedingungen einzuordnen. So treffen Sie Ihre Entscheidung auf Grundlage der tatsächlichen Arbeitgeberleistung und nicht anhand eines pauschalen Sparbetrags.

FAQs zu vermögenswirksamen Leistungen

Bei vielen VL-Verträgen zahlen Arbeitgeber und Arbeitnehmende sechs Jahre lang Beiträge ein. Anschließend folgt häufig ein Ruhejahr. Nach Ablauf dieser insgesamt meist siebenjährigen Laufzeit können Sie in der Regel frei über das angesparte Guthaben verfügen. Die genaue Verfügbarkeit hängt jedoch von der gewählten Anlageform und den jeweiligen Vertragsbedingungen ab.

Die Höhe der Zinsen hängt von der gewählten Anlageform ab. Bei einem Bausparvertrag gelten die im Vertrag vereinbarten Konditionen. Bei Fonds- oder ETF-Sparplänen hängt die Entwicklung dagegen von den Kapitalmärkten ab. Informationen zu aktuellen Konditionen und Ertragschancen erhalten Sie bei Ihrer Volksbank Raiffeisenbank oder dem jeweiligen Anbieter des VL-Vertrags.

    Erzielen Sie mit Ihrem VL-Vertrag steuerpflichtige Kapitalerträge, führt die Bank neben der Abgeltungsteuer und dem Solidaritätszuschlag in der Regel auch die Kirchensteuer automatisch ab. Voraussetzung ist, dass Sie kirchensteuerpflichtig sind und die erforderlichen Daten vorliegen. Alternativ erfolgt die Berücksichtigung über die Einkommensteuererklärung.

    Viele Arbeitgeber zahlen vermögenswirksame Leistungen von bis zu 40 Euro pro Monat. Die tatsächliche Höhe richtet sich jedoch nach Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung, Arbeitsvertrag oder einer freiwilligen Regelung des Arbeitgebers. Manche Arbeitgeber zahlen geringere Beträge oder bieten keine vermögenswirksamen Leistungen an. Zusätzlich können Sie den Sparbetrag mit eigenen Beiträgen nach Belieben aufstocken.

    Kündigen Sie einen VL-Vertrag vor Ablauf der Sperrfrist, können staatliche Förderungen wie die Arbeitnehmersparzulage ganz oder teilweise entfallen. Außerdem können je nach Vertrag weitere Einschränkungen oder Kosten entstehen. Prüfen Sie deshalb vor einer Kündigung die Vertragsbedingungen und mögliche Auswirkungen auf Ihre Förderung.

    Viele VL-Verträge laufen insgesamt sieben Jahre. Typisch sind sechs Jahre mit regelmäßigen Einzahlungen und anschließendem Ruhejahr. Nach Ablauf dieser Frist verfügen Sie in der Regel über das angesparte Guthaben. Je nach Anlageform gelten jedoch abweichende Regelungen.

    Die Arbeitnehmersparzulage ist eine staatliche Förderung für bestimmte vermögenswirksame Leistungen. Sie unterstützt Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beim Vermögensaufbau und wird zusätzlich zu den eingezahlten Sparbeiträgen gewährt. Voraussetzung ist, dass Sie eine förderfähige Anlageform nutzen und die geltenden Einkommensgrenzen einhalten.

    Für die Arbeitnehmersparzulage gilt derzeit eine Grenze des zu versteuernden Einkommens von 40.000 Euro für Alleinstehende und 80.000 Euro für gemeinsam veranlagte Ehepaare oder eingetragene Lebenspartnerinnen und Lebenspartner. Für die Wohnungsbauprämie gelten niedrigere Einkommensgrenzen von 35.000 Euro beziehungsweise 70.000 Euro. Maßgeblich ist jeweils das zu versteuernde Einkommen.

    Wir beraten Sie gern

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