Besteht eine Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung?

Für Arbeitnehmer ist die Einkommenssteuererklärung nur manchmal ein Muss

Arbeitnehmer sind grundsätzlich von der Pflicht zur Abgabe einer Einkommenssteuererklärung freigestellt. Zur Pflicht wird sie nur unter bestimmten Voraussetzungen. Häufig lohnt sich die freiwillige Abgabe jedoch, weil das Finanzamt zu viel gezahlte Steuern zurückerstatten muss.

Wann Arbeitnehmer eine Steuererklärung abgeben müssen

  • Sie haben Freibeträge beim Lohnsteuerabzug in Anspruch genommen und wollen zum Beispiel Werbungskosten oder Sonderausgaben steuerlich absetzen.
    Nur bei Pauschbeträgen für Behinderte, Hinterbliebene und bei Kinderfreibeträgen sind Sie nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet.
  • Sie haben innerhalb eines Jahres Arbeitslohn von mehreren Arbeitgebern bezogen.
  • Sie haben im Laufe des Jahres Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosen-, Kranken-, Eltern-, Kurzarbeiter- oder Mutterschaftsgeld bezogen.
  • Sie haben im Laufe des Jahres einen sonstigen Bezug erhalten – wie zum Beispiel eine Abfindung für mehrjährige Tätigkeit.
  • Sie und Ihr Ehe- oder Lebenspartner sind zusammen veranlagt und haben die Steuerklassen III und V oder IV mit Faktor.
  • Sie lassen sich scheiden oder sind verwitwet und heiraten im selben Jahr wieder.
  • Das Finanzamt fordert Sie zur Abgabe der Steuererklärung auf.


     

Bei Geringverdienern besteht keine Pflicht zur Steuererklärung

Wer nur ein geringes Einkommen hat, muss oft keine Steuererklärung einreichen. Das Finanzamt fordert für das Jahr 2023 bei einem Verdienst unter 12.174 Euro für Singles (12.870 Euro für 2024) und 23.118 Euro für Verheiratete (24.510 Euro für 2024) keine Steuererklärung an. Bis zum Grundfreibetrag ist keine Lohnsteuer fällig. Er liegt für das Jahr 2023 bei 10.908 Euro für Singles (11.604 Euro für 2024) und 21.816 Euro für Verheiratete (23.208 Euro für 2024).

Pflicht bei anderen Einkünften

Wenn Sie neben Ihrem normalen Arbeitslohn weitere Einkünfte von mehr als 410 Euro pro Jahr haben, müssen Sie eine Steuererklärung abgeben. Diese können zum Beispiel aus Vermietung oder einer selbstständigen Tätigkeit stammen. Da die Nebeneinkünfte nicht dem Lohnsteuerabzug unterliegen, müssen sie teilweise noch versteuert werden. Ab 820 Euro müssen Sie die zusätzlichen Einkünfte voll versteuern. Eine Steuererklärung für Selbstständige ist für Freiberufler und Gewerbetreibende unerlässlich. Auch wenn Selbstständige Verluste schreiben und in ein nicht selbstständiges Beschäftigungsverhältnis wechseln, sind sie zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet. Darin können sie auch ihren Verlust geltend machen.

Hinweis auf Beratung: Dieser Artikel gibt nur Anregungen sowie kurze Hinweise und erhebt damit keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die Informationen können eine persönliche Beratung durch das zuständige Amt, einen Steuerberater oder einen Lohnsteuerhilfeverein nicht ersetzen.

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