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Einspruch gegen den Steuerbescheid einlegen

Kurz und kompakt

  • Bei Unstimmigkeiten legen Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich Einspruch beim zuständigen Finanzamt ein.

  • Häufige Gründe für einen Einspruch sind nicht anerkannte Werbungskosten, nicht berücksichtigte Sonderausgaben oder fehlerhaft angesetzte Einnahmen.

  • Wenn die Frist bald endet, reicht zuerst ein kurzer Einspruch zur Fristwahrung. Die Begründung und Nachweise reichen Sie danach nach.

Was bedeutet Einspruch gegen den Steuerbescheid?

Wenn Sie einen Fehler im Steuerbescheid entdecken, können Sie Einspruch einlegen. Das ist z. B. der Fall, wenn das Finanzamt Angaben falsch übernommen hat, Ausgaben fehlen oder Einnahmen zu hoch angesetzt wurden. Vielleicht haben Sie selbst vergessen, Ausgaben abzusetzen. Auch diese Angaben reichen Sie mit dem Einspruch nach. Die richtige Adresse finden Sie oben auf dem Steuerbescheid.

Wann ist ein Einspruch gegen den Steuerbescheid sinnvoll?

Ein Einspruch ist sinnvoll, wenn Sie strittige Punkte klären möchten. Das ist möglich, solange der Steuerbescheid noch geändert werden kann.

Möglicher Fehler im SteuerbescheidWas dahinterstecken kann
Werbungskosten fehlenFahrtkosten, Arbeitsmittel, Fortbildungen oder Reisekosten wurden nicht anerkannt.
Sonderausgaben fehlen

Spenden, Versicherungsbeiträge, Kirchensteuer oder Kinderbetreuungskosten wurden nicht berücksichtigt.

Einnahmen sind zu hoch

Das Finanzamt hat Beträge falsch übernommen oder doppelt erfasst.
Freibeträge fehlen

Ein beantragter Freibetrag wurde nicht oder nur teilweise berücksichtigt.

Belege wurden nicht berücksichtigtNachweise lagen nicht vor oder wurden vom Finanzamt nicht zugeordnet.
Eigene Angaben fehlenSie haben Ausgaben in der Steuererklärung vergessen und möchten sie nachreichen.

Einspruchsfrist: Wie lange haben Sie Zeit?

Die Frist für den Einspruch läuft einen Monat, nachdem Sie den Steuerbescheid erhalten haben. Ein Steuerbescheid per Post gilt in der Regel am vierten Tag nach dem Versand als zugestellt. Diese Regel nennt sich Bekanntgabefiktion. Bis Ende 2024 galt häufig eine Drei-Tages-Fiktion. Für aktuelle Steuerbescheide gelten grundsätzlich vier Tage.

So berechnet sich die Einspruchsfrist

Tag 0Das Finanzamt gibt den Steuerbescheid zur Post.
Tag 4

Der Steuerbescheid gilt rechtlich als bekannt gegeben.

Ab Tag 4Die Monatsfrist beginnt.
Gleicher Kalendertag im FolgemonatAn diesem Tag endet die Einspruchsfrist.

Wochenende oder Feiertag am Fristende

Die Frist endet am nächsten Werktag.

Welche Pflichtangaben gehören in den Einspruch?

Eine ausführliche Begründung muss nicht sofort vorliegen. Endet die Frist bald, genügt zunächst ein kurzer Einspruch zur Fristwahrung. Ergänzen Sie dann den Hinweis, dass Sie die Begründung und passende Nachweise nachreichen. Eine ausführliche Begründung muss nicht sofort vorliegen. Endet die Frist bald, genügt zunächst ein kurzer Einspruch zur Fristwahrung. Ergänzen Sie dann den Hinweis, dass Sie die Begründung und passende Nachweise nachreichen.

Angabe im EinspruchWarum sie wichtig ist
Name und AnschriftDas Finanzamt ordnet den Einspruch der richtigen Person zu.
Steuernummer oder Steuer-IDDie Zuordnung zum Steuerfall wird eindeutig.
BescheiddatumDas Finanzamt erkennt, gegen welchen Bescheid sich der Einspruch richtet.
SteuerjahrDer betroffene Zeitraum wird klar.
Eindeutige EinspruchserklärungZum Beispiel: „Hiermit lege ich Einspruch ein.“
Begründung oder Hinweis auf NachreichungDas Finanzamt versteht den Anlass des Einspruchs.
Unterschrift bei BriefversandBei postalischem Einspruch sollte das Schreiben unterschrieben sein.

Was gilt bei einem digitalen Steuerbescheid?

Auch bei einem digitalen Steuerbescheid zählt der Zeitpunkt der rechtlichen Bekanntgabe. Stellt das Finanzamt den Bescheid elektronisch bereit, erhalten Sie eine Benachrichtigung. In der Regel gilt der Bescheid am vierten Tag nach dem Versand dieser Benachrichtigung als bekannt gegeben. Ab dann haben Sie einen Monat Zeit, Einspruch einzulegen.

Musterformulierung: Einspruch zur Fristwahrung

Diese Formulierung eignet sich, wenn Sie die Einspruchsfrist sichern möchten und die genaue Begründung später nachreichen.

Hiermit lege ich Einspruch gegen den Einkommensteuerbescheid für das Steuerjahr [Jahr] vom [Bescheiddatum] ein. Meine Steuernummer lautet: [Steuernummer]. Die Begründung meines Einspruchs reiche ich nach. Bitte bestätigen Sie mir den Eingang dieses Einspruchs.

Musterformulierung: Teileinspruch

Ein Einspruch muss nicht den gesamten Steuerbescheid betreffen. Ein Teileinspruch kommt infrage, wenn nur ein bestimmter Punkt falsch ist. Dann erweitern Sie die Musterformulierung um den Satz:

„Der Einspruch richtet sich ausschließlich gegen die Nichtberücksichtigung der Fortbildungskosten.“

Musterformulierung: Aussetzung der Vollziehung

Ein Einspruch stoppt eine Nachzahlung nicht automatisch. Der Betrag bleibt grundsätzlich bis zum Fälligkeitstag zu zahlen. Möchten Sie den strittigen Betrag vorerst nicht zahlen, stellen Sie zusätzlich einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung, kurz AdV.

Als Muster können Sie diese Formulierung verwenden:

„Zugleich beantrage ich die Aussetzung der Vollziehung in Höhe des strittigen Nachzahlungsbetrags. Der Antrag bezieht sich auf den Teil des Steuerbescheids, gegen den sich mein Einspruch richtet.“

So legen Sie in fünf Schritten Einspruch ein

Wenn Sie Einspruch gegen Ihren Steuerbescheid einlegen möchten, hilft eine klare Reihenfolge.

1. Steuerbescheid mit Steuererklärung vergleichen

Prüfen Sie, ob das Finanzamt Ihre Angaben aus der Steuererklärung übernommen hat. Vergleichen Sie Einnahmen, Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen, Freibeträge und Steuerermäßigungen.

2. Einspruch formulieren

Der Einspruch muss eindeutig erklären, ob Sie den gesamten Steuerbescheid oder nur einzelne Positionen angreifen möchten. Nennen Sie außerdem den Bescheid, das Bescheiddatum und Ihre Steuernummer.

3. Nachweise beifügen oder nachreichen

Legen Sie passende Unterlagen bei, wenn sie bereits vorliegen. Fehlen noch Belege, reichen Sie diese nach.

4. Einspruch fristgerecht einreichen

Senden Sie den Einspruch rechtzeitig an das zuständige Finanzamt. Das ist per Brief, Fax, E-Mail oder ELSTER möglich. Bei Briefversand zählt der Eingang beim Finanzamt, nicht der Versandtag.

5. Bei Nachzahlung Aussetzung der Vollziehung prüfen

Bei einer strittigen Nachzahlung prüfen Sie, ob zusätzlich ein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung nötig ist.

Die Risiken eines Einspruchs

Ein Einspruch veranlasst, dass das Finanzamt den Steuerbescheid prüft. Darin liegt ein Risiko. Denn das Finanzamt prüft die Punkte nicht nur zu Ihren Gunsten. Es kann auch Fehler entdecken, die zu einer höheren Steuer führen. Dann spricht man von Verböserung. Das Finanzamt darf den Bescheid aber nicht einfach überraschend zu Ihrem Nachteil ändern. Es muss eine mögliche Verböserung vorher ankündigen. Dann haben Sie die Möglichkeit, den Einspruch zurückzunehmen. So bleibt der bisherige Bescheid grundsätzlich bestehen.

Anzahl der eingegangenen Einsprüche gegen Steuerbescheide in Deutschland

Statista (2025)

Weitere Möglichkeiten für eine Korrektur des Bescheids

Sollte die Einspruchsfrist verstrichen sein, gibt es noch folgende Situationen, in denen eine Korrektur erfolgen kann:

  • Auf dem Bescheid fehlt die Rechtsbehelfsbelehrung oder diese ist fehlerhaft. Dann verlängert sich die Einspruchsfrist auf ein Jahr.
  • Der Bescheid hat offensichtliche Fehler, zum Beispiel einen Zahlendreher.
  • Der Bescheid wurde unter Vorbehalt der Nachprüfung erlassen. In diesem Fall können Sie einen Änderungsantrag bis zum Ende der Feststellungsfrist stellen. Das sind bis zu vier Jahre.

Das gilt bei Nachzahlungen

Stoppt der Einspruch automatisch die Zahlung?Nein. Die Nachzahlung bleibt zunächst fällig.
Was bewirkt die Aussetzung der Vollziehung?Sie müssen den strittigen Betrag vorerst nicht zahlen.
Gilt die Aussetzung für den ganzen Bescheid?In der Regel nur für den streitigen Teil.
Bewilligt das Finanzamt die Aussetzung automatisch?Nein. Das Finanzamt prüft den Antrag.
Kann das Finanzamt später Zinsen fordern?Ja, wenn der Einspruch keinen Erfolg hat.

Wichtige Nachweise und Belege

Die folgenden Nachweise passen zu typischen Streitpunkten aus dem Steuerbescheid.

StreitpunktMögliche Nachweise
FahrtkostenEntfernungsangaben, Arbeitstage, Arbeitgebernachweise
FortbildungskostenRechnungen, Teilnahmebescheinigungen, Zahlungsnachweise
ArbeitsmittelRechnungen, Kaufbelege, berufliche Zuordnung
SpendenSpendenbescheinigungen oder vereinfachte Nachweise
KinderbetreuungskostenVerträge, Rechnungen, Kontoauszüge
HandwerksleistungenRechnungen und unbare Zahlungsnachweise
KrankheitskostenRechnungen, ärztliche Bescheinigungen, Apothekenbelege
VersicherungenJahresbescheinigungen oder Beitragsnachweise

Was passiert nach Eingang des Einspruchs?

  1. Das Finanzamt ordnet den Einspruch Ihrem Steuerfall zu.
  2. Es prüft, ob der Einspruch fristgerecht eingegangen ist.
  3. Es prüft, gegen welchen Steuerbescheid sich der Einspruch richtet.
  4. Es liest Ihre Begründung und vergleicht sie mit dem Steuerbescheid.
  5. Es fordert bei Bedarf weitere Nachweise an.
  6. Es entscheidet über einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung, falls Sie diesen gestellt haben.
  7. Es teilt Ihnen das Ergebnis schriftlich mit.

Während des Verfahrens können Sie Unterlagen nachreichen oder Ihre Begründung ergänzen. Wenn das Finanzamt weitere Informationen braucht, erhalten Sie in der Regel ein Schreiben.

Ein Einspruch kann unterschiedlich ausgehen. Das Finanzamt kann Ihnen vollständig Recht geben, nur teilweise folgen oder den Einspruch ablehnen.

Mögliche Ergebnisse eines Einspruchs

ErgebnisBedeutung
Vollständige AnerkennungDas Finanzamt folgt Ihrem Einspruch komplett und ändert den Steuerbescheid entsprechend.
TeilanerkennungDas Finanzamt erkennt nur einzelne Punkte an. Andere Punkte bleiben unverändert.
AblehnungDas Finanzamt hält den ursprünglichen Bescheid für richtig.
Rücknahme des EinspruchsSie ziehen den Einspruch zurück. Der Bescheid bleibt dann grundsätzlich bestehen.
Verböserung nach HinweisDas Finanzamt erkennt einen Fehler zu Ihrem Nachteil und kündigt eine höhere Steuer an.

Was ist eine Einspruchsentscheidung?

Eine Einspruchsentscheidung ist die formelle Antwort des Finanzamts, wenn es Ihrem Einspruch nicht vollständig folgt. Darin erklärt das Finanzamt, warum es den Einspruch ganz oder teilweise ablehnt. Wenn Sie mit der Einspruchsentscheidung nicht einverstanden sind, können Sie Klage beim Finanzgericht erheben. Dafür gelten andere Fristen und Regeln als für den Einspruch beim Finanzamt.

Kosten für einen Einspruch

Das Einspruchsverfahren beim Finanzamt ist grundsätzlich kostenfrei. Das Finanzamt verlangt also keine Gebühr dafür, dass es Ihren Einspruch prüft. Kosten entstehen nur dann, wenn Sie externe Unterstützung beauftragen, etwa durch eine Steuerberaterin, einen Steuerberater oder einen Lohnsteuerhilfeverein.

Unterstützung kann besonders hilfreich sein, wenn es um hohe Beträge, mehrere Streitpunkte oder schwierige Rechtsfragen geht. Lohnsteuerhilfevereine dürfen im Rahmen ihrer gesetzlichen Befugnis vor allem Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Rentnerinnen und Rentner sowie bestimmte weitere Steuerzahlende unterstützen. Steuerberaterinnen und Steuerberater können auch komplexere Fälle begleiten.

Einspruch beim FinanzamtGrundsätzlich kostenfrei
Steuerberaterin oder SteuerberaterKosten abhängig vom Auftrag und Fall
LohnsteuerhilfevereinMitgliedsbeitrag oder Vereinsbeitrag nach Satzung
Mitgliedsbeitrag oder Vereinsbeitrag nach SatzungGerichtskosten und mögliche Beratungskosten

Wenn die Einspruchsfrist abgelaufen ist

Sobald die Einspruchsfrist abgelaufen ist, ist der Steuerbescheid rechtlich verbindlich. Eine Änderung ist dann nur noch in bestimmten Fällen möglich.

Mögliche Korrekturen nach Ablauf der Einspruchsfrist

Rechtsbehelfsbelehrung fehlt oder ist falschDie Einspruchsfrist kann sich auf ein Jahr verlängern. 
Offensichtlicher Schreib- oder RechenfehlerEine Berichtigung kann möglich sein.
Bescheid unter Vorbehalt der NachprüfungEine Änderung kann innerhalb der gesetzlichen Grenzen möglich sein.
Neue oder nachträgliche TatsachenDas Finanzamt kann im Einzelfall prüfen, ob eine Änderung möglich ist.
Einspruchsfrist unverschuldet versäumtSteuerpflichtige dürfen unter Umständen den Einspruch nachholen, etwa bei schwerer Krankheit oder wenn ein Steuerbescheid nachweislich nicht angekommen ist.

Checkliste für Ihren Einspruch

Halten Sie diese Angaben und Unterlagen für den Einspruch bereit:

  • Steuerbescheid
  • Bescheiddatum
  • Steuernummer oder Steuer-ID
  • betroffenes Steuerjahr
  • konkreter Streitpunkt
  • gewünschte Änderung
  • kurze Begründung
  • passende Nachweise
  • Antrag auf Aussetzung der Vollziehung, falls eine Nachzahlung strittig ist
  • Übermittlungsnachweis, zum Beispiel ELSTER-Bestätigung oder Versandnachweis

Sprechen Sie mit Ihrer Beraterin oder Ihrem Berater der Volksbank Raiffeisenbank vor Ort, wenn Sie Ihre Finanzen nach dem Steuerbescheid neu planen möchten.

FAQs zum Einspruch gegen den Steuerbescheid

Ja. Zur Fristwahrung reicht zunächst ein eindeutiger Einspruch. Die Begründung reichen Sie nach.

Ja, die digitale Einreichung über ELSTER ist möglich. Sie ist besonders übersichtlich, weil der Einspruch elektronisch übermittelt und dem Steuerfall zugeordnet werden kann. 

Der Einspruch beim Finanzamt ist kostenfrei. Kosten entstehen nur, wenn Sie externe Hilfe beauftragen oder später vor dem Finanzgericht klagen.

Bekanntgabefiktion bedeutet, dass das Gesetz einen bestimmten Tag als Zustelltag annimmt. Bei postalischen Steuerbescheiden gilt der Bescheid grundsätzlich am vierten Tag nach Aufgabe zur Post als bekannt gegeben. Ab dann läuft die Einspruchsfrist.

Sie haben in der Regel einen Monat ab Bekanntgabe des Steuerbescheids Zeit. Entscheidend ist, dass der Einspruch fristgerecht beim Finanzamt eingeht.

Das Finanzamt prüft den Einspruch und entscheidet, ob es den Steuerbescheid ändert. Folgt es Ihrem Einspruch nicht vollständig, erhalten Sie eine Einspruchsentscheidung.

Ja, eine Nachzahlung bleibt zunächst fällig. Nur wenn die Aussetzung der Vollziehung bewilligt ist, verschiebt sich die Zahlung des strittigen Betrags.

Senden Sie alle Belege mit, die den beanstandeten Punkt erklären, zum Beispiel Rechnungen, Nachweise, Bescheinigungen oder korrigierte Angaben.

Ist die Frist abgelaufen, wird der Bescheid meist bestandskräftig. Prüfen Sie dennoch, ob eine Änderung noch möglich ist, etwa wegen neuer Tatsachen oder offensichtlicher Fehler.

Ja, Sie können den Einspruch auf einzelne Punkte beschränken. Benennen Sie möglichst genau, welche Position im Steuerbescheid Sie beanstanden.

Auffällig sind Abweichungen zwischen Steuererklärung und Steuerbescheid. Besonders relevant sind Beträge, die fehlen, höher angesetzt wurden oder in den Erläuterungen des Finanzamts anders begründet sind als erwartet.

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