1. März 2022
Steuerrückerstattung: Wie lange dauert es, bis der Steuerbescheid kommt?
Bearbeitungsdauer variiert je nach Finanzamt
Jedes Jahr reichen viele Steuerpflichtige Ihre Einkommensteuererklärung ein. Wenn alle Formulare ausgefüllt und beim Finanzamt sind, stellt sich die Frage: Rückzahlung oder Nachzahlung? So lange dauert es, bis der Steuerbescheid kommt und Sie gegebenenfalls eine Steuerrückerstattung erhalten.
Bearbeitungszeit bis zur Steuerrückerstattung
Sie können Ihrem jährlichen Steuerbescheid entnehmen, wie hoch Ihre Steuererstattung ist beziehungsweise wie viel Steuern Sie nachzahlen müssen. Obwohl alle Finanzämter die gleiche Software nutzen, gibt es keine bundesweit einheitliche Bearbeitungszeit, sondern große Unterschiede zwischen den Bundesländern. Im Durchschnitt halten Sie Ihren Steuerbescheid nach acht Wochen in den Händen. Steuerzahler, die in Hamburg oder Berlin wohnen, warten meist nur wenig länger als einen Monat. Finanzämter in anderen Bundesländern lassen sich schon mal über 80 Tage Zeit, also fast drei Monate. In der Regel überweist die Finanzverwaltung die zu viel gezahlte Lohnsteuer oder andere Steuerrückerstattungen zeitgleich mit der Versendung des Einkommensteuerbescheids.
Hilft es, die Dokumente möglichst früh einzureichen?
Die Finanzbeamten bearbeiten die Steuererklärungen nach der Reihenfolge ihres Eingangs. Allerdings gilt das nur, wenn alle erforderlichen Daten vorliegen. Selbst wenn Sie bereits Anfang des Kalenderjahres alle relevanten Belege gesammelt haben, gilt das Gleiche nicht unbedingt für das Finanzamt. Denn es ist davon abhängig, wie schnell es zum Beispiel die Beitragsdaten zur Altersvorsorge von der Versicherung oder notwendige Angaben vom Arbeitgeber erhält. Die Abgabefrist dafür ist Ende Februar.
Wichtig: Vergessen Sie nicht, Ihre Steuernummer anzugeben. Nur so kann die Finanzverwaltung Ihre Steuererklärung richtig zuordnen und bearbeiten.
So können Sie die Bearbeitungsdauer verkürzen
Falls sich Ihre Angaben mehr oder weniger mit denen der Vorjahre decken, erfolgen Erstellung und Versand Ihres Steuerbescheids automatisiert und damit schneller. Für die Folgejahre verzögert sich der Bearbeitungsprozess nur dann, wenn es Abweichungen gibt und zum Beispiel eine Nachforderung von Unterlagen nötig ist. Deshalb sollten Sie Nachfragen zeitnah beantworten, um das Verfahren zu beschleunigen. Grundsätzlich gilt: Wer seine Steuererklärung elektronisch per Verwaltungssoftware ELSTER einreicht, kann mit einer schnelleren Bearbeitung rechnen.
Wie lange darf die Bearbeitung dauern?
Spätestens sechs Monate nachdem Sie Ihre Steuererklärung abgegeben haben, muss der Steuerbescheid vorliegen. Diese Frist verschiebt sich allerdings nach hinten, wenn die Beamten fehlende Belege oder Informationen anfordern müssen. Falls sich das Finanzamt nach einem halben Jahr nicht meldet, sollten Sie sich nach dem aktuellen Bearbeitungsstand erkundigen. Wenn Sie der Meinung sind, dass die Wartezeit überdurchschnittlich lang ist, können Sie dagegen vorgehen: Legen Sie einen Untätigkeitseinspruch beim zuständigen Finanzamt ein. Nach weiteren sechs Monaten ohne Bescheid können Sie eine Untätigkeitsklage einreichen. Ab 15 Monaten Verzug stehen Ihnen sogar Zinsen zu – sofern Sie eine Steuerrückzahlung erhalten.
Steuererstattung erhalten – was nun?
Wenn die Warterei ein Ende hat und der Steuerbescheid im Briefkasten liegt, können Sie sich hoffentlich über eine Rückerstattung freuen. Es gibt viele Möglichkeiten, eine einmalig erhaltene Summe aus einer Steuererstattung sinnvoll anzulegen und so mit der Zeit Vermögen aufzubauen. Lassen Sie sich bei Ihrer Volksbank Raiffeisenbank vor Ort zu Geldanlagen beraten. Sie möchten regelmäßig Geld zur Seite legen? Dann informieren Sie sich über das Angebot an Sparprodukten.
Hinweis auf Beratung: Dieser Artikel gibt nur Anregungen sowie kurze Hinweise und erhebt damit keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die Informationen können eine persönliche Beratung durch Ihren Steuerberater, Steuerbevollmächtigten, Rechtsanwalt (insbesondere Fachanwalt für Steuerrecht) oder durch die für diese Themen zuständigen Ämter nicht ersetzen.