So prüfen Sie Ihren Steuerbescheid

Kurz und kompakt

  • Im Durchschnitt erhalten Steuerpflichtige ihren Steuerbescheid etwa acht Wochen nachdem sie die Erklärung eingereicht haben. 

  • Die Überweisung der Steuerrückerstattung erfolgt in der Regel zeitgleich mit dem Versand des Steuerbescheids. 

  • Spätestens sechs Monate nach Abgabe der Steuererklärung beim Finanzamt sollte der Steuerbescheid vorliegen.

Bearbeitungsdauer variiert je nach Finanzamt

Jedes Jahr reichen viele Steuerpflichtige ihre Einkommensteuererklärung ein. Wenn alle Formulare beim Finanzamt abgegeben sind, stellt sich die Frage: Steuerrückerstattung oder Nachzahlung? Hier erfahren Sie, wie lange es dauert, bis der Steuerbescheid kommt.

Bearbeitungszeit bis zum Bescheid

Der jährliche Steuerbescheid informiert Sie darüber, wie hoch Ihre Steuererstattung für das Vorjahr ausfällt beziehungsweise wie viel Sie nachzahlen müssen. Obwohl alle Finanzämter dieselbe Software nutzen, gibt es keine bundesweit einheitliche Bearbeitungszeit, sondern große Unterschiede zwischen den Bundesländern. Dies liegt unter anderem daran, dass die Finanzämter für unterschiedlich große Bezirke zuständig sind. Im Durchschnitt halten Sie Ihren Steuerbescheid 2 Wochen nach Abgabe in den Händen. Steuerzahlende, die in Hamburg oder Berlin wohnen, warten meist nur wenig länger als einen Monat. Finanzämter in anderen Bundesländern lassen sich schon mal fast drei Monate Zeit. In der Regel überweist die Finanzverwaltung die zu viel gezahlte Lohnsteuer oder andere Steuerrückerstattungen zeitgleich mit der Versendung des Einkommensteuerbescheids.

Wichtig: Vergessen Sie nicht, Ihre Steuer-ID anzugeben. Diese erhalten Sie bei dem für Ihren Wohnort zuständigen Finanzamt. Sie garantiert, dass die Finanzverwaltung Ihre Steuererklärung zweifelsfrei zuordnen und bearbeiten kann.

Hilft es, die Dokumente möglichst früh einzureichen?

Die Finanzbeamtinnen und Finanzbeamten bearbeiten die Steuererklärungen nach der Reihenfolge ihres Eingangs. Allerdings gilt das nur, wenn alle erforderlichen Dokumente für das Vorjahr vorliegen. Auch wenn Sie alle relevanten Belege eingereicht haben, kann sich die Bearbeitung verzögern. Denn möglicherweise liegen dem Finanzamt trotzdem noch nicht alle nötigen Daten vor. Zum Beispiel, weil die Versicherung noch nicht die Beitragsdaten zur Altersvorsorge übermittelt hat oder weil die notwendigen Daten vom Arbeitgeber noch fehlen. Die Abgabefrist dafür ist Ende Februar.

So können Sie die Bearbeitungsdauer verkürzen

Falls sich Ihre Angaben mehr oder weniger mit denen der Vorjahre decken, erfolgen Erstellung und Versand Ihres Steuerbescheids automatisiert und damit schneller. Der Bearbeitungsprozess verzögert sich nur dann, wenn

  • es Abweichungen gibt und eine Nachforderung von Unterlagen nötig ist,
  • Sie Nachfragen nicht sogleich beantworten oder
  • Ihre Steuererklärung unvollständig ist.

Wer die Steuererklärung elektronisch per Verwaltungssoftware ELSTER einreicht, kann mit einer schnelleren Bearbeitung rechnen.

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Wie lange darf die Bearbeitung dauern?

Trotz aller Bemühungen kann es dennoch zu Verzögerungen beim Finanzamt kommen. Falls sich das Finanzamt nach einem halben Jahr nicht meldet, sollten Sie sich nach dem Bearbeitungsstand erkundigen. Wenn Sie der Meinung sind, dass die Wartezeit überdurchschnittlich lang ist, legen Sie einen sogenannten Untätigkeitseinspruch beim zuständigen Finanzamt ein. Bleibt auch dieser über einen längeren Zeitraum unbeantwortet, ist eine Untätigkeitsklage möglich.  Ab 15 Monaten Verzug stehen Ihnen sogar Zinsen zu – sofern Sie eine Steuerrückzahlung erhalten. 

So behalten Sie den Überblick

Wenn die Warterei ein Ende hat und der Steuerbescheid im Briefkasten liegt, können Sie sich hoffentlich über eine Rückerstattung freuen. Lesen Sie aufmerksam den Abschnitt „Festsetzung“. Denn dort steht, ob Sie eine Erstattung erhalten oder Steuern nachzahlen müssen. Im Erläuterungsteil erklärt das Finanzamt, wie es zu bestimmten Entscheidungen kam – etwa, warum bestimmte Kosten nicht anerkannt wurden. Gehen Sie bei der Prüfung folgende Punkte durch:

  • Stimmen Ihre persönlichen Daten und die Bankverbindung?
  • Stehen alle notwendigen Angaben wie festgesetzte Steuer, Steuerschuld, Finanzamt im Bescheid?
  • Sind Freibeträge für Kinder korrekt aufgeführt?
  • Hat das Finanzamt Ihre Werbungskosten und Sonderausgaben vollständig anerkannt?
  • Wurden außergewöhnliche Belastungen wie Krankheitskosten berücksichtigt?
  • Passt der „Gesamtbetrag der Einkünfte“?

Sollte Ihre Erstattung unerwartet niedrig sein oder die Nachzahlung im Vergleich zu Vorjahren zu hoch, so können Sie Einspruch gegen den Steuerbescheid einlegen.

Unterschied zwischen vorläufigem und endgültigem Steuerbescheid

Beim Blick in Ihren Steuerbescheid lohnt es sich außerdem zu prüfen, ob der Bescheid vorläufig oder endgültig ist. Schauen Sie nach, ob auf Ihrem Bescheid ein Vorläufigkeitsvermerk steht. Typische Formulierung: „Der Bescheid ergeht gemäß Paragraf 165 AO unter Vorbehalt der Nachprüfung“ oder „Der Bescheid ist in folgenden Punkten vorläufig.“ Das bedeutet, dass der Bescheid noch offen für Änderungen ist, während sich ein endgültiger Bescheid nur mit fristgerechtem Einspruch Ihrerseits ändern lässt.

Vorläufiger Steuerbescheid

  • Er gilt nur für die im Bescheid genannten Punkte (z. B. bestimmte Werbungskosten oder Renten).
  • Das Finanzamt darf diese Punkte später ohne Ihren Einspruch zu Ihren Gunsten oder zu Ihren Lasten ändern.
  • Ändern sich Rechtslage oder Daten, erhalten Sie automatisch einen geänderten Bescheid.

Endgültiger Steuerbescheid

  • Positionen gelten als abschließend geprüft.
  • Es gibt keinen Vorläufigkeitsvermerk.
  • Alle Änderungen sind nur über Einspruch innerhalb eines Monats möglich.
  • Nach Ablauf der Einspruchsfrist bleiben nur wenige Ausnahmen für Änderungen.

Was mache ich bei einem falschen Steuerbescheid?

Wenn Sie einen Fehler entdecken, markieren Sie die betreffenden Stellen im Bescheid und legen Sie Ihre Unterlagen daneben. Notieren Sie sich zu jedem Punkt kurz, warum Sie anderer Meinung sind. Legen Sie dann beim Finanzamt Einspruch ein. Wenden Sie sich dazu an das Amt, das auf Ihrem Steuerbescheid steht. Sie können elektronisch per ELSTER Einspruch einlegen, einen Brief schicken oder persönlich beim Finanzamt den Einspruch zu Protokoll geben. Führen Sie dabei folgende Punkte an: Steuerart (z. B. Einkommensteuer), Jahr, Steuer-Identifikationsnummer, Aktenzeichen, Datum des Bescheids und gegen welche Punkte Sie genau Einspruch einlegen.

Welche Frist gilt für meinen Einspruch?

Sie haben in der Regel einen Monat Zeit, um Einspruch zu erheben. Die Frist beginnt an dem Tag, an dem Sie den Bescheid erhalten. Halten Sie die Frist ein, auch wenn Ihre Begründung noch nicht vollständig ist. In diesem Fall legen Sie zunächst fristwahrend Einspruch ein und reichen die Begründung später nach.

Das ist beim Umzug zu beachten

Welches Finanzamt Sie betreut, hängt davon ab, wo Sie zu dem Zeitpunkt wohnen, zu dem Ihre Steuererklärung fällig ist. Es kann also vorkommen, dass sich nach einem Umzug Ihr zuständiges Finanzamt ändert. Erkunden Sie sich rechtzeitig darüber, welches Amt Sie zukünftig betreut.

Bearbeitungsdauer von Einsprüchen beim Finanzamt

Es gibt für die Bearbeitung eines Einspruchs gegen einen Steuerbescheid seitens des Finanzamts keine feste gesetzliche Frist. Gehen Sie von 2 bis 6 Monaten aus. Bleibt der Einspruch über einen längeren Zeitraum ohne Entscheidung, kann eine Untätigkeitsklage vor dem Finanzgericht erhoben werden. Sie ist frühestens nach sechs Monaten seit Einlegung des Einspruchs möglich. Bitte beachten Sie, dass Sie selbst nur einen Monat Zeit haben, um Einspruch gegen den Steuerbescheid einzulegen. 

Steuererstattung erhalten - was nun?

Nach erfolgreicher Erstattung gibt es viele Möglichkeiten, um eine einmalig erhaltene Summe sinnvoll anzulegen und so mit der Zeit Vermögen aufzubauen. Lassen Sie sich bei Ihrer Volksbank Raiffeisenbank vor Ort zu Geldanlagen beraten. Möchten Sie regelmäßig Geld zur Seite legen? Dann informieren Sie sich über unser Angebot an Sparprodukten.

FAQs zum Steuerbescheid

Das Finanzamt braucht in der Regel zwischen 6 und 12 Wochen, um einen Steuerbescheid zu erstellen. Die tatsächliche Dauer kann jedoch je nach Arbeitsaufkommen des Finanzamts und Vollständigkeit der Unterlagen variieren.

Wenn Ihr Steuerbescheid Fehler enthält, können Sie innerhalb eines Monats nach Erhalt schriftlich Einspruch beim zuständigen Finanzamt einlegen und die Korrektur begründet darlegen.

Den Einspruch gegen einen Steuerbescheid legen Sie formlos schriftlich innerhalb eines Monats beim Finanzamt ein, am besten mit Begründung und gegebenenfalls Nachweisen für die beanstandeten Punkte.

In Ihrem Einkommensteuerbescheid finden Sie sowohl Ihre Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID) als auch Ihre Steuernummer in der Regel auf der ersten Seite im Kopfbereich. Die Steuer-ID heißt dort meist „Identifikationsnummer“ oder „IdNr.“ und besteht immer aus 11 Ziffern. In unmittelbarer Nähe ist meist die Steuernummer angegeben, oft mit Schrägstrichen. Die Steuer-ID ist Ihre persönliche, lebenslang gültige Kennnummer im Steuersystem, während die Steuernummer Ihren konkreten Steuerfall beim zuständigen Finanzamt bezeichnet.

Ja, wenn Sie Ihre Steuererklärung über ELSTER oder eine andere anerkannte Software eingereicht haben, können Sie den Steuerbescheid auch elektronisch im ELSTER-Postfach abrufen.

Ein Steuerbescheid gilt so lange, bis er durch einen neuen oder geänderten Bescheid ersetzt wird. Falls sich Fehler oder bisher nicht berücksichtigte Informationen zeigen, kann das Finanzamt einen endgültig ergangenen Bescheid nur sehr schwer ändern und auch nur innerhalb von vier Jahren.

Wenn Sie nicht auf den Steuerbescheid reagieren, wird dieser nach einem Monat bestandskräftig. Eventuelle Nachzahlungen sind fristgerecht zu leisten, andernfalls drohen Mahngebühren oder Vollstreckungsmaßnahmen.

Eine Nachzahlung ist korrekt, wenn sie mit den im Bescheid aufgeführten Berechnungen übereinstimmt. Prüfen Sie insbesondere Einkommen, Werbungskosten und Abzüge und vergleichen Sie diese mit Ihrer Erklärung.

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