Was ist eine Steueridentifikationsnummer, kurz Steuer-ID, und wofür brauche ich die Steuernummer? Hier erfahren Sie, was sich hinter den beiden Nummern verbirgt und wie Sie Ihre Steuer-ID und Steuernummer herausfinden.
Die Steueridentifikationsnummer (Steuer-ID) ist eine lebenslang gültige, elfstellige Nummer, die seit 2008 vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) an alle Bürgerinnen und Bürger vergeben wird.
Die Steuernummer hingegen wird vom Finanzamt vergeben. Sie kann sich ändern, wenn Sie umziehen oder zu einem anderen Finanzamt wechseln.
Seit November 2024 vergibt das BZSt die Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) an alle wirtschaftlich Tätigen. Sie ersetzt weder die Steuer-ID noch die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.
Was ist eine Steueridentifikationsnummer, kurz Steuer-ID, und wofür brauche ich die Steuernummer? Hier erfahren Sie, was sich hinter den beiden Nummern verbirgt und wie Sie Ihre Steuer-ID und Steuernummer herausfinden.
Bei der Steuer-ID handelt es sich um die steuerliche Identifikationsnummer (IdNr.). Sie besteht aus elf Ziffern. Durch die Zahlenkombination lassen sich keine Rückschlüsse auf private Daten ziehen. Seit 2008 teilt das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) jeder Bundesbürgerin und jedem Bundesbürger in Deutschland die Steueridentifikationsnummer per Brief mit. Neugeborene erhalten sie seit diesem Zeitpunkt automatisch. Sie bleibt ein Leben lang gleich. Auch bei einem Umzug oder einer Heirat ändert sich die Steuer-ID nicht.
Die Steuer-ID besteht aus 11 Ziffern. Dabei kommt immer eine Zahl doppelt und eine Zahl gar nicht vor. Die erste Ziffer ist nie eine Null. Die letzte Ziffer ist immer eine Prüfziffer.
Aus der Ziffernfolge der Steuer-ID lassen sich keine Rückschlüsse auf die zugehörige Person ziehen. Das BZSt speichert aber eine Reihe von Daten zur IdNr., die beispielsweise das Finanzamt benötigt, um Steuererklärungen zu bearbeiten. Dazu zählen:
Ab dem Zeitpunkt der Steuerpflichtigkeit kommen folgende Daten hinzu:
Dank Identifikationsnummer und Steuernummer kann zum Beispiel das Finanzamt die Steuererklärung von Steuerpflichtigen eindeutig zuordnen. Geben Sie bei Anträgen oder Mitteilungen an das Finanzamt am besten zusätzlich zur Steuernummer auch Ihre Steuer-ID an.
Doch auch bei manchen Bankgeschäften müssen Sie Ihre Steuer-ID angeben, zum Beispiel, wenn Sie ein Konto eröffnen möchten. Als Bankkundin oder Bankkunde müssen Sie Ihre Steuer-ID ebenfalls angeben, wenn Sie einen Freistellungsauftrag stellen. So ist gewährleistet, dass Sie den Sparerpauschbetrag nicht überschreiten. Dabei bleiben Kapitalerträge bei Ledigen bis zu einer Höhe von 1.000 Euro jährlich und bei Ehepaaren beziehungsweise Lebenspartnerinnen und Lebenspartnern bis 2.000 Euro (vorher 1.602 Euro) im Jahr steuerfrei.
Auch wenn Sie Kindergeld beantragen, müssen Sie sowohl Ihre, als auch die Steuer-ID Ihres Kindes angeben. Das beugt Doppelzahlungen vor.
Studierende brauchen die Steueridentifikationsnummer, wenn sie BAföG beantragen. Anhand der Nummer kann das Studierendenwerk oder BAföG-Amt dann relevante Daten an das Finanzamt weiterleiten.
Rentenversicherungsträger benötigen die Identifikationsnummer, wenn sie Rentenbezüge an die Finanzbehörden übermitteln. Mithilfe der Nummer lässt sich feststellen, ob die ausgezahlte Rente den Grundfreibetrag übersteigt. Ist das der Fall, muss die Rente versteuert werden. Seit 2023 ist die Angabe der entsprechenden Steuer-IDs für Arbeitgebende verpflichtend, wenn sie die elektronischen Lohnsteuerbescheinigungen für ihre Mitarbeitenden an das zuständige Finanzamt übermitteln.
Entdecken Sie weitere spannende Inhalte aus unserer Themenwelt Finanzen.
Seit November 2024 vergibt das BZSt an alle wirtschaftlich Tätigen die Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.). Wirtschaftlich tätig können natürliche und juristische Personen sowie Personenvereinigungen sein. Diese sind durch ihre W-IdNr. in Besteuerungs- und Verwaltungsverfahren eindeutig identifizierbar. Genau wie die Steuer-ID bleibt die W-IdNr. dauerhaft bestehen und ändert sich weder bei Umzug noch bei Namensänderung. Die W-IdNr. wird automatisch zugeteilt und kann nicht beantragt werden. Sie ersetzt weder die Steuer-ID noch die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr. oder USt-ID).
Unternehmen können eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, kurz USt-ID, beantragen. Diese benötigen sie, wenn sie Leistungen und Lieferungen innerhalb des Europäischen Binnenmarktes erbringen oder erhalten. Die USt-ID wird zusätzlich zur Steuernummer erteilt und ermöglicht steuerfreie Lieferungen an andere Unternehmen in den EU-Mitgliedstaaten. Genau wie die Steuer-ID wird auch die USt-ID vom BZSt vergeben. Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer besteht in Deutschland aus 11 Zeichen, wobei die ersten beiden das Länderkürzel für den Firmensitz sind. Für Deutschland lautet es „DE“. Die letzte Ziffer ist eine Prüfziffer, mit der die USt-ID auf Vollständigkeit und Gültigkeit überprüft werden kann. USt-IDs für andere Mitgliedstaaten sind in der Struktur gleich, weisen aber unter Umständen eine andere Länge auf.
Die Angabe der USt-ID ist bei Rechnungen ins EU-Ausland sowie im Impressum des Internetauftritts eines Unternehmens verpflichtend.
Die electronic Taxpayer Identification Number (eTIN) war die Vorgängerin der Steuer-ID. Die 14-stellige Nummer setzte sich aus Vor- und Nachnamen, Geburtsdatum und einer Prüfnummer zusammen. Sie musste verpflichtend angegeben werden, wenn Lohndaten durch Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber ans Finanzamt übermittelt wurden. Die eTIN diente als Zwischenlösung zwischen der Lohnsteuerkarte und der 2008 eingeführten Steuer-ID.
Die Steuernummer besteht aus 13 Zeichen. Ihr Aufbau ist von Bundesland zu Bundesland leicht verschieden. Sie besteht aus der Kennziffer des zuständigen Finanzamtes, der Bezirksnummer, einer individuellen Ziffernfolge, genannt Unterscheidungsnummer, und einer Prüfziffer.
Wenn Sie die Arbeitsstelle wechseln, braucht die neue Arbeitgeberin oder der neue Arbeitgeber Ihre Steuernummer, um die Lohnsteuer abführen zu können. Seit 2022 gilt diese Regelung auch für Mini-Jobberinnen und Mini-Jobber. Arbeitgebende müssen die Steuer-ID ihrer Angestellten auf gewerblicher Mini-Job-Basis der Minijob-Zentrale übermitteln. Denn auch der Verdienst aus einem Minijob ist steuerpflichtig. Dabei entscheiden Arbeitgebende selbst, ob der Verdienst pauschal oder nach individuellen Merkmalen (Lohnsteuerklassen) der auf Minijob-Basis Angestellten versteuert wird.
Nach der Heirat erhalten Ehepaare eine neue, gemeinsame Steuernummer, wenn sie sich dazu entscheiden, gemeinsam veranlagt zu werden. Auf diese Weise profitieren sie von den Vorteilen des Ehegattensplittings. Gemeinsam veranlagte Ehepaare geben eine gemeinsame Steuererklärung ab. Eingetragene Lebenspartnerschaften werden steuerlich wie Ehen behandelt. Ehepaare, die nicht gemeinsam veranlagt werden wollen, machen weiterhin zwei einzelne Steuererklärungen. Sie erhalten daher auch keine neue gemeinsame Steuernummer. Hier gelten die vorheiratlichen Steuernummern weiterhin.
| Steuer-ID | Steuernummer | |
|---|---|---|
| Definition | Personenbezogene, lebenslang gültige Identifikationsnummer für Privatpersonen | Nummer für die eindeutige Zuordnung von Steuererklärungen und Schriftverkehr mit dem Finanzamt. Ändert sich bei Umzug oder Heirat |
| Verwendungszweck | -Einkommensteuererklärung -Pflichtangabe bei Bankgeschäften oder Abschluss von Arbeitsverträgen | -Einkommensteuererklärung und andere steuerliche Angelegenheiten -Umsatzsteuer von Unternehmen |
| Vergabe | Wird bei Geburt oder Zuzug automatisch durch das BZSt vergeben | Wird ab dem Beginn der Steuerpflichtigkeit vom zuständigen Finanzamt vergeben |
| Aufbau | 11-stellige Zahlenfolge | 13-stellige Zahlenfolge |
| Nachzuschauen hier | -Lohnabrechnung -Einkommensteuerbescheid -Mitteilungsschreiben des BZSt -Schreiben des Finanzamtes | -Lohnabrechnung -Einkommensteuerbescheid -Schreiben des Finanzamtes |
Ihre Steuernummer erhalten Sie bei dem für Ihren Wohnort zuständigen Finanzamt. Sie wird Ihnen zugeteilt, wenn das Finanzamt Sie erstmalig steuerlich erfasst. Dies passiert, wenn Sie Ihre erste Einkommensteuererklärung abgeben, eine selbstständige oder freiberufliche Tätigkeit aufnehmen oder ein Gewerbe anmelden. Auch Vereine erhalten eine Steuernummer.
Ihre Steueridentifikationsnummer sollte Ihnen das Bundeszentralamt für Steuern bereits 2008 in einer Mitteilung per Brief mitgeteilt haben. Wenn Sie diesen nicht mehr finden, können Sie sich an das BZSt wenden. Auf der Homepage des BZSt können Sie mit einem Antrag veranlassen, dass Sie die Steuer-ID erneut per Post erhalten. Steuer-ID und Steuernummer finden Sie in der Regel aber auch auf Ihrem letzten Einkommensteuerbescheid.
Nichtmeldepflichtige Arbeitnehmende können ihre Steuer-ID bei den für ihre Arbeitgeberin oder Arbeitgeber zuständigen Finanzbehörden beantragen. Dazu gehören zum Beispiel Personen, die in Deutschland arbeiten, aber im Ausland wohnen. Arbeitgebende können ebenfalls die Steuer-ID für ihre Mitarbeitenden beantragen. Dafür müssen diese allerdings eine Bevollmächtigung ausstellen.