Was ist der Nennwert einer Aktie?

Das sollten Aktionäre wissen

Wenn Sie Ihr Geld in Wertpapiere investieren, sollten Sie den Begriff Nennwert kennen. Worum es sich dabei handelt und wie die Formel zur Berechnung einer sogenannten Nennwertaktie lautet, erfahren Sie hier.

Nennwert einer Aktie: Definition

Der Nennwert – auch Nominalwert oder Nennbetrag genannt – ist der gesetzlich festgelegte Wert eines Zahlungsmittels wie Banknoten oder Münzen. Der Wert wird in Geldeinheiten, zum Beispiel Euro, auf den Geldschein aufgedruckt. Auch bei Geldanlagen wie Aktien gibt es einen Nennwert. Der Nennwert einer Aktie ist der Teilbetrag des Grundkapitals einer Aktiengesellschaft. Nach § 8 Absatz II des Aktiengesetzes, kurz AktG, muss der Mindestnennwert einer Aktie einen Euro betragen. Eine Aktie hat neben dem Nennwert auch einen Kurswert. Während der Nennwert gleich bleibt, unterliegt der Kurswert Änderungen und Schwankungen. Denn er ist vom Preis abhängig, zu dem eine Aktien an der Börse gehandelt wird.

So berechnen Sie den Nennwert einer Aktie

Der Nennwert einer Aktie lässt sich berechnen, indem das Grundkapital eines Unternehmens durch die Anzahl der herausgegebenen Aktien dividiert wird. Bei einem Grundkapital von zehn Millionen Euro und einer Anzahl von einer Million Aktien beträgt der Nennwert einer Aktie also zum Beispiel zehn Euro.

Nennwert bei festverzinslichen Wertpapieren

Im Unterschied zu Aktien ist der Nennwert bei festverzinslichen Wertpapieren wie Anleihen der Betrag, den ein Emittent – zum Beispiel ein Unternehmen oder ein Kreditinstitut – dem Anleger schuldet. Diesen Betrag zahlt der Schuldner dem Käufer der Anleihe am Ende der Laufzeit zurück – falls kein anderer Rückzahlkurs angegeben ist.

Nennwertlose Aktien

Es gibt auch Unternehmen, die nennwertlose Aktien emittieren. Diese werden auch Stückaktien genannt. Dabei stellt jede Aktie prozentuale Anteile dar, die zusammen 100 Prozent des Grundkapitals einer Aktiengesellschaft ergeben.

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Hinweis auf Beratung: Dieser Artikel gibt nur Anregungen sowie kurze Hinweise und erhebt damit keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die Informationen können eine persönliche Beratung durch einen Berater bei Ihrer Bank, die für diese Themen zuständigen Ämter oder durch einen Steuerberater nicht ersetzen.