Wenn Sie vergessen haben, einen Freistellungsauftrag zu erteilen, wird die Abgeltungsteuer an das Finanzamt abgeführt. Es gibt aber die Möglichkeit, zu viel gezahlte Steuerbeträge mithilfe der Einkommensteuererklärung zurückzuholen. Füllen Sie dafür die Anlage KAP für Einkünfte aus Kapitalvermögen bzw. die Anlagen KAP-INV oder KAP-BET aus. Die benötigten Angaben dafür finden Sie auf der Jahressteuerbescheinigung Ihrer Bank. Diese erhalten Sie im ersten Quartal des Folgejahres.
Wenn Sie den Sparerpauschbetrag ungünstig aufgeteilt haben, besteht ebenfalls noch die Chance einer Steuerrückzahlung. Legen Sie in diesem Fall die Jahressteuerbescheinigung Ihrer Bank der Steuererklärung bei und beantragen Sie eine sogenannte Günstigerprüfung. Dann prüft das Finanzamt, ob es für Sie günstiger ist, wenn auch die Besteuerung Ihrer Kapitalerträge mit Ihrem Einkommenssteuersatz erfolgt. Ist das der Fall, erhalten Sie eine Erstattung der zu viel gezahlten Beträge.