Haben wir Sie der richtigen Bank zugeordnet?


Wir benutzen Ihre IP-Adresse für eine grobe geografische Einschätzung und ordnen Sie einem passenden Bankinstitut in Ihrer Region zu.

Freistellungsauftrag für Aktien, Konten & Kapitalerträge einrichten

Kurz und kompakt

  • Mit einem Freistellungsauftrag bleiben Kapitalerträge bis zum Sparerpauschbetrag steuerfrei.

  • Der Sparerpauschbetrag beträgt für Einzelpersonen 1.000 Euro und für Ehepaare 2.000 Euro pro Jahr. ​

  • Ohne Freistellungsauftrag führt die Bank automatisch 25 Prozent Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer ab. ​

  • Den Freistellungsauftrag richten Sie online, per Formular oder persönlich bei Ihrer Bank ein.

Ihr Weg zum Wertpapierhandel: unkompliziert, digital und gut beraten

Wertpapierdepot

Handeln Sie einfach und vor allem sicher mit Ihren Wertpapieren – an allen deutschen und den meisten internationalen Handelsplätzen.

Was ist ein Freistellungsauftrag?

Auf Kapitalerträge fällt grundsätzlich Abgeltungsteuer an. Gleichzeitig steht jeder Bürgerin und jedem Bürger ein steuerfreier Betrag zu: der Sparerpauschbetrag. Mit einem Freistellungsauftrag weisen Sie Ihre Bank an, diesen Betrag zu berücksichtigen. Kapitalerträge bleiben dann bis zur Höhe jenes Betrags ohne Steuerabzug, den Sie Ihrer Bank im Freistellungsauftrag mitgeteilt haben.

Ohne Freistellungsauftrag führt Ihre Bank die Abgeltungsteuer automatisch an das Finanzamt ab. Das gilt auch dann, wenn Ihre Kapitalerträge niedriger sind als der Sparerpauschbetrag, der Ihnen generell zur Verfügung steht.

Wie hoch ist der Freistellungsauftrag 2026?

Der Freistellungsauftrag für das Jahr 2026 beträgt 1.000 Euro für Einzelpersonen und 2.000 Euro für Ehepaare sowie eingetragene Lebenspartnerinnen und -partner. Diesen Betrag nutzen beide Personen gemeinsam. Das ist unabhängig davon, ob die Kapitalerträge bei einer oder bei beiden Personen anfallen.

Der Betrag gilt für Kapitalerträge wie Zinsen, Dividenden und Gewinne aus Wertpapierverkäufen. Folgende Abgaben können für Ihre Kapitalerträge anfallen:

 

SteuerartHöhe
Abgeltungsteuer25 %
Solidaritätszuschlag5,5 % auf die Abgeltungsteuer
Kirchensteuer8 oder 9 %, je nach Bundesland 

So funktioniert der Freistellungsauftrag

Der Sparerpauschbetrag ist im Einkommensteuergesetz geregelt. Die rechtliche Grundlage für den Freistellungsauftrag ergibt sich aus § 44a EStG. Der Sparerpauschbetrag wird nicht automatisch berücksichtigt. Um ihn zu nutzen und so Ihre Steuerlast zu mindern, müssen Sie Ihrer Bank einen Freistellungsauftrag erteilen. Prüfen Sie Ihre Freistellungsaufträge, wenn sich Ihre Kapitalerträge ändern oder Sie neue Konten oder Depots eröffnen.

Freistellungsauftrag auf mehrere Banken verteilen

Wenn Sie bei mehreren Instituten Geld angelegt haben, teilen Sie Ihren Sparerpauschbetrag am besten auf. Orientieren Sie sich dabei an der Höhe der erwarteten Zinserträge, Dividenden oder weiteren Kapitalerträge. Die Summe aller Freistellungsaufträge darf den Sparerpauschbetrag nicht überschreiten. Haben Sie zum Beispiel einer Bank einen Freistellungsauftrag in Höhe von 700 Euro erteilt, stehen Ihnen für andere Institute noch 300 Euro zur Verfügung.

Das Beispiel zeigt, wie ein ungünstig verteilter Freistellungsauftrag zu unnötigem Steuerabzug führt.

Beispiel: Freibetrag nicht richtig genutzt

 Institut AInstitut B 
Kapitalerträge600 €200 €
Freistellungsauftrag400 € 400 €
versteuerter Betrag200 €0 €
nicht genutzter Freibetrag0 €200 €

Führen Sie mehrere Konten oder Depots bei Ihrer Volksbank Raiffeisenbank, reicht in der Regel ein einziger Freistellungsauftrag für diese eine Bank.

Riester-Rente in der Sparphase steuerfrei

Bei der Riester-Rente bleiben Erträge in der Ansparphase steuerfrei. Dafür brauchen Sie also keinen Freistellungsauftrag. Erst die späteren Auszahlungen aus dem Riester-Vertrag müssen Sie versteuern. Das nennt sich nachgelagerte Besteuerung.

Freistellungsauftrag online einrichten oder ändern

Im OnlineBanking oder in der VR Banking App Ihrer Volksbank Raiffeisenbank richten Sie Ihren Freistellungsauftrag ein, ändern ihn oder widerrufen ihn. Alternativ nutzen Sie ein Formular oder wenden sich direkt an Ihre Volksbank Raiffeisenbank vor Ort. Speichern Sie die Bestätigung Ihrer Bank für Ihre Unterlagen.

Der Freistellungsauftrag gilt für das Kalenderjahr, für das Sie ihn erteilen. Richten Sie ihn während des Jahres ein, berücksichtigt Ihre Bank ihn für das laufende Kalenderjahr. Für vergangene Jahre wirkt er nicht rückwirkend. Wenn Sie keine Laufzeit begrenzen, bleibt der Auftrag in der Regel auch für die Folgejahre bestehen, bis Sie ihn ändern oder widerrufen. Der Auftrag gilt nur für das Finanzinstitut, bei dem Sie ihn einrichten.

Checkliste: Das brauchen Sie für den Freistellungsauftrag

Wenn Sie Ihrer Bank einen Freistellungsauftrag erteilen, müssen Sie in der Regel Folgendes angeben:

  • Name und Adresse,
  • Geburtsdatum,
  • Steueridentifikationsnummer,
  • Konto oder Depot,
  • Betrag, der freigestellt werden soll,
  • Gültigkeitsdauer des Auftrags (befristet oder unbefristet).

Bei einem gemeinsamen Freistellungsauftrag von Ehepaaren oder eingetragenen Lebenspartnerinnen und -partnern sind die Angaben beider Personen erforderlich, einschließlich beider Steueridentifikationsnummern.

Bei diesen Anlageformen lohnt sich ein Freistellungsauftrag

Die folgenden Einnahmen unterliegen der Abgeltungsteuer:

Freistellungsauftrag vergessen: So holen Sie die Steuer zurück

Wenn Sie keinen Freistellungsauftrag erteilt haben, führt Ihre Bank die Abgeltungsteuer auf Ihre Kapitalerträge an das Finanzamt ab. Zu viel gezahlte Abgeltungsteuer für frühere Jahre erhalten Sie mithilfe Ihrer Einkommensteuererklärung zurück.

1. Jahressteuerbescheinigung abrufen

Rufen Sie die Jahressteuerbescheinigung Ihrer Bank ab. Sie enthält Angaben zu Kapitalerträgen und abgeführter Kapitalertragsteuer.

2. Anlage KAP ausfüllen

Tragen Sie die Kapitalerträge und die abgeführte Kapitalertragsteuer aus der Jahressteuerbescheinigung in der Anlage KAP Ihrer Steuererklärung ein.

3. Weitere Anlagen prüfen

Je nach Art der Kapitalerträge können zusätzliche Anlagen erforderlich sein, zum Beispiel KAP-INV bei bestimmten Investmenterträgen oder KAP-BET bei Beteiligungen.

4. Günstigerprüfung beantragen

Haben Sie Ihren Sparerpauschbetrag im Kalenderjahr ungünstig verteilt, beantragen Sie gegebenenfalls eine Günstigerprüfung.

5. Freistellungsauftrag erteilen

Richten Sie für das laufende und für zukünftige Kalenderjahre einen Freistellungsauftrag ein.

Nichtveranlagungsbescheinigung für Geringverdienerinnen und -verdiener

Wenn Sie dauerhaft ein niedriges Einkommen haben, lohnt sich die Beantragung einer Nichtveranlagungsbescheinigung, kurz NV-Bescheinigung. Damit erhalten Sie Zinsen sowie Dividenden ohne Abzug der Abgeltungsteuer. Das gilt selbst dann, wenn die Höhe dieser Zahlungen den Sparerpauschbetrag übersteigt.

Wenden Sie sich bei Fragen dazu an Ihr Finanzamt. Welches Finanzamt für Sie zuständig ist, erfahren Sie mithilfe der Finanzamtssuche des Bundeszentralamts für Steuern.

Freistellungsaufträge prüfen

Persönliche Änderungen wirken sich unter Umständen auf Ihren Freistellungsauftrag aus. Das gilt zum Beispiel bei einem Namenswechsel nach einer Hochzeit, einem Wohnsitzwechsel ins Ausland oder dem Tod der Kontoinhaberin oder des Kontoinhabers. Eine gemeinsame Freistellung endet außerdem bei dauerndem Getrenntleben oder Scheidung.

Steuerliche Konsequenzen bei Überschreitung des Freibetrags

Falls Sie mehreren Banken Freistellungsaufträge erteilen, achten Sie auf die Gesamtsumme. Wenn sie den zulässigen Höchstbetrag überschreitet, besteuert das Finanzamt die zu viel freigestellten Beträge nachträglich. Banken melden die Höhe der erteilten Freistellungsaufträge an das Bundeszentralamt für Steuern. Eine Überschreitung des Freibetrags fällt daher auf.

Lassen Sie sich bei Ihrer Volksbank Raiffeisenbank vor Ort beraten, wenn Sie unsicher in Bezug auf die Höhe des Freibetrags sind.

FAQs zum Freistellungsauftrag für Kapitalerträge

Ja, der Freistellungsauftrag lässt sich nachträglich ändern. Für Änderungen gelten dieselben Fristen wie für einen neuen Antrag.

Nein. Ein Freistellungsauftrag wirkt nicht rückwirkend für vergangene Jahre. Zu viel gezahlte Steuer holen Sie mithilfe Ihrer Einkommensteuererklärung zurück.

Ja, im OnlineBanking Ihrer Volksbank Raiffeisenbank ändern oder widerrufen Sie auf Wunsch den Freistellungsauftrag. Je nach Volksbank Raiffeisenbank steht der Service auch in der VR Banking App bereit.

Die erstmalige Erteilung eines Freistellungsauftrags und spätere Änderungen sind kostenlos.

Keine Abgeltungsteuer fällt an, wenn ein Freistellungsauftrag Ihre Kapitalerträge vollständig abdeckt oder eine Nichtveranlagungsbescheinigung vorliegt.

Wenn Ihre Kapitalerträge den Freibetrag überschreiten, fällt für den überschüssigen Betrag Abgeltungsteuer von 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer an. Ihre Bank führt diese Steuern direkt an das Finanzamt ab.

Beachten Sie dabei die Fristen Ihres Kreditinstituts, besonders zum Jahresende. Erkundigen Sie sich rechtzeitig bei Ihrer Bank, bis wann Änderungen für das laufende Kalenderjahr möglich sind.

Ja. Für jedes Finanzinstitut brauchen Sie einen eigenen Freistellungsauftrag. Bei mehreren Konten oder Depots innerhalb derselben Bank reicht in der Regel ein Auftrag.

Ja, bei Ehepaaren und eingetragenen Lebenspartnerinnen und -partnern ist ein gemeinsamer Freistellungsauftrag möglich. Voraussetzung ist, dass beide steuerlich zusammen veranlagt sind. Für andere Gemeinschaftskonten gelten besondere Regeln. Bei einem Namenswechsel durch Heirat wird der Freistellungsauftrag ungültig.

Ja, auch Minderjährige haben ein Recht auf den Sparerpauschbetrag. Wenn Sie ein Kinderkonto oder Juniordepot im Namen Ihres Nachwuchses angelegt haben, erteilen Sie als gesetzliche Vertreterin oder als gesetzlicher Vertreter einen Freistellungsauftrag für diese Geldanlage. Die Kapitalerträge der Kinder zählen nicht zum Sparerpauschbetrag der Eltern.

Ja, wenn die voraussichtlichen Einkünfte des Kindes so gering sind, dass keine Einkommensteuer anfällt. Sie stellen den Antrag beim zuständigen Finanzamt.

Wo und in welcher Höhe Sie Freistellungsaufträge erteilt haben, sehen Sie in der Regel im OnlineBanking. Alternativ gibt Ihnen Ihre Bank Auskunft. Im ELSTER-Portal finden Sie diese Information ebenfalls.

Ja. Ohne Befristung gilt der Freistellungsauftrag in der Regel bis zur Änderung oder zum Widerruf.

Mehr aus Ihrem Kapital machen – mit Festgeld ohne Kursrisiko

Festgeld

Mit Festgeld legen Sie Ihr Geld für eine fest vereinbarte Laufzeit sicher an. Dabei profitieren Sie von Planungssicherheit und festen Zinsen.