Auf Kapitalerträge fällt grundsätzlich Abgeltungsteuer an. Gleichzeitig steht jeder Bürgerin und jedem Bürger ein steuerfreier Betrag zu: der Sparerpauschbetrag. Mit einem Freistellungsauftrag weisen Sie Ihre Bank an, diesen Betrag zu berücksichtigen. Kapitalerträge bleiben dann bis zur Höhe jenes Betrags ohne Steuerabzug, den Sie Ihrer Bank im Freistellungsauftrag mitgeteilt haben.
Ohne Freistellungsauftrag führt Ihre Bank die Abgeltungsteuer automatisch an das Finanzamt ab. Das gilt auch dann, wenn Ihre Kapitalerträge niedriger sind als der Sparerpauschbetrag, der Ihnen generell zur Verfügung steht.