Verwahren Sie Ihre Wertpapiere in einem Depot bei Ihrer Volksbank Raiffeisenbank. So behalten Sie den Überblick. Depotinhaber können ihre Anlagen an allen nationalen und den meisten internationalen Börsenplätzen handeln. Wie Sie ein Wertpapierdepot eröffnen oder einen Depotwechsel vornehmen, erfahren Sie hier.
Wertpapierdepot
Professionell mit Wertpapieren handeln
Ihre Vorteile mit einem Wertpapierdepot
- Handeln Sie mit Aktien, Anleihen, Fonds, Zertifikaten und Optionsscheinen – an allen deutschen und den meisten internationalen Handelsplätzen.
- Sichere, einfache und bequeme Depotführung von zu Hause aus
- Nutzen Sie die Möglichkeit zur Zeichnung von Neu-Emissionen.
- Profitieren Sie von der persönlichen Beratung durch die Kundenberater Ihrer Volksbank Raiffeisenbank vor Ort.
Abwicklung aller Wertpapiergeschäfte
Bei einem Wertpapierdepot handelt es sich um ein Konto bei einer Depotbank, auf dem Sie Wertpapiere wie Aktien, Anleihen und Optionsscheine für Ihre Geldanlage sicher verwahren. Sie können aber auch Wertpapierkäufe und -verkäufe durchführen – sowohl an nationalen als auch an internationalen Handelsplätzen. Als Kontoinhaber haben Sie stets den Überblick über Ihre gesamten Börsengeschäfte.
Online-Depot: jederzeit Wertpapiere handeln
Mit einem onlinefähigen Wertpapierdepot bei Ihrer Volksbank Raiffeisenbank handeln Sie dank Online-Brokerage selbstständig – wann und wo Sie wollen. Die Depotführung funktioniert ganz bequem von zu Hause oder unterwegs aus. Somit können Sie als Depotinhaber jederzeit auf das Marktgeschehen reagieren. Unsere professionellen Analyse-Instrumente und aktuellen Finanzmarktinformationen helfen Ihnen dabei, die bestmöglichen Anlageentscheidungen zu treffen. Ob Wertpapierorders, Depotauswertung oder Orderverwaltung: Mit Ihrem onlinefähigen Wertpapierdepot behalten Sie den Überblick.
Wertpapierdepot eröffnen oder übertragen
Ihre Volksbank Raiffeisenbank übernimmt die Formalitäten, wenn Sie ein Wertpapierdepot eröffnen oder übertragen möchten. Bei über 7.500 Filialen im ganzen Land finden Sie auch in Ihrer Nähe immer einen kompetenten Ansprechpartner. Ihr Bankberater füllt gemeinsam mit Ihnen das Antragsformular zur Depoteröffnung aus. Bitte bringen Sie zur Identitätsfeststellung Ihren Personalausweis zu Ihrem Banktermin mit. Sie haben bereits ein Wertpapierdepot bei einem Kreditinstitut und möchten zur Volksbank Raiffeisenbank wechseln? Wir unterstützen Sie gerne beim Depotwechsel – egal, ob Sie einzelne Wertpapiere oder Ihr gesamtes Depot übertragen möchten.
Fragen und Antworten zum Wertpapierdepot
In der Regel ordern Sie per Online-Depot am günstigsten. Allerdings müssen Sie sich selbst um alles kümmern – zum Beispiel um die Wertpapierauswahl oder um Depotanalysen. Individuelle Serviceleistungen und eine persönliche Beratung bietet Ihnen Ihre Volksbank Raiffeisenbank vor Ort.
Unabhängig von den Kosten für den Wertpapierhandel zahlen Sie, je nach Modell Ihres Depots, Entgelte für den Verwaltungsaufwand. Zudem tragen Sie die Transaktionskosten für jede Order. Bei Investmentfonds kann ein Ausgabeaufschlag hinzukommen. Weitere Informationen zu Konditionen und Depotgebühren erhalten Sie bei Ihrer Volksbank Raiffeisenbank.
Die nachfolgenden Ausführungen sind für Sie nur interessant, wenn Sie kirchensteuerpflichtig sind, also Mitglied einer kirchensteuererhebenden Religionsgemeinschaft. Seit 2015 greift das automatisierte Kirchensteuerverfahren. Ihre Volksbank Raiffeisenbank führt die anfallende Kirchensteuer auf die Kapitalerträge zusammen mit der Kapitalertragssteuer automatisch an das Finanzamt ab. Dazu rufen die Banken einmal jährlich das sogenannte Kirchensteuerabzugsmerkmal (KiStAM) beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ab. Wenn Sie allerdings beim BZSt einen Sperrvermerk beantragt haben, erhält die Bank auf ihre Abfrage nur einen neutralen Nullwert vom BZSt. In diesem Fall müssen Sie die auf die abgeführte Kapitalertragssteuer noch anfallenden Kirchensteuerbeträge gegenüber Ihrem Wohnsitzfinanzamt deklarieren. Wichtig: Wenn keine Kapitalertragssteuer anfällt – zum Beispiel bei ausreichendem Freistellungsauftrag oder Vorliegen einer NV-Bescheinigung – fällt auch keine Kirchensteuer an.