Kurz und kompakt

  • Eine Bankgarantie dient der Absicherung von Geschäften, insbesondere im Ausland.

  • Die Beantragung erfolgt über die Bank und beinhaltet eine Bonitätsprüfung, die Festlegung des Garantierahmens und ggf. der Sicherheiten.

  • Es gibt direkte Garantien, bei denen die Hausbank direkt haftet, und indirekte Garantien, bei denen eine Korrespondenzbank zwischengeschaltet ist.

Sicherheit für große Aufträge

Avalkredit

Um größere Aufträge zu erhalten, müssen Sie Ihren Auftraggeberinnen und Auftraggebern oft Sicherheiten bieten. Mit einem Avalkredit bürgt Ihre Bank vor Ort für Sie.


Bank erfolgreich geändert

Beleg für Ihre Zahlungsfähigkeit

Vor allem Auslandsgeschäfte sind aufgrund der Entfernung oder politischen Gegebenheiten mit höheren Risiken verbunden. Mit einer Bankgarantie kommen Sie einfacher und schneller ins Geschäft. So geben Sie nationalen und internationalen Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartnern die nötige Sicherheit, dass sie ihr Geld erhalten, wenn ihre Leistungen den Vertragsvereinbarungen entsprechen.

Die Bankgarantie im Auslandsgeschäft

Beim Auslandsgeschäft müssen Sie mit anderen Anforderungen Ihrer Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartner rechnen als beim Inlandsgeschäft. Mit einer Bankgarantie sichern Sie gegenüber Ihrer Vertragsparternin oder Ihrem Vertragspartner die vertraglich vereinbarten Leistungen oder Zahlungen ab. Dabei steht Ihre Genossenschaftsbank für Ihre Vertrauenswürdigkeit und übernimmt ein Zahlungsversprechen gegenüber Ihren Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartnern oder Lieferantinnen und Lieferanten. Die Bankgarantie stärkt das Vertrauen und erhöht für beide Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartner auch in kritischen Zeiten die Sicherheit, dass Zahlungs- und Warenverkehr problemlos verlaufen.

Direkte und indirekte Bankgarantie

Sie können Ihre Bank beauftragen, gegenüber Ihrer Geschäftspartnerin oder Ihrem Geschäftspartner eine direkte oder indirekte Garantie zu stellen.
Eine direkte Bankgarantie gilt direkt gegenüber der Begünstigten oder dem Begünstigten. Beim Zahlungsausfall oder wenn Sie Ihren Leistungsverpflichtungen nicht nachkommen können, erhält die Geschäftspartnerin oder der Geschäftspartner eine vertraglich festgelegte Summe direkt von Ihrer Bank.
Speziell bei Auslandsgeschäften wird häufig die indirekte Garantie eingesetzt, bei der eine zweite Bank ins Spiel kommt. Ihre Hausbank beauftragt eine Korrespondenzbank im Ausland mit der Garantiestellung. Die Korrespondenzbank übermittelt die Garantie anschließend an Ihre Geschäftspartnerin oder Ihren Geschäftspartner.

Welche anderen Garantiefälle gibt es?

Es gibt weitere Arten von Garantien. Neben Bietungs- und Gewährleistungsgarantien zählen auch Liefergarantien, Leistungsgarantien und Zahlungsgarantien dazu.
Liefer- und Leistungsgarantien dienen der Käuferin oder dem Käufer als Sicherheit dafür, dass Sie Ihren vertraglichen Verpflichtungen und termingerechten Lieferungen nachkommen. Sollte zum Beispiel eine Lieferung ausfallen, erhält die Käuferin oder der Käufer von Ihrer Hausbank eine Entschädigung.
Zahlungsgarantien hingegen gewährleisten die Zahlung für gelieferte Ware. In der Regel wird sie über den Warenwert ausgestellt. Ihre Laufzeit entspricht der Zahlungsfrist.
Außerdem gibt es die Anzahlungsgarantie. Sie sichert die Käuferin oder den Käufer ab, sobald eine Vorauszahlung geleistet wurde, und stellt sicher, dass die Käuferin oder der Käufer die Anzahlung zurückerhält, falls die Verkäuferin oder der Verkäufer die vereinbarte Leistung nicht erbringt.

Was ist der Unterschied zwischen Bankgarantie und Bankbürgschaft?

Sowohl bei einer Bankgarantie als auch bei einer Bankbürgschaft übernimmt die Bank die Zahlung, falls die in Schuld stehende Person sie nicht leisten kann. Die Bankgarantie sichert häufiger internationale Geschäfte ab, wohingegen die Bürgschaft überwiegend für inländische Verträge genutzt wird.
Eine Bankgarantie stellt eine eigenständige Verpflichtung der Bank dar, die unabhängig vom zugrunde liegenden Schuldverhältnis besteht. Wenn die Gläubigerin oder der Gläubiger eine Forderung geltend macht, zahlt die Bank den garantierten Betrag. Die Bank prüft also nicht, ob die Schuldnerin oder der Schuldner tatsächlich ihren oder seinen Verpflichtungen nicht nachgekommen ist. Diese Unabhängigkeit beschleunigt internationale Handelsgeschäfte, wo schnelle und bedingungslose Zahlungen erforderlich sind.
Im Gegensatz dazu ist die Bankbürgschaft vollständig an das Hauptschuldverhältnis gebunden. Die Bank tritt hier nur dann in die Haftung ein, wenn die in Schuld stehende Person ihren Verpflichtungen aus dem zugrunde liegenden Vertrag nicht nachkommt. Die Gläubigerin oder der Gläubiger muss diese Nichterfüllung nachweisen. Die Verpflichtung der Bank hängt also direkt von der Erfüllung oder Nichterfüllung des ursprünglichen Vertrags ab.

Bankgarantie beantragen

Sie möchten das Angebot einer Bankgarantie nutzen und sich über deren Voraussetzungen informieren? Dann fragen Sie bei Ihrer Volksbank Raiffeisenbank nach. Mit unserer Genossenschaftlichen Beratung finden wir die passende Lösung. Gemeinsam mit Ihrer Kundenberaterin oder Ihrem Kundenberater können Sie die Höhe des Avalkredits – auch Bankaval genannt – und den Gesamtfinanzierungsbedarf festlegen. Sie durchlaufen eine Bonitätsprüfung und können auf eventuelle Sicherheiten hinweisen. Anschließend stellt Ihre Bank die gewünschte Garantie gegenüber Ihrer Geschäftspartnerin oder Ihrem Geschäftspartner.

FAQs zur Bankgarantie

Die Provision für die Bankgarantie, auch Avalprovision genannt, richtet sich nach der Höhe der Garantiesumme. Konkrete Angebote, Konditionen und Informationen zur Bankgarantie finden Sie in einer unserer knapp 7.000 Filialen oder auf der Internetseite Ihrer Volksbank Raiffeisenbank vor Ort.

Die Bank verpflichtet sich in der Regel dazu, der Begünstigten oder dem Begünstigten auf deren erste schriftliche Aufforderung hin, jeden Betrag bis zum festgelegten Garantiebetrag auszuzahlen. Dabei prüft sie nicht die Rechtmäßigkeit der Forderung. Daher ist es für Sie als Garantieauftraggebende wichtig, sich im Vorfeld von der Vertrauenswürdigkeit und Bonität der Begünstigten oder des Begünstigten zu überzeugen.

Wir beraten Sie gern

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