Es gibt weitere Arten von Garantien. Neben Bietungs- und Gewährleistungsgarantien zählen auch Liefergarantien, Leistungsgarantien und Zahlungsgarantien dazu.
Liefer- und Leistungsgarantien dienen der Käuferin oder dem Käufer als Sicherheit dafür, dass Sie Ihren vertraglichen Verpflichtungen und termingerechten Lieferungen nachkommen. Sollte zum Beispiel eine Lieferung ausfallen, erhält die Käuferin oder der Käufer von Ihrer Hausbank eine Entschädigung.
Zahlungsgarantien hingegen gewährleisten die Zahlung für gelieferte Ware. In der Regel wird sie über den Warenwert ausgestellt. Ihre Laufzeit entspricht der Zahlungsfrist.
Außerdem gibt es die Anzahlungsgarantie. Sie sichert die Käuferin oder den Käufer ab, sobald eine Vorauszahlung geleistet wurde, und stellt sicher, dass die Käuferin oder der Käufer die Anzahlung zurückerhält, falls die Verkäuferin oder der Verkäufer die vereinbarte Leistung nicht erbringt.