Wenn das Eigenkapital für die Unternehmensgründung nicht ausreicht, ist ein Kredit eine gute Möglichkeit zur Geldbeschaffung. In der Regel benötigen Sie für die Bewilligung des Kredits Sicherheiten.
Kreditsicherheiten: Diese Arten gibt es
So sichern Sie Ihr Darlehen ab
Arten der Kreditsicherheiten
Wenn Sie als Existenzgründer einen Kredit oder ein Darlehen aufnehmen, müssen Sie sicherstellen, dass der Kreditgeber sein Geld auch zurückerhält. Gerade bei größeren Summen reicht die Bonität eines Gründers nicht immer aus. Damit der Kredit dennoch gewährt wird, können Sie auf Sicherheiten zurückgreifen. Bei den Personensicherheiten springen eine oder mehrere Personen ein, wenn der Gläubiger sein Darlehen nicht begleichen kann. Die wichtigste Variante ist dabei die Bürgschaft. Eine weitere Art der Personalsicherheit ist der Schuldbeitritt. Hier kann eine dritte Person gemeinsam mit dem ursprünglichen Kreditnehmer zum Gesamtschuldner werden. Bei Sachsicherheiten, die auch Realsicherheiten genannt werden, wird die Sicherheit durch eine Sache gewährleistet. Die bekanntesten Formen sind die Hypothek und die im Grundbuch eingetragene Grundschuld. Sie finden beim Haus- und Grundstückskauf Anwendung. Aber auch eine mobile Sache – zum Beispiel ein Auto – kann als Sachsicherheit dienen.
Woran orientieren sich Banken bei der Ermittlung des Wertes von Kreditsicherheiten?
Der Wert wird je nach Art der Kreditsicherheit unterschiedlich festgelegt. Bei der Personalsicherheit ist die Bonität des Bürgen ausschlaggebend. Diese sagt aus, ob die Person in der Lage ist, im Notfall einzuspringen und den Kredit abzubezahlen. Wird eine Immobilie als Kreditsicherheit verwendet, dann ist der Verkehrswert der Immobilie abzüglich eines Sicherheitsabschlags von 10 bis 15 Prozent maßgeblich. Bei anderen Sachsicherheiten, zum Beispiel einem Auto oder einer Maschine, wird der Wert von einem unabhängigen Gutachter ermittelt.
Welche Kreditsicherheiten akzeptieren Banken?
Eine besonders hohe Akzeptanz haben Sicherheiten, deren Wert beständig ist und die sich gut verwerten lassen. Das sind zum Beispiel:
- Grundschulden und Hypotheken,
- Bürgschaften,
- Lebensversicherungen mit hohen Rückkaufswerten,
- Bausparverträge,
- Aktien und Wertpapiere.
Kann der Kreditnehmer nichts davon vorweisen, kommen auch Sicherheitsübertragungen von Fahrzeugen oder Maschinen in Frage. Sachwerte wie Warenbestände, Geräte und Einrichtungsgegenstände werden nur im Notfall akzeptiert.
Wann und wie kann eine Bank eine Sicherheit verwerten?
Eine gesetzliche Regelung, wann die Bank die Sicherheit verwerten darf, gibt es nicht. Dies ist im Kreditvertrag festgelegt. Es kann sein, dass die Sicherheit nach drei Mahnungen oder auch sofort bei der ersten nicht bezahlten Rate einspringen muss. Sollten Sie Ihren Kredit nicht mehr bedienen können, berät Sie Ihr Berater bei Ihrer Volksbank Raiffeisenbank gerne zu Ihren Möglichkeiten.