Gründungszuschuss beantragen

Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit

Wer sich aus der Arbeitslosigkeit heraus selbstständig machen möchte, kann bei der Agentur für Arbeit einen Antrag auf Gründungszuschuss stellen. Ob dieser bewilligt wird, hängt vor allem von der Tragfähigkeit Ihres Businessplans ab.

Förderung durch die Arbeitsagentur

Die Agentur für Arbeit fördert Existenzgründungen, die aus der Arbeitslosigkeit entstehen mit dem Gründungszuschuss. Er dient vor allem dazu, in der ersten Phase Ihrer Selbstständigkeit die Lebenshaltungskosten sowie Kranken-, Pflege und Altersvorsorge zu sichern. Bei Bewilligung des Zuschusses erhalten Sie in den ersten sechs Monaten Ihrer Gründung Arbeitslosengeld (ALG I) zuzüglich 300 Euro für die Sozialversicherung. Wenn Sie danach Ihre Geschäftstätigkeit anhand geeigneter Unterlagen darlegen, können die 300 Euro zur Absicherung der Sozialbeträge für neun Monate weitergezahlt werden.

Anspruch auf Gründungszuschuss

Auch wenn Sie Ihr letztes Arbeitsverhältnis selbst gekündigt haben, können Sie die Förderung durch die Arbeitsagentur beantragen. Allerdings erhalten Sie eine Sperre von drei Monaten, bevor Sie die Förderung in Anspruch nehmen können. Es handelt sich beim Gründungszuschuss jedoch um eine freiwillige Leistung der Agentur für Arbeit. Denn deren vorrangige Aufgabe besteht in der Vermittlung in ein neues Beschäftigungsverhältnis. Dies bedeutet, dass es keinen Rechtsanspruch auf die Auszahlung gibt. Über die Bewilligung oder Ablehnung entscheidet Ihr Sachbearbeiter bei der Arbeitsagentur – ihn gilt es also mit einem aussagekräftigen Businessplan zu überzeugen.

Voraussetzungen für die Bewilligung

Auch wenn Sie keinen Rechtsanspruch auf Gründungszuschuss haben, sollten Sie einen Versuch starten. Denn gerade in der ersten Phase der Selbstständigkeit ist jede Einnahmequelle hilfreich. Sie können den Antrag stellen, wenn sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie haben zuvor mindestens einen Tag ALG I bezogen.
  • Sie haben bei Beginn der selbstständigen Arbeit noch Anspruch auf mindestens 150 Tage Arbeitslosengeld.
  • Bei der Gründung handelt es sich um Ihre hauptberufliche Tätigkeit.
  • Wenn Sie gemeinsam mit einem Partner gründen, müssen Sie mindestens mit 50 Prozent an der Gesellschaft beteiligt sein.
  • Die Tragfähigkeit Ihres Businessplans wurde von einer fachkundigen Stelle geprüft.
    Ihr letzter Antrag auf Gründungszuschuss liegt mindestens 24 Monate zurück.
     

Welche Unterlagen benötige ich?

Das erforderliche Formular für Ihren Antrag auf Gründungszuschuss erhalten Sie von Ihrem Sachbearbeiter. Füllen Sie es anschließend aus und reichen Sie es mit den folgenden Unterlagen ein, damit die Agentur für Arbeit über Ihren Antrag entscheiden kann.

  • Lebenslauf mit Befähigungsnachweis und Zeugniskopien
  • Aussagekräftige Beschreibung Ihres Vorhabens durch einen Businessplan
  • Übersicht über voraussichtliche Kosten und Einnahmen in einem Finanzplan
  • Gegebenenfalls Nachweise über die Gewerbeanmeldung, den Kammereintrag sowie die Teilnahme an einem Existenzgründerseminar
  • Stellungnahme einer fachkundigen Stelle (zum Beispiel IHK, Kammer, Amt für Wirtschaftsförderung etc.) zu Ihrem Geschäftskonzept

Coaching für Gründer

Insbesondere die Stellungnahme zur Tragfähigkeit Ihres Businessplans setzt voraus, dass Sie Ihre Gründung sorgfältig vorbereiten, bevor Sie den Antrag bei der Arbeitsagentur stellen. Dazu kann es hilfreich sein, sich von einem Gründungsberater coachen zu lassen. Um diese Beratung kostenfrei in Anspruch zu nehmen, bietet die Agentur für Arbeit den sogenannten Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) an.  

Ihre Volksbank Raiffeisenbank vor Ort hilft Ihnen dabei, alle Finanzierungsmöglichkeiten auszuschöpfen.

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