Unternehmenswert berechnen

Wie Sie beim Unternehmenskauf am besten vorgehen

Im Verkaufsprozess für ein Unternehmen treffen Sie oft auf überhöhte Preisvorstellungen des Verkäufers. Wie Unternehmensbewertungen Ihnen dabei helfen, einen angemessenen Preis zu ermitteln, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Wie lässt sich der Unternehmenswert berechnen?

Übernehmen Sie eine Firma, statt eine zu gründen, profitieren Sie gleich mehrfach. Denn wenn das Unternehmen mit seinen Produkten oder Dienstleistungen bereits am Markt etabliert ist und einen festen Kundenstamm hat, ist keine langjährige Aufbauarbeit mehr erforderlich. Zudem können der scheidende Unternehmer und die vorhandenen Mitarbeiter ihr Wissen an Sie weitergeben und Sie einarbeiten.

Diese gute Ausgangslage lassen sich Firmeninhaber, die eine Nachfolge suchen, jedoch oft gut bezahlen. Damit Sie als Existenzgründer nicht zu viel für ein Unternehmen zahlen, ist eine sorgfältige Vorbereitung der Kaufverhandlungen das A und O. Behalten Sie dabei aber immer im Hinterkopf, dass es einen objektiven Unternehmenswert nicht gibt. Die Vorstellungen der Verhandlungspartner, aber auch deren Alter, finanzielle Ausstattung und Risikobereitschaft, spielen bei den Verhandlungen immer eine Rolle.

Selbstverständlich bestimmen auch Angebot und Nachfrage den Preis einer Firma. Es empfiehlt sich, ein Gutachten zum Unternehmenswert erstellen zu lassen, auf das Sie bei Verhandlungen Bezug nehmen können. Die Erstellung einer solchen Firmenbewertung können Sie bei verschiedenen Fachleuten in Auftrag geben, z. B. bei Steuer- oder Unternehmensberatern, Wirtschaftsprüfern, Gutachtern von Handelskammern oder Sachverständigen, die von der IHK bestellt sind. Bei der Berechnung des Unternehmenswerts lassen sich verschiedene Verfahren anwenden: das Ertragswertverfahren, das Substanzwertverfahren oder eine Mischform. Erstere beiden Berechnungsverfahren stellen wir im Folgenden näher vor.

Berechnung per Ertragswertverfahren

Das Ertragswertverfahren ist in Deutschland am gängigsten bei der Berechnung des Firmenwerts. Im Fokus steht dabei die Frage, was Sie als Käufer auf Dauer mit dem Unternehmen erwirtschaften können.

Als Berechnungsgrundlage dienen die Betriebsergebnisse der letzten drei Jahre und die Planzahlen für die nächsten Jahre. Die Berechnung des Unternehmenswerts erfolgt in vier Schritten:

  • Bereinigung der vergangenen Betriebsergebnisse um außergewöhnliche oder einmalige Kosten und Erträge
  • Ermittlung des künftig zu erwartenden Gewinns auf Grundlage der Betriebsergebnisse der letzten drei Jahre
  • Ermittlung des Kapitalisierungszinssatzes, der sich aus dem Zins, der mit einer risikolosen Anlage zu erzielen wäre, und einem Aufschlag für das unternehmerische Risiko zusammensetzt – je höher der Zinssatz, desto geringer der Unternehmenswert
  • Ermittlung des endgültigen Ertragswerts durch Teilen des künftig zu erwartenden Gewinns durch den Kapitalisierungszinssatz

Behalten Sie bei der Berechnung immer im Hinterkopf, dass das Ergebnis und die Gewinne Ihres Vorgängers nur ein Anhaltspunkt für Ihren eigenen Erfolg sind. Ihre Unternehmensführung wird sich wahrscheinlich von der Ihres Vorgängers unterscheiden und sich daher auch auf Ihren Gewinn auswirken.

Beispiel für eine Ertragswertberechnung:

Prognosezeitraum: 5 Jahre
Durchschnittlicher vorläufiger Gewinn pro Jahr: 60.000 Euro
Kapitalisierungszinssatz: 5 Prozent

1. Geschäftsjahr: 60.000 /1,05 = 57.100 Euro
2. Geschäftsjahr: 57.100 /1,05 = 54.400 Euro
3. Geschäftsjahr: 54.400 /1,05 = 51.800 Euro
4. Geschäftsjahr: 51.800 /1,05 = 49.300 Euro
5. Geschäftsjahr: 49.300 /1,05 = 47.000 Euro

Diese fünf Summen ergeben einen Ertragswert von insgesamt 259.600 Euro.

Berechnung per Substanzwertverfahren

Eine weitere Möglichkeit zur Berechnung des Unternehmenswerts ist das Substanzwertverfahren. Im Gegensatz zum Ertragswertverfahren handelt es sich dabei um eine rückwärtsgerichtete Betrachtung. Im Vordergrund stehen die vorhandenen Vermögenswerte. Der Substanzwert ist die Summe aller Wirtschaftsgüter des Anlage- und Umlaufvermögens eines Unternehmens abzüglich aller Verbindlichkeiten. Bei Vermögensgegenständen wie Gebäuden, Fahrzeugen, Maschinen und Rohstoffen ist der jeweilige Marktwert bzw. der Wiederbeschaffungspreis anzusetzen.

Der Substanzwert ist also der Betrag, den Sie für die Gründung des Unternehmens aufwenden müssten. Wenn Sie für Ihre Firmenübernahme einen Bankkredit aufnehmen möchten, dient der Substanzwert dazu, über vorhandene Sicherheiten Auskunft zu geben.

Welches Verfahren sich in Ihrem Fall anbietet, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Gerade bei kleinen und mittleren Betrieben kann es sinnvoll sein, erstmal mit mehreren Verfahren durchrechnen zu lassen. Sind aus vergangenen Firmenverkäufen innerhalb Ihrer Branche Vergleichswerte bekannt, können diese als Grundlage dienen. Die beschriebenen Verfahren der Unternehmensbewertung stellen jedoch immer nur einen Versuch dar, ein komplexes Gebilde wie eine Firma in Zahlen darzustellen. Sie schaffen lediglich eine Verhandlungsbasis für den Übernahmepreis.

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